Selbstmord
30.04.2020 um 08:55Eya schrieb:Muss man das angeben? Rein theoretisch.. fände es, je nachdem um was es sich handelt, etwas "hart" wegen jeglicher psychologischer Beratung diesen Job nicht mehr ausüben zu dürfen.Ich sehe es, wie @User9247 - man kann es sicherlich nicht verheimlichen und ich finde, das ist auch gut so.
Es ging ja auch nicht um "nicht mehr ausüben", sondern um "gar nicht erst ausüben dürfen".
Diese Tests finden ja statt, bevor eine Ausbildung zum Polizisten genehmigt wird und wer sie nicht besteht, wird auch nicht zugelassen.
https://www.polizeitest.de/polizeiausbildung/
Ein Baustein, der zu jedem Einstellungstest gehört, ist die Untersuchung durch den Polizeiarzt. Bei dieser ärztlichen Untersuchung geht es darum, Ihre Polizeidiensttauglichkeit festzustellen. Die Polizei möchte also ermitteln, ob Sie die notwendige Gesundheit für den Polizeiberuf mitbringen. Und ob es irgendwelche Vorerkrankungen oder Einschränkungen gibt, die später einmal Probleme machen könnten.Ich denke mal, dazu gehört auch die geistige Gesundheit und auch die Charaktertauglichkeit wird geprüft.