Yuliana schrieb:Viele Menschen haben Sex nachdem sie getrunken haben. Soll das dann jetzt immer eine Vergewaltigung sein? Und was ist wenn beide betrunken sind? Haben sie sich dann gegenseitig vergewaltigt und sollen beide angezeigt werden?
Im gegenseitigem Einvernehmen spielt der Alkohol wohl weniger eine Rolle, als doch mehr den Sex gemeinsam genießen zu wollen. Da spielt ja auch noch Verhütung und das Alter eine Rolle, was vorher wohl im Vorfeld besprochen werden sollte.
Wenn es nur zwei Personen betrifft und dadurch Erinnerungslücken ausgelöst werden, fragt man normalerweise den Partner im nachhinein, wie es stattgefunden haben könnte.
Allerdings der Vorwurf einer Vergewaltigung kann strafrechtlich nicht geahndet werden, eben durch Alkohol oder andere Substanzen eine Anzeige sich erübrigt.
Darum wird es sehr schwer, gegen TL beweiskräftigt zu werden.
Ob der Sex nun freiwillig war oder nicht, Erinnerungslücken begünstigen einen vermutlichen Täter. Auch wenn z.B. TL es drauf abgesehen hat, die Person bewusst widerstandunfähig gemacht haben sollte, muss es erstmal bewiesen werden, was wohl schwierig sein sollte.
Ich habe Verständnis für die mutmaßlichen Opfer, war selbst mal in so einem Fall involviert.
Damals gab es noch kein Internet, als nur eine Anzeige zu tätigen. Da habe ich bis heute ein Trauma von, wie das Verfahren vor Gericht stattgefunden hat, der Anwalt des Täters mich als unglaubwürdig und ein Psychogramm eines Gutachters von mir forderte, was meine Eltern ablehnten, das war ich ca. 10 Jahre alt.
Später stellt sich dann heraus, dass der Täter gleiches Delikt verurteilt wurde.
Meine Glaubwürdigkeit wurde für mich wieder hergestellt.
Heutzutage geht das humaner zu, was Kinder und Erwachsene zwecks Anzeigen betrifft.
Trotzdem scheuen viele Opfer eine Anzeige, wenn sie keine greifbaren Beweise vorweisen können, als nur Erinnerungslücken, das funktioniert nicht.