@DonFungi Gut, nehmen wir an, der, der meine Weichenstellung behindert, will sich sowieso selbst töten.
Der schrankenwärter/Weichensteller, habe ichgesagt, darf ihn nicht wegschießen, weil man in keinem Fall einen Unschuldigen töten darf.
Wenn er sich aber in erkennbarer Selbstmordabsicht störend ausgerechnet auf die Weiche stellt, die ich gerade brauche, tritt das Recht der Notwehr womöglich ein, bei der ich sogar Unschuldige in Lebensgefahr bringen dürfte.
Ich würde vermutlich trotzdem zeitlebens traumatisiert sein - wie die vielen Zugführer, die einen Selbstmordkandidaten noch sahen, aber nicht mehr rechtzeitig stoppen konnten. Obwohl ich kein Mörder - da nicht mit niederen Motiven - und nicht einmal ein Totschläger - da gar nicht kriminell, sondern Lebensretter - wäre.
Meinst du, mein Gewissen würde mich quälen? Ich hätte es doch nicht ändern können. Ich glaube, die Erinnerung quält einen, auch wenn man schuldlos an einem Menschenschaden mitbeteiligt war, weil uns das Grauen davor in den Instinkt gelegt ist, und wir machen uns - im Grunde krankhaft - dann im Kopf ein schlechtes Gewissen.
Gebe Gott, dass wir vor solchem Schicksal bewahrt bleiben!