Peter0167
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Bauernproteste - Pro und Kontra
12.01.2024 um 13:42Im Übrigen gibt es eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 1971, dort wird festgelegt, dass Arbeitskampfmaßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen, und durch sie das Allgemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden dürfe.
Im Jahr 1991 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Einschränkung des Arbeitskampfes nicht ausgeschlossen sein dürfe, wenn Grundrechte Dritter bzw. "Güter von Verfassungsrang" gefährdet seien.
Verhältnismäßigkeit und Gemeinwohlbildung wird in der Rechtsliteratur ein hoher Stellenwert eingeräumt, weil im Umkehrschluss ein grenzenloses Recht der Koalitionsfreiheit bedeuten würde, dass für alle anderen die völlige Rechtslosigkeit gelten würde, was wiederum die Rechtsordnung als ad absurdum führen würde.
Auf deutsch heißt das, auch wütende Bauern dürfen in einer Gesellschaft, die einer Rechtsordnung unterliegt, nicht wüten wie sie gern möchten. Auch für sie gelten Regeln, an die sie sich zu halten haben.
Im Jahr 1991 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Einschränkung des Arbeitskampfes nicht ausgeschlossen sein dürfe, wenn Grundrechte Dritter bzw. "Güter von Verfassungsrang" gefährdet seien.
Verhältnismäßigkeit und Gemeinwohlbildung wird in der Rechtsliteratur ein hoher Stellenwert eingeräumt, weil im Umkehrschluss ein grenzenloses Recht der Koalitionsfreiheit bedeuten würde, dass für alle anderen die völlige Rechtslosigkeit gelten würde, was wiederum die Rechtsordnung als ad absurdum führen würde.
Auf deutsch heißt das, auch wütende Bauern dürfen in einer Gesellschaft, die einer Rechtsordnung unterliegt, nicht wüten wie sie gern möchten. Auch für sie gelten Regeln, an die sie sich zu halten haben.