Sicher haben wir, auch losgelöst von der derzeitigen Corona bedingten besonderen Situation, recht enge Bestattungsvorschriften und Regeln
in Deutschland.
Auch, was die offene Aufbahrung und den letzten Abschied angeht.
Ob der offene Sarg hinter Glas in einer Aufbahrungszelle oder in einer speziellen Kühlvorrichtung unter einer durchsichtigen Abdeckung aufgebahrt werden muß oder frei zugänglich in einer Aufbahrungshalle oder einem Raum ist meines Wissens regional verschieden. Da gibt eines keine bundeseinheitlichen Regelungen.
Hier im Norddeutschen Raum ist es ohne weiteres möglich, auf dem Friedhof oder schon beim Bestatter am offenen Sarg Abschied zu nehmen.
Wie oben erwähnt sollte man sich als Betroffener vorher einfach erkundigen, in welchem Rahmen eine offene Aufbahrung des Verstorbenen vor Ort möglich ist.
In Krankenhäusern oder Pflegehospizen und Altenheimen gibt es übrigens extra Abschiedsräume, in denen ein dort Verstorbener vor der Abholung durch einen Bestatter noch auf einem Bett oder einer Bahre aufgebahrt werden kann.
Amerikanische Särge für eine Erdbestattung sind in Deutschland übrigens erlaubt und auch bei einheimischen Herstellern erhältlich.
Die Sarg muß nur unseren Vorschriften entsprechen, aus Holz also, darf, abgesehen von den Beschlägen, keine metallischen Werkstoffe, Kunststoffe etc. enthalten. Natürlich dauert es über Jahre etwas länger, bis so ein massiver Truhensarg in der Erde verrottet.