Alarmi schrieb:Wenn das in Deinem eigenen Haus passiert, weisst Du, dass die Person an einer Treppe steht. Dann ist es mindestens fahrlaessige Koerperverletzung.
Ist es nicht. Ich habe die Person nicht zu mir gezogen, damit sie mich schlagen kann, ich habe sie von mir weggeschoben, damit sie mich nicht schlagen kann. In dem Moment herrscht sowieso ein Tunnelblick, wo das Gehirn sich nur auf das konzentriert, was gerade vor einem geschieht und alles andere ausgeblendet wird, wie auch, wo man sich gerade befindet. Diese zwei Dinge sprechen gegen “fahrlässig“.
Alarmi schrieb:Wenn ich in meinem eigenen Haus jemanden eine Treppe runterschubse, dann ist das nicht zu rechtfertigen, weil ich wusste, dass da eine Treppe ist.
Du lässt dich also verprügeln, abstechen, bedrängen, beklauen, wenn du zufällig an der Treppe stehst, an einem Zug, an einer Klippe und lässt dir dein Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit und deinen Freiraum nehmen, weil jemand, der es dir nehmen will, von niemandem dazu gezwungen wird, es sich dann selber zuzuschreiben hat, wenn er durch deine Wehr ne Treppe runterfliegen könnte?
vincent schrieb:Schubsen kann selbstverständlich eine Straftat sein. Es kommt u.a. auf die Folgen an.
Meist sind die Folgen nichts Wildes, wenn du nicht gerade an einer Treppe stehst und jemanden einfach aus Lust und Laune schubst.
Dann erklär mir mal, wieso der Polizist, der jahrelang da arbeitet und in seiner Position mir so einen Dreck erzählen sollte?
Alarmi schrieb:Bevor Du weiter diskutierst, ob Schubsen ein Straftatbestand sein kann oder nicht, lies Dich bitte hier ein:
Der Punkt 2 gibt mir doch Recht.
Es muss ein Vorsatz bezüglich der Handlung und ggf. auch der möglichen Folgen vorgelegen haben. Fehlt dieser, kann im Zweifel maximal auf eine fahrlässige Körperverletzung erkannt werden.
Das Wort Vorsatz ist im Link fett markiert, das kommt jetzt nicht von mir.
Bedeutet, der Artikel betont, dass mit dem Schubsen ein Vorsatz der Verletzung des Körpers, der eintritt, vorliegen muss.