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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

1.050 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Disco, Volksverhetzung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 13:09
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:So viel kann die Politik da auch nicht vorgeben.
Mal schauen, was noch so alles kommen wird, ob nur die Juristen aktiv werden oder auch die Politiker.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Höchstens es vielleicht zur Verpflichtung zu machen, dass zumindest alle Neueingestellten in allen Unternehmen aller Branchen zusätzlich zum Arbeitsvertrag auch eine firmeneigene AGG-Version zu unterschreiben hätten, so wie ich es bei meinen letzten neuen Stellenantritt unterschreiben musste und ich mit der Unterschrift versichert habe weder andere Kollegen, Kunden noch Vorgesetze aufgrund ihrer Ethnie und weiterer Merkmale zu diskriminieren.
Diesen Zusatz zum Arbeitsvertrag finde ich hochinteressant!

Dieser Arbeitgeber beugt dem Rassismus aktiv vor. Falls jemand doch rassistisch reagieren sollte mit rassistischen Sprüchen oder dem Pfeifen, d. h. Dogwhisteling eines mit rassistischen Sprüchen markierten Songs, kann er viel einfacher entlassen werden.

Weißt Du, seit wann es diese AGG-Version in eurem Betrieb gibt? Das Datum lässt Rückschlüsse zu, seit wann diesem Arbeitgeber das ganze Problem klar geworden ist. Sodann wäre es interessant zu erfahren, wieviele Arbeitgeber solch eine AGG-Version verwenden.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 13:17
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dieser Arbeitgeber beugt dem Rassismus aktiv vor. Falls jemand doch rassistisch reagieren sollte mit rassistischen Sprüchen oder dem Pfeifen, d. h. Dogwhisteling eines mit rassistischen Sprüchen markierten Songs, kann er viel einfacher entlassen werden.
Normalerweise verpflichtet das 2006 vom Gesetzgeber erlassene AGG ohnehin schon. Zumindest die Arbeitgeber.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Weißt Du, seit wann es diese AGG-Version in eurem Betrieb gibt?
Das weiß ich nicht.

War für mich nur das erste Mal zusätzlich zum Arbeitsvertrag (und später auch einer Dienstanweisung) auch eine eigene firmenintern ausgearbeitete AGG-Version zu unterschreiben.

Und na klar sichert sich damit ein Arbeitgeber auch zusätzlich ab. Zumindest ein Beleg für den Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf bestimmte Verhaltensregeln hingewiesen zu haben.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 13:41
Dazu noch was:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dieser Arbeitgeber beugt dem Rassismus aktiv vor. Falls jemand doch rassistisch reagieren sollte mit rassistischen Sprüchen oder dem Pfeifen, d. h. Dogwhisteling eines mit rassistischen Sprüchen markierten Songs, kann er viel einfacher entlassen werden.
In erster Linie gilt so ein firmeninternes AGG für innerbetriebliches Verhalten und nicht für die Freizeit bzw. außerbetriebliches Verhalten.

Natürlich dürfte jedem Arbeitgeber daran gelegen sein, dass außerdienstliches Fehlverhalten von Mitarbeitern kein schlechtes Licht auf das Unternehmen wirft und Fehlverhalten in der Freizeit in keinster Weise mit einem jeweiligen Unternehmen in Verbindung gebracht werden kann/könnte.

Und das dürfte besonders für außerdienstliches Fehlverhalten mit rassistischem und fremdenfeindlichem Bezug gelten.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:05
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb: Sehe ich grundsätzlich eigentlich auch kritisch. Insbesondere wegen außerdienstlichem Fehlverhalten.
Strafe muss sicher sein, aber das empfinde ich schon deutschlandweit an den Pranger gestellt. Ein Bekannter von mir hat im Studium mitunter als Statist im Fernsehen und im Werbefernsehen mitgespielt - und es war erschreckend, wie viele Leute ihn auf der Straße darauf angesprochen haben, obwohl er oft nur wenige Sekunden zu sehen war.

Damit werden die Gerichte noch viel mehr zu tun haben. Ein Bekannter von mir arbeitet im Management eines ortsansäßigen, sehr erfolgreichen Mittelstandsunternehmens, die nun schon mehrere Kündigungen von eigentlich guten Mitarbeitern wegen irgendwelchen beknackten TikTokChallenges hatten - und durchaus nicht nur minderjährige Azubis waren betroffen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wer den Clip letztendlich mal ins Netz gestellt hat und ob Einverständnis der Frau und auch der anderen darauf zu sehenden Personen dafür vorgelegen hat - weiß ich nicht.
Mhh ... ob die Frau damit rechnen musste, dass sie deutschlandweit bekannt wird? Vermutlich nein.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was sagst du eigentlich zu dem Vorfall Privat-Internat Louisenlund? Immerhin mal das absolute Gegenteil einer Brennpunkt-Schule.
Ich glaube, manches Schülerverhalten tritt völlig schichtunspezifisch auf und es kommt je nach Umfeld zum Vorschein oder nicht.

Wir haben sicher auch SuS mit rechtem Gedankengut an unserer Brennpunktschule, allerdings ist der Ausländeranteil bei uns so hoch, dass sie sich hüten werden, sich öffentlich zu äußern. Die würden sonst vermutlich sehr viele persönliche Nachteile erfahren un das wissen sie. Also bei uns an der Schule ist "öffentlich rechts sein" kein cooles Schülerverhalten, wo man sich am Lehrpersonal reibt, sondern ein soziales Selbstmordkommando.

Ich denke, in Louisenlund sind -besonders bei dem Schulgeld- nur sehr betuchte Kinder und Jugendliche anzutreffen, vermutlich mit weitaus geringerem Migrantenanteil und die, die da sind, werden entsprechend betuchte Elternhäuser haben. Dann ist es ja praktisch "egal", welcher ethnischen Herkunft du bist, wage ich mal zu behaupten, dann sticht deine soziale Position Bedenken aus. Daher können die auch "rechts" sein, um Regeln zu brechen.

Das Problem ist ja immer, wenn SuS Regeln brechen, dass sie eine gewisse Fanbase in der Mitschülerschaft haben, der alleine diesen Regelbruch cool findet.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Insbesondere wegen außerdienstlichem Fehlverhalten.
Sobald das Fehlverhalten Einfluss auf dein Arbeitgeber hat, ist es eben nicht mehr eine Lappalie.
Interessen des Arbeitgebers können durch das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers so stark berührt werden, dass darin ein Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung zu sehen ist. Das kann jedoch nur ausnahmsweise der Fall sein, etwa wenn dieses den Betriebsfrieden empfindlich stört, das Ansehen des Arbeitgebers massiv beeinträchtigt, im Kundenkreis des Arbeitgebers erhebliches Missfallen erregt oder ernsthafte Gesundheitsgefährdungen im Betrieb oder beim Kunden auslöst.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/ausserdienstliches-verhalten_idesk_PI42323_HI660850.html

Weitere mögliche Tatbestände sind dort auch punktuell aufgeführt.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:20
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Mhh ... ob die Frau damit rechnen musste, dass sie deutschlandweit bekannt wird? Vermutlich nein.
Unter bestimmten Umständen hätte sie damit rechnen müssen. Selbst wenn es ein Freund oder guter Bekannter gewesen ist, der sie während ihres Grölens gefilmt hat.

Absolutes Vertrauen kann/sollte man niemals haben, wenn man nicht selbst nur die alleinige Kontrolle über Videoaufnahmen hat.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Sobald das Fehlverhalten Einfluss auf dein Arbeitgeber hat, ist es eben nicht mehr eine Lappalie.
Ist mir schon länger klar.


Ist nur halt auch nicht immer der Fall.

Und die Hürden bzw. Voraussetzungen dürften für eine außerordentliche Kündigung auch nochmals höher liegen.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:20
@MissMary
Wegen welcher Challenges kann man denn einen minderjährigen Azubi kündigen? Das wäre ja eine außerordentliche Kündigung, so einfach ist die nicht.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:28
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb: Absolutes Vertrauen kann/sollte man niemals haben, wenn man nicht selbst nur die alleinige Kontrolle über Videoaufnahmen hat.
Klar. Aber sie muss ja nicht damit rechnen, praktisch über Nacht deutschlandweit negativ berühmt zu werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wegen welcher Challenges kann man denn einen minderjährigen Azubi kündigen? Das wäre ja eine außerordentliche Kündigung, so einfach ist die nicht.
Sachbeschädigung bzw. Sabotage.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:29
Im Anwendungsbereich des AGG-Gesetzes geht es tatsächlich nur um innerbetriebliche Belange wie Aufstiegschancen von Arbeitnehmern, Einstellungsbedingungen usw.

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Natürlich dürfte jedem Arbeitgeber daran gelegen sein, dass außerdienstliches Fehlverhalten von Mitarbeitern kein schlechtes Licht auf das Unternehmen wirft und Fehlverhalten in der Freizeit in keinster Weise mit einem jeweiligen Unternehmen in Verbindung gebracht werden kann/könnte.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt nur die Arbeitnehmer.

Es hat sich also mMn eine Gesetzeslücke offenbart.

Auch Arbeitgeber sind zu schützen, damit sie dem Rassismus nicht schutzlos ausgeliefert sind.

Kunden und Lieferanten werden Fragen stellen: „War der junge Mann da auf der Party, die einer unserer Mitarbeiter besucht hat und wo einige „Ausländer r…“ und „Deutschland den D…“ geschrien haben, ihr Mitarbeiter? Ich sah ihn eben im Foyer! Hier ist das Video, das zufällig entstanden ist. Der sah so aus! Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, dass es nicht viral geht! — Also, wenn der das war, dann haben wir kein Vertrauen in ihre Firma. Wir wollen nicht bedroht werden.“ Solche Zufälle im Leben kann es geben.

Dann wäre so ein Geschäftshindernis doch schnell aus dem Weg geräumt, wenn es ein klares arbeitsrechtliches Verfahren gibt, in dem der Arbeitgeber geschützt wird.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:29
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Das stimmt - er verliert nun einen Haufen GEMA Gebühren, etc., weil man aus reiner Vorsicht das Lied von jeder Dorffestplaylist kicken wird (inklusive Oktoberfest, etc.). Ich hoffe, dass das aus dem Interesse an dem Lied ein Kompensationseffekt entsteht
Er verliert gerade nix solange er in der GEMA bleibt:

Screenshot 2024-06-01-14-24-05-426 com.aOriginal anzeigen (0,2 MB)
https://www.gemazahler.de/gema-wissen/#toggle-id-47

Er ist mit dem Song in der Gema:

Screenshot 2024-06-01-14-29-06-363 com.aOriginal anzeigen (0,3 MB)


https://www.gema.de/portal/app/repertoiresuche/werksuche


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:36
@MissMary
Und das dann mindestens zweimal, also die Sabotage, Sachbeschädigung?

@Füchschen
Es gibt keine Gesetzeslücke. Keine Sorge


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:38
Die Bearbeitungszeit war abgelaufen.

Keiner kann dafür sorgen, dass etwas nicht viral geht.

Der Arbeitgeber kann höchstens versprechen:
„Selbstverständlich werden wir dafür sorgen, dass von unserer Seite aus das Video nicht weiterversendet wird!“


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Und das dann mindestens zweimal, also die Sabotage, Sachbeschädigung?
Sie trat auf, es wurden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen, der zweite Fall wurde dann justizabel so erfasst, dass eine fristlose Kündigung erfolgen konnte. Man weiß aber nicht, ob Fall #1 und Fall #2 den selben Täter hätten.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt keine Gesetzeslücke. Keine Sorge
Dann würde ich mich freuen, wenn Du uns das entsprechende Gesetz nennst, das im Fall von solchen Auswüchsen, wie hier ausführlich dargestellt, greift.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 14:55
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich finde auch, es ist höchste Zeit für den Künstler selbst, sich auch mal zu positionieren und öffentlich den Missbrauch seines Songs für fremdenfeindliche-rassistische Zwecke aufs Schärfste zu verurteilen und Toleranz und Weltoffenheit zu appellieren und mit der klaren Forderung auch diesen neuen Trend umgehend zu unterlassen.
Offenkundig bist du über das Thema, über das du dich hier äußerst, nicht gut informiert - denn das hat er doch längst getan:
Gigi D'Agostino spricht über den Missbrauch seines Songs:
"Was ich gehört habe, hat mich jedoch sehr beunruhigt und erschüttert. Rassismus ist in jeder Form etwas Schreckliches, er kann gefährlich werden." Er habe allerdings nicht die Möglichkeit, etwas dagegen auszurichten. Er könne nicht verhindern, dass jemand Hässliches zu seinem Lied singe. "Nur wenn jemand mein Lied verzerrt und entstellt und im Internet publiziert, kann ich dagegen vorgehen." Das mache ihn "wütend". "Ich fühle mich ohnmächtig."

In seinem Lied handele es von Liebe und Zusammengehörigkeit. "Und dann singen das Leute, die die Gesellschaft spalten wollen. Der totale Widerspruch!", meint Gigi D'Agostino.
https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100418180/-l-amour-toujours-gigi-d-agostino-spricht-ueber-missbrauch-seines-songs.html


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 15:55
Ich kann mich da nur wiederholen:
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Mir tut da nun auch Gigi D’Agostino als Musiker leid
Er muss ja nun auch die weitergehenden Konsequenzen hinnehmen, wie z.B. dass die UEFA jetzt dem österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) das Abspielen von "L'amour toujours" bei der EM 2024 verboten hat; es war dieser Song (der originale!), mit dem die österreichischen Fans die Tore ihrer Mannschaft feierten.

Umso ekelhafter ist die Aneignung dieses Musikstücks durch Rassisten. Nach den rechtsextremen Gesängen zu "L'amour toujours" wird dieser Song - auch durch die mediale Geilheit, mit der man Ausschlachtung pro domo betreibt - leider immer auch auf den in dieser ganzen Angelegenheit unschuldigen Musiker herreinprasseln, der nolens volens einem Spoilergemachten ausgewachsenen Image-Schaden unterliegen wird.

Das Verbot eines die Liebe propagierenden Liedes ist ganz stark diskutabel! Ich selber bezweifle, dass ein Verbot das zugrundeliegende Problem lösen oder aber überhaupt tangieren wird.
Der Song wird in ein quasi kriminelles, mindestens aber diskriminierendes Milieu verschoben, was ich ablehne, da Aneignung. Die Intention des Künstlers war stets eine andere.


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 16:05
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich finde auch, es ist höchste Zeit für den Künstler selbst, sich auch mal zu positionieren und öffentlich den Missbrauch seines Songs für fremdenfeindliche-rassistische Zwecke aufs Schärfste zu verurteilen und Toleranz und Weltoffenheit zu appellieren und mit der klaren Forderung auch diesen neuen Trend umgehend zu unterlassen.
Wtf ... man sollte dem Gegröhle gar keine mediale Aufmerksamkeit mehr schenken.

Schlimm genug, dass der Kanzler sich berufen gefühlt hat, diesen rassistisch angehauchten Rich-Kids mit seiner Aussage - und somit jedem weiteren folgenden Skandal - eine Bühne zu geben.

Es wird sonst immer so weitergehen, was die Faschos doch letztlich wollen: immer weiterhin Aufmerksamkeit für Nachahmer generieren.

Das Internet scheint für sehr viele Nutzer immer noch Neuland zu sein. Oo


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 16:35
Zitat von SimplizissimusSimplizissimus schrieb:Schlimm genug, dass der Kanzler sich berufen gefühlt hat, diesen rassistisch angehauchten Rich-Kids mit seiner Aussage - und somit jedem weiteren folgenden Skandal - eine Bühne zu geben.
Er und zahlreiche Minister sowie diverse andere Politiker, die sich unisono einreihen in phasenhafte Lippenbekenntnisse. Empörismus, wohin man schaut; wie leicht sie es sich machen :palm:


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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 16:44
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Im Anwendungsbereich des AGG-Gesetzes geht es tatsächlich nur um innerbetriebliche Belange wie Aufstiegschancen von Arbeitnehmern, Einstellungsbedingungen usw.
Ja, das war mir klar - einschließlich aber auch Verhalten untereinander. Also unter dem Kollegium.

Aus dem AGG ergeben sich auch Pflichten für den AG bei diskriminierenden Verhalten unter der Belegschaft selbst einzuschreiten und die Diskriminierung zu unterbinden.

Aber das führt hier jetzt alles zu weit.

Und so firmeninterne eigene AGG-Fassungen zu unterschreiben, haben auch nur den Hauptsächlichen Zweck später mal als AG belegen zu können Mitarbeiter auf bestimmtes Verhalten hingewiesen zu haben, welches sie dann Mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen haben.
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Offenkundig bist du über das Thema, über das du dich hier äußerst, nicht gut informiert - denn das hat er doch längst getan:
Schrieb ich doch schon einem anderen User was zu:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Danke für den Link.

Kannte ich noch gar nicht.

Ne, da hast du recht mit; Viel mehr kann der Künstler nicht tun. Ein deutliche Ansage vielleicht noch, seinen Song zukünftig bitte nicht weiter für fremdenfeindliche-rassistische Scheiße zu missbrauchen.



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"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne

01.06.2024 um 16:53
Zitat von SimplizissimusSimplizissimus schrieb:Schlimm genug, dass der Kanzler sich berufen gefühlt hat, diesen rassistisch angehauchten Rich-Kids mit seiner Aussage - und somit jedem weiteren folgenden Skandal - eine Bühne zu geben.
Tja, ich fands gut. (Genauso wie er bereits Ende des Jahres in eine andere Richtung klar Stellung/Position bezogen hatte)


Und das war auch nicht nur explizit auf die Rich-Kids von Sylt bezogen, sondern allgemein und grundsätzlich zu verstehen. Und erst recht jetzt, wo die Vorfälle massiv zugenommen haben innerhalb der letzten Wochen und Monate. Da war eine Ansage fällig!

Der Sylt-Vorfall hat das Fass nur zum Überlaufen gebracht.


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