Amoklauf Realschule Winnenden nähe Stuttgart
21.03.2016 um 13:53@doan
Der Vater kann dahingehend belangt werden, dass er die Waffen nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Für mehr eben nicht, da er den Amoklauf nicht begangen hat. Das die Angehörigen der Opfer natürlich einen Sündenbock brauchen, ist verständlich, allerdings ist der Verursacher eben tot, da muss dann der Vater herhalten, was ich nicht in Ordnung finde, da er nichts dafür kann, außer für die Nachlässigkeit. Aber der eigentliche Mörder ist er nicht.
Als Psychiater kann man auch nur bedingt in den Kopf gucken. Gedanken lesen kann er deswegen nicht. Wenn der patient sich so gut verkauft, dass kein Anlass besteht, ihn festzuhalten, kann man auch nichts daran ändern.
Der Vater kann dahingehend belangt werden, dass er die Waffen nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Für mehr eben nicht, da er den Amoklauf nicht begangen hat. Das die Angehörigen der Opfer natürlich einen Sündenbock brauchen, ist verständlich, allerdings ist der Verursacher eben tot, da muss dann der Vater herhalten, was ich nicht in Ordnung finde, da er nichts dafür kann, außer für die Nachlässigkeit. Aber der eigentliche Mörder ist er nicht.
Als Psychiater kann man auch nur bedingt in den Kopf gucken. Gedanken lesen kann er deswegen nicht. Wenn der patient sich so gut verkauft, dass kein Anlass besteht, ihn festzuhalten, kann man auch nichts daran ändern.