Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder
18.08.2023 um 17:11Mhm, ich hatte das hier
so interpretiert, dass das Strafverfahren am Erscheinungsort des beklagten Mediums geführt wird. Nun bin ich kein Anwalt o. Ä. daher die Frage ob dazu ein Fachman mal was sagen kann.
Der "Spiegel" erscheint im Spiegel-Verlag Hamburg, daher würde das passen.
Der Gerichtsstand im Strafverfahrenhttps://initiative-tageszeitung.de/lexikon/gerichtsstand/
Im allgemeinen ist für Strafverfahren immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist. Begangen wurde eine Straftat nach § 9 Abs. 1 StGB an jedem Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder an dem der zum Tatbestand (z.B. der üblen Nachrede) gehörende Erfolg (die Ehrverletzung) eingetreten ist. Diese Regelung würde aber die Medien erheblich benachteiligen: Bei einer bundesweit verbreiteten Zeitung oder Zeitschrift könnte sich der Staatsanwalt das Gericht heraussuchen, das bei der jeweiligen Anklage für die härtesten Urteile bekannt ist.
Dieser sogenannte „fliegenden Gerichtsstand“ wurde schon 1902 durch eine presserechtliche Sonderregelung beseitigt: Nach dem Gerichtsstand-Privileg des § 7 Abs. 2 StPO tritt bei der Presse an die Stelle unzähliger möglicher „Tatorte“ der Erscheinungsort des beanstandeten Druckwerks.
so interpretiert, dass das Strafverfahren am Erscheinungsort des beklagten Mediums geführt wird. Nun bin ich kein Anwalt o. Ä. daher die Frage ob dazu ein Fachman mal was sagen kann.
Der "Spiegel" erscheint im Spiegel-Verlag Hamburg, daher würde das passen.
Der Spiegel (Eigenschreibweise: DER SPIEGEL) ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint.Wikipedia: Der Spiegel