@killimini Deinen Einwand der Notwehr musste ich erwarten.
Ich wollte mein Beispiel aber so konstruieren, dass ein unschuldiger Spaziergänger - ich weiß, ist etwas unrealistisch - unwissend auf der Weiche 'auf dem Schlauch' steht und ein drittes: Zuruf, Wegziehen etc. wegen der Entfernung vom Wärterhäuschen aus unmöglich ist und nur ein Schuss ihn noch rechtzeitig hinwegfegen könnte.
Im Falle der Notwehr würde auch meiner Meinung nach die Ausnahme zutreffen, dass man in nicht anders abzuwendender eigener oder fremder Lebensgefahr ungerechte Angreifer gewaltsam abwehren darf, auch unter dem Risiko ihres Todes, das dann aber kein vorsätzliches Töten wäre.
Ist aber m. E. nichts zum Verschieben
@mods
in Philosophie, da aus dem Leben gegriffen und Ethik betreffend. Philosophisch sind nur die Begriffe, die ich als Mittel zur Lösung vorschlug.
Es gibt nichts Lebenspraktischeres als Ethik...