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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:37
Zitat von RicoRico schrieb:Wenn du dich aus purer Lust and der Freude damit beschäftigst, ohne dass du oder eine dir bekannte Person davon betroffen sind, hast du in meinen Augen entweder eigenartige Vorlieben oder zu viel Zeit.
Es geht immerhin um die Grundlagen des Rechtsstaates, insofern sind alle betroffen.

In meinem damaligen Heimatort wurde ein 8-jähriges Mädchen vergewaltigt und erwürgt, das ich vom Sehen kannte. Natürlich hat man im ersten Moment den Impuls gehabt, den Täter an den Eiern am Baum aufzuhängen. Aber dann stellte sich heraus, dass es ein bis dahin immer freundlicher, harmloser Junge mit einer schweren Behinderung war, der womöglich nichtmal erfassen konnte, was er getan hatte. Auch da forderten noch einige, man solle ihn selbst erfahren lassen, was er getan habe, da er es ja sonst nicht lernen werde.
Aber zum Glück leben wir in einem Land, in dem Strafe nicht danach ausgerichtet wird, wie die Mitbürger im Zorn empfinden, und in dem das "Auge um Auge"-Prinzip abgeschafft ist.
Leider ist vielen gar nicht mehr klar, warum das so ist und was es bedeuten würde, sich selbst davon auszunehmen, indem man selbst zum Mörder wird aus Rache.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:38
@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb:Und ein Neujahrsschweinderl aus Lebkuchen. Aber um wieder zum Thema zu kommen. Gutachter enscheiden über die Gefährlichkeit eines Täters. Richter über das Urteil. Anwälte entscheiden da gar nichts, sie vertreten bloß ihre Mandanten. Und auch wenn das ganze Volk oder die Dorfgemeinschaft die grausamste Todesart für den Täter will, hat ein Richter nach Gesetzeslage zu entscheiden. Auch wenn die Tat noch so brutal und für den menschlichen Geist unfassbar war.

Es ist schon klar, dass bei Selbstjustiz dies alles wegfällt und man zum Anwalt, Richter und Henker im einem wird?
mein reden seit der steinzeit!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:40
@Aldaris

Ich hab da noch eine Frage: Erwische ich den Täter bei der Vergewaltigung oder finde ich später heraus, dass er es ist? Beim ersten Fall ist es wahrscheinlich nicht wirklich Selbstjustiz, beim zweiten wird er wohl schon im Gefängnis sitzen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:40
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Sollte jemand, der einen anderen einen Tag lang foltert, genau so bestraft werden, wie jemand, der einen anderen eine Ohrfeige verpasst? Ist ja beides eine Körperverletzung. Warum also differenzieren?
Wer einen anderen einen Tag lang foltert, gehört auch einen Tag gefoltert. MINDESTENS!!!! Auge um Auge, Zahn um Zahn. Opferschutz vor kuscheligen Täterschutz-justiz, oder entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger werden immer häüfiger zur Selbstjustiz schreiten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:41
@kleinundgrün

Wenn das Gesetz der Meinung ist das mit 18 wäre man Erwachsen dann hat das auch so zu gelten.
Jeder normal denkende Mensch geht ja schließlich auch davon aus das eine 18 Jährige Person weiß was Richtig oder Falsch ist. Schließlich lässt man auch 18J. hinter das Steuer weil man in diesem Alter auch davon ausgehen kann das Besagter dieser gefahren klar ist.

Vor dem Gesetz sollten alle gleich behandelt werden. Es kann auch nicht sein dass die ein und Selbe Tat mit Zweierlei Maß beurteilt wird. Meist geht es um "schlechte Kindheit". Trotz schlechter Kindheit hat man zu wissen was falsch oder Richtig ist.
Derjenige, bei gleicher Tat, wird dafür bestraft dass er keine schlechte Kindheit hatte.

Und wo ich gerade lese

Verband: Justiz muss sensibler mit Migranten umgehen

wird mir schon wieder ganz anders.
Diese shice aufwiegelei laufend kotzt mich an!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:42
Zitat von kravmagakravmaga schrieb: oder entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger werden immer häüfiger zur Selbstjustiz schreiten.
Herr, lass Hirn regnen. Solche "entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger" würde ich in meiner Umgebung fürchten. Zum Glück gibt es sie hier nicht.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:43
@kravmaga
Zitat von kravmagakravmaga schrieb:Wer einen anderen einen Tag lang foltert, gehört auch einen Tag gefoltert. MINDESTENS!!!! Auge um Auge, Zahn um Zahn. Opferschutz vor kuscheligen Täterschutz-justiz, oder entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger werden immer häüfiger zur Selbstjustiz schreiten.
schwachsinn!


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:44
@Pallas

Nun, der Thread ist jetzt schon drei Jahre alt, deshalb muss ich mich mal kurz am Kopf kratzen :ask:

Ich denke, ich meinte es so, dass Du den Täter kennst - die Vergewaltigung und der Mord schon geschehen sind und die Polizei aber noch keinen Schimmer hat, wer der Täter sein könnte.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:45
@kravmaga
Wenn Du schon auf meinen Beitrag antwortest, dann befasse dich doch auch bitte inhaltlich damit und greife nicht einfach nur Worte heraus. Bei meinem Beitrag ging es darum, dass unterschiedliche Ausgestaltungen einer Tat auch unterschiedlich bestraft werden sollen und um nichts anderes.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Wenn das Gesetz der Meinung ist das mit 18 wäre man Erwachsen dann hat das auch so zu gelten.
Das Gesetz ist aber nicht dieser "Meinung". Daher mein Link und die Bitte an Dich, Dcih einzulesen. Aber Du kennst Dich ja so gut aus ...
Es kann auch nicht sein das die ein Selbe Tat mit Zweierlei Maß beurteilt wird.
Doch, das kann so sein.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:47
@Aldaris

Ich weiß, wer der Täter ist? Dann melde ich ihn doch der Polizei, wenn diese keinen Schimmer hat. Nach der Verhaftung sollte er vor einem Gericht gestellt werden. Alles andere ist nur in Hollywoodfilmen "gut."


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:48
Zitat von PallasPallas schrieb:Ich weiß, wer der Täter ist? Dann melde ich ihn doch der Polizei, wenn diese keinen Schimmer hat.
So sollte es sein. Ob das jeder so machen wird, sei mal dahin gestellt und entsprechend die Fragestellung.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:48
@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb:Herr lass Hirn regnen. Solche "entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger" würde ich in meiner Umgebung fürchten. Zum Glück gibt es sie hier nicht.
Noch kann ich mich selber schützen und wehren.
Bin ich aber einstmals krank, hilflos und schwach, sind mir "entschlossene und wehrhafte " Bürgerwehren und Sichertheitsdienste 100 mal lieber lieber als Einbrecher und Räüber. Die Polizei hat ja sowieso keine Zeit. Die hat genug zu tun mit dem Schutz von Banken, Bonzen und Politikern. Von ihren personal intensiven heldenhaften Einsatzen wie bei S 21 wollen wir gar nicht erst reden.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:49
@kravmaga

Wie kommst du denn jetzt auf Einbrecher und Räuber? Ich dachte das Thema wäre Selbstjustiz im Falle von Vergewaltgung und Mord? :ask:


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:51
Zitat von kravmagakravmaga schrieb:Wer einen anderen einen Tag lang foltert, gehört auch einen Tag gefoltert. MINDESTENS!!!! Auge um Auge, Zahn um Zahn. Opferschutz vor kuscheligen Täterschutz-justiz, oder entschlossene und durchgreifende wehrhafte Bürger werden immer häüfiger zur Selbstjustiz schreiten.
Wir führen also die Sharia ein, schreiten zu öffentlichen Lynchmobs und beziehen uns auf das alte Testament. Sehr schön. Es gibt sehr viele Länder, wo Du sowas jeden Tag erleben kannst. Ich glaube aber nicht, dass Du da leben möchtest. Ich glaube auch nicht, dass es da für irgendwen sicherer ist.

Und wie praktisch: einfaches Zeigen mit dem Finger auf einen, dessen Nase mir nicht passt, und schon schreiten die Mitbürger zur Tat. Nichts leichter, als den Nachbarn, der schon immer nervte, des Begrabschens der Tochter zu bezichtigen, und schon hängt er am Baum.
Hoffen wir bloss, dass das dann Dir nicht passiert, gell?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:51
@Pallas
Ja, dann ersetze halt statt Einbrecher und Räuber Mörder und Vergewaltiger. Oder betreiben wir hir Wortglauberei ?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:55
@FF
Ich dachte, ich hätte das Alte Testament zitiert. Nicht die Sharia.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:56
Toll, dann weitet sich die Selbstjustiz ja auf andere Verbrechen aus. Eigentlich dachte ich, dass es nur um diesen Fall geht. Naja, dann gäbe es vielleicht noch Selbstjustiz für Steuerhinterziehung (ich darf den Steuerhinterzieher bestehlen), für Falschparken (ich verarbeite dessen Auto zu Schrott) für Betrug, Pfuscherei und vieles mehr.

Habe ich denn nicht irgendwo gesagt, dass Selbstjustiz immer ausarten wird, wenn sie mal salonfähig wird?


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Branx ehemaliges Mitglied

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:56
wahrscheinlich würde zu selbstjustiz greifen. aber ihn nur die beine brechen und den schwanz abschneiden, aber nicht umbringen. die anderen knastinsasen wissen schon was sie mit so einem dort drin machen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:59
Da ich, wie in ein dem Gefängnisthread schon geschrieben, mal 18 Monate in Haft saß wegen der Anmaßung Strafverfolger, Richter und Vollstrecker zu sein und ich heute trotzdem wieder genau so handeln würde wie damals, weiß ich wo ich hier meine Stimme abzugeben habe.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

02.01.2014 um 14:59
Die Paralleljustiz "Scharia" ist längst schon in D im Gange. Kann also beruhigt auch daraus zitiert werden.


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