Offenbar sind jetzt im Land Schleswig-Holstein bei allen Staatsanwaltschaften Ermittlungen anhängig, wie bei einer von der SPD initiierten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses verlautete:
"Wir haben bei allen Staatsanwaltschaften des Landes, also sowohl in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck, inzwischen Verfahren anhängig", sagte der leitende Oberstaatsanwalt, Georg-Friedrich Güntge, im Innen- und Rechtsausschuss.
Quelle:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Staatsanwaltschaften-in-SH-ermitteln-nach-auslaenderfeindlichen-Gesaengen,sylt1726.htmlWas die beteiligten Personen angeht, hat der VS bei ihnen wohl keine Erkenntnisse über extremistische Tendenzen:
Die Staatssekretärin des Innenministeriums, Magdalena Finke, machte im Ausschuss deutlich, dass die Parolen, die auf den Partyhit "L’amour toujours" von Gigi D'Agostino gedichtet werden, aus der rechtsextremistischen Szene der 90er-Jahre stammen und ursprünglich von der NPD verwendet wurden. Laut Finke habe der Verfassungsschutz aber bisher keine Erkenntnisse über extremistische Tendenzen bei den beteiligten Personen.
Quelle: ebda.
Es gehe aber auf jeden Fall darum, jeden Einzelfall zu prüfen, da nicht jeder der Vorfälle automatisch eine Straftat darstelle:
Jedoch würden ausländerfeindliche Parolen nicht gleich eine Straftat der Volksverhetzung darstellen. Laut Güntge müsse zu dem Rufen der Parolen auch zu Hass oder Gewalt aufgestachelt werden. Daher muss jetzt jeder Einzelfall geprüft werden.
Quelle: ebda.
Man kann also insofern bereits zu diesem Zeitpunkt heraushören, dass das juristische Nachspiel der Vorfälle eher begrenzte Konsequenzen für die Beteiligten haben dürfte, denn das "Aufstacheln zu Hass oder Gewalt" muss in jedem der Fälle jedem der Beteiligten nachgewiesen werden.
Da das Grölen der Parolen, unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung, ein Unding ist, steht für mich außer Frage. Es steht allerdings zu befürchten, dass eine denkbare Verfahrenseinstellung in einem oder mehreren der Fälle ein fatales Signal aussenden wird- jedenfalls an jene Gröler, die durch ihre Parolen ansonsten keinen Job- oder Ansehensverlust zu befürchten haben.
Aber warten wir erst einmal ab, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften noch zu Tage fördern. Ob es zu Verhandlungen kommt, und ob dabei ggf. Schuldsprüche erfolgen werden. Oder ob Verfahrenseinstellungen ggf. mit Geldauflagen verbunden werden, die potentielle Nachahmer vielleicht etwas nachdenklicher werden lassen.