@Aniara Es ist doch ein völlig normaler und seit Jahren von Medienrechtlern bevorzugter Schritt, sich als soggn „ fliegenden Gerichtsstand“ ( Name kommt tatsächlich daher, dass RA‘e auch mal fliegen) das LG Hamburg gewählt wird. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei von Lindemann. Das machen alle anderen Medien und Presse spezialisierten Kanzleien auch gerne so. Failesharing Abmahner gehen bzw gingen gerne nach Köln und Presse und Medien abmahner eben nach Hamburg. Dahin, wo die größtmöglichen Aussichten auf Erfolg sind. Ich wüsste nicht, was es an dieser legalen Wahlmöglichkeit zu kritisieren gäbe. Der Auftrag der Kanzlei ist, das bestmögliche für ihren Mandanten rauszuholen. Im Idealfall vollständige Entlastung und Abwehr von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte.
Ich würde auch nicht wollen, dass meine Angelegenheiten vor einem LG mit wenig Aussicht auf Erfolg stranden würden. Wer will das schon.
Also nun mit dem moralischen Finger auf eine Kanzlei zu zeigen, die das beste für ihren Mandanten am best möglichen Ort anstrebt ( Hamburg) das ist lächerlich.
So funktioniert das System nun mal. Abmahnverfahren haben den Gr Luxus, dass Abmahner bzw sich den Gerichtsstand aussuchen dürfen. Die Begründung dafür findet man via Google auf einschlägigen law Seiten hinreichend erklärt.