MissMary schrieb:Meine persönliche Meinung ist, dass dieser Vorfall jede vernünftige Dimension verloren hat.
Was zu vorschnelle Kündigungen, insbesondere sollten sie auch noch außerordentlich sein, angeht, hatte ich mich hier ja schön geäußert zu. Sehe ich grundsätzlich eigentlich auch kritisch. Insbesondere wegen außerdienstlichem Fehlverhalten.
Kann mich aber auch in eine jeweilige Arbeitgeber- oder auch Unisicht hineinversetzen - völlig unabhängig der Rechtmäßigkeit.
MissMary schrieb:Ich finde es aber auch nicht akzeptabel, dass sie jemand filmt (Persönlichkeitsreche?), diesen Clip ins Netz stellt (Persönlichkeitsrechte?), sie identifiziert werden (Persönlichkeitsrechte?), das in der gesamten Nation verbreitet wird und daraus sich auch z.B. der Arbeitnehmer gezwungen sieht, den Mitarbeiter zu entlassen.
Auch dazu hatte ich mich hier schon mal geäußert; PR müssen für alle gelten, wenn nicht gerade je nach Einzelfall Eingriffe zu rechtfertigen sind/wären.
Wer den Clip letztendlich mal ins Netz gestellt hat und ob Einverständnis der Frau und auch der anderen darauf zu sehenden Personen dafür vorgelegen hat - weiß ich nicht.
MissMary schrieb:Das mag sein, aber sicher nicht im Einverständnis mit den anderen - zumindest, was danach damit passierte.
Zumindest kann man aber glaube ich das Verhalten der Frau, die direkt angefilmt wurde während des Feierns und Grölens, als bereits Einverständnis von ihr werten sie zumindest während ihres Feierns und Grölens zu filmen. Sie hat alles andere als gegen ihren Willen gewirkt bzw. damit nicht einverstanden gewesen zu sein. Sie hatte offenbar während ihres Feierns und Grölens kein Problem damit direkt gefilmt zu werden.
Extra auch noch zu sagen, ja, du darfs mich jetzt hierbei filmen, wäre glaube ich nicht nötig gewesen.
Was andere Personen dann noch angeht, die währenddessen ebenfalls mit gefilmt worden sind, - ist/wäre wieder was anderes.
Sicherlich wird es nicht mehr in ihrem Einverständnis gewesen sein, dass das Video auch viral gegangen ist. Gut möglich, dass sie es später nur (wenn überhaupt) innerhalb ihrer Gruppe teilen wollte bzw. nur dafür ihr Einverständnis gegeben hat - aber nicht auch den öffentlichen Weg zu finden.