Ich denke man kanns auch übertreiben.
Registrierung2 schrieb:Weil man ansonsten auch andere Texte, Meinungen, Ideen ggf verbieten müsste.
So pauschal nicht. Zumal es ja auch je nachdem nicht nur auf den reinen Inhalt ankommt, sondern auch auf die Art und Weise und auch ob öffentlich oder auch nur vor Dritten verbreitet, geäußert, gezeigt oder nicht. Zumal es auch auf den damit beabsichtigen Zweck ankommen dürfte usw....
So leicht ist/wären bspw. Tatbestände der Volksverhetzung, Verleumdung oder auch der der Beleidigung oder auch Kollektivbeleidigung nicht erfüllt.
Unser Recht spätestens unsere Rechtsprechung hat da schon strenge Hürden gesetzt oder Gerichte legen bestimmte Strafgesetze zugunsten der Meinungsfreiheit und allgemeinen Handlungsfreiheit je nach Einzelfall sehr streng aus.
Glaube diese schmerzhafte Erfahrung musste irgendwann mal in den letzten Jahren erst eine Grünen-Politikerin machen und der Angriff auf ihre Person und Ehre wurde vom Gericht nicht als Beleidigung gewertet.
Registrierung2 schrieb:Die Hessenschau als journalistisches Medium hat hier ggf eine Art "Presseprivileg" und darf in der Berichterstattung das ggf wiederholen.
Davon kann man ausgehen. Jetzt wirds auch albern.
Registrierung2 schrieb:Was ist, wenn man auf ein Video oder Meme mit der Parole verlinkt? Macht man sich damit strafbar?
Wie gesagt, dürfte es bei Volksverhetzung bspw. auch immer auf die Art und Weise ankommen. Ob ein bestimmtes Tun bspw. geeignet sein könnte den öffentlichen Frieden zu stören.
Registrierung2 schrieb:Es ist kein freies Land, wenn man aufpassen muss, was man liest, erwähnt oder verlinkt.
Ja, wir hier in Deutschland habens wirklich schwer - heul.
Das auch mal Fehler passieren können und bestimmte staatliche Eingriffe rechtswidrig gewesen sind, kann einem überall passieren.
Hier in Deutschland ist aber immerhin die Chance groß, dass bspw. Polizei und Staatsanwaltschaften einschließlich Ermittlungsrichter bestimmte Maßnahmen/Eingriffe nicht einfach nur aus dem Grund der reinen Einschüchterung und Unterdrückung und zur Machtdemonstration getroffen worden sind.
Das kann einem bspw. viel mehr in Russland als bei uns passieren.
Berryl schrieb:Ich finds zwar noch witzig wie sofort wieder bestimmte Klientel getriggert sind und der Exekutivapparat höchste Unruhe zeigt.
Warum Unruhe?
Liegen zureichende Anhaltspunkte, konkrete Tatsachen vor, den Verdacht auf bspw. Volksverhetzung aufkommen lassen - ist es logisch, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder meinetwegen als erstes auch nur eine Vorprüfung, ob das Vorliegende für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung bspw. reicht oder nicht ausreicht.
Zumal bei der Volksverhetzung auch nicht nur die rein objektiven Umstände bzw. Tatmerkmale eine Rolle spielen, sondern auch subjektive, um sich dessen strafbar machen zu können.
Berryl schrieb:Als würden solche Gedanken Nachts um 1 bei irgendwelchen Betrunkenen großartig in Erwägung gezogen werden.
Das meintest du zwar in einem anderen Zusammenhang - kann man sich aber auch bei der mutmaßlichen Volksverhetzung fragen und mit Glück haben diese betrunkenen oder angetrunkenen Gäste nicht mal was zu befürchten.
Allerdings reicht auch nicht erst nur der direkte Vorsatz und die Absicht laienhaft gesprochen:
rhapsody3004 schrieb:Volksverhetzung erfordert zudem auf subjektiver Seite Vorsatz.
Allerdings reicht es auch da wieder, wenn die betreffenden Personen es zumindest für möglich hätten halten können, dass sie mit ihren Handlungen den Erfolg der Volksverhetzung begehen werden - diesen möglichen Erfolg aber zugunsten eigener egoistischer Interessen billigend in Kauf genommen haben bzw. hätten.
Der Volksverhetzung kann man sich auch nur mit dem bedingten Vorsatz strafbar machen.
Ob man das aus einer bestimmten Handlung annehmen kann bzw. daraus ableiten kann - entscheidet der konkrete Einzelfall.
Berryl schrieb:Genausowenig wie ein Betreiber gewillt ist irgendwas von 60-70%, subjektiv, einer Disko rauszuwerfen.
Das ist deren Kohle.
Mir auch klar, dass Betreiber auch an eine mögliche Geschäftsschädigung denken. Allerdings hoffentlich nicht um jeden Preis (im übertragenen Sinne). Sollte auch in ihrem Interesse sein nicht alles und jeden nur des Umsatzes wegen zu dulden.
Das Dulden kann dann nämlich auch wieder Konsequenzen bedeuten. Kann-nicht muss. Nicht nur Imageschädigung, weil das viele andere vernünftige Gäste für die Zukunft abschrecken könnte, sondern sind auch Konsequenzen von staatlicher Seite aus möglich/denkbar.