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Gendern zur Pflicht machen?

14.060 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Weiblich, Transgender ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 09:14
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Bin mir gerade nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe, aber unter Zwang versteht man doch im Allgemeinen etwas, das man tun muss, obwohl man es nicht will, oder sehe ich das falsch?
Das sagt ein Jura-Forum:
Ausschließlich auf den Menschen bezogen ist Zwang eine äußere und/oder innere Nötigung zu Handlungen oder Denkinhalten, die nicht mit der freien Entscheidung einer Person oder mehrerer Personen übereinstimmen.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/zwang


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 09:41
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Was nicht gerade glaubwürdig war, wenn es im Vorfeld immer Reibereien diesbezüglich gab. Steht ja alles in dem von mir verlinkten Artikel. Dem Richter ging es dann auch gar nicht mehr darum, sondern eher wegen dem zerrütteten Verhältnis und deshalb der Vergleich.
Es gab im Vorfeld Reibereien aber wegen aller möglichen Themen. Unter anderem auch wegen inkorrekter Abrechnung. Steht auch alles in dem von Dir verlinkten Artikel. Und die Probleme mit dem Mitarbeiter gab es offenbar auch schon über einen längeren Zeitraum.


Zu dem.Vergleich:
Genau das habe ich doch oben auch geschrieben, dass ist in dem Verfahren und bei dem Vergleich nicht ums Gendern ging.
Und insofern hat der Betroffene eben auch in Bezug auf Gendern keinen Punkt gemacht.

Wenn man an dieser Stelle für mehr oder weniger glaubwürdig hält, ist offenbar eine sehr subjektive Angelegenheit.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 09:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:gucken wir mal, was ein Profi dazu sagt:
Transistor hatte bereits einen anderen Profi zitiert:
Zitat von TransistorTransistor schrieb:Möchte dagegen der Arbeitgeber den Mitarbeiter in einem von diesen verfassten Text namentlich als Autor nennen, dann würde es nach Auffassung des Verfassers nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst seien, zu verlangen, dass ein solcher Text in gendergerechten Sprache verfasst wird.
Solange das nicht höchstrichterlich geklärt ist, wird es unterschiedliche Einschätzungen von Juristen und auch unterschiedliche Urteile durch niedere Instanzen geben.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:16
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Genau das habe ich doch oben auch geschrieben, dass ist in dem Verfahren und bei dem Vergleich nicht ums Gendern ging.
Und insofern hat der Betroffene eben auch in Bezug auf Gendern keinen Punkt gemacht.
Der Kläger hat aber deswegen geklagt, eben weil es bezüglich des Genderns Meinungsverschiedenheiten gab und er auf Grund einer Frage, bezüglich Genderanweisungen seitens der Firma, gekündigt wurde. Das die Firma im Nachhinein andere Gründe vorschiebt, ist nur logisch, denn allein mit der Begründung, der Mann weigere sich zu Gendern, wären sie vermutlich nicht durchgekommen. ;)
Im Februar 2019 hatte der Vorstand das Gendern dann zum Standard erhoben. In offiziellen Texten wie Pressemitteilungen oder auf der Webseite der Organisation musste ab diesem Zeitpunkt gegendert werden. Für persönliche Beiträge, etwa bei Autorentexten oder Berichten von Gastautoren, galt das noch nicht. Der Kläger: „Ich hielt die Grundsatzentscheidung für Gendersprache für bedauerlich, aber solange ich persönlich nicht öffentlich dazu genötigt wurde, konnte ich damit leben.“ Doch der Druck auf ihn sei gewachsen, der Ton rauer geworden, erinnert sich der Kläger gegenüber der „Welt“.
Statt einer Antwort kam die Kündigung – kurz vor Renteneintritt
Drei Jahre später, im Februar 2022, wurde das Gendern dann umfassend verpflichtend. Der Kläger schrieb eine Mail mit mehreren Fragen zur Umsetzung – wie vorgehen, wenn der Interviewpartner nicht gendert, wie mit den unterschiedlichen Vorgaben zur Gender-Schreibweise bei Verein und den Trägerverbänden. Statt einer Antwort auf seine Mail habe er die Kündigung erhalten./quote]
Die Vorsitzende des Vereins wollte sich auf „Welt“-Nachfrage nicht zu dem Fall äußern. Im Verteidigungsschreiben des Vereins werden neben dem Gender-Konflikt aber weitere Entlassungsgründe aufgezählt: Eine unzureichende Vorbereitung auf die Bundestagung 2020, die Abwesenheit bei Kongressen oder Fehler bei der Haushaltsführung.
Der Kläger widerspricht dem. Seine Haushaltsberichte seien immer „beanstandungsfrei abgenommen“ worden und er habe die öffentlichen Unterstützungsgelder sogar erhöhen können. Der „Welt“ liegt zudem ein sehr positives Zwischenzeugnis von November 2020 vor.
https://www.focus.de/finanzen/recht/klage-eingereicht-er-weigerte-sich-zu-gendern-geschaeftsfuehrer-wird-gefeuert_id_138793120.html



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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:22
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Der Kläger hat aber deswegen geklagt, eben weil es bezüglich des Genderns
Nein
Der Kläger hat geklagt, weil er fristlos kurz vor der Rente gekündigt wurde.
Zu allem anderen gibt es eben zwei verschiedene Aussagen, deren Wahrheitsgehalt wir nicht überprüfen können.
Uns liegen die Schreiben nicht vor, um zu überprüfen was eigentlich im Kündigungsschreiben stand.

Es macht jetzt absolut keinen Sinn das alles noch fünf Mal zu wiederholen.
In dem Videoclip den du selbst verlinkt hast wird klipp und klar gesagt, dass der Mann sein Gender Thema nicht vor Gericht durchbringen konnte.
Juristisch ist in dieser Hinsicht überhaupt nichts entschieden. Das ist kein Grundsatzurteil oder irgendwas was überhaupt nur in die Nähe davon kommt.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:27
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Ein Arbeitgeber kann ja mal versuchen Gendern zur Pflicht zu machen.
Das wäre reine Willkür. So was würde man gnadenlos zerpflücken und wegklagen.
Schon allein das man sich verhaspeln kann beim sprechen und in 'alte gewohnheiten' zurück fällt, lässt das nicht zu.
Anhand von verschiedenen Nationaliäten in Betrieben, wovon den meisten Gästen Gendern wohl am Allerwertesten vorbei geht, absolut nicht durchführbar und zulässig.
ja korrekt. Also ich würde auch sagen, dass ist absolut nicht zulässig und schon gar nicht hier in Deutschland. Ich meine hey wo leben wir? Sind wir nun ein freies Land oder nicht?
Wie du schon sagst da gäbe es eine Klagewelle oder Beschwerden beim Betriebsrat oder so. Wird also hoffentlich auch nie kommen.


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20.04.2023 um 10:33
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Nein
Der Kläger hat geklagt, weil er fristlos kurz vor der Rente gekündigt wurde.
Falsch. Der Kläger hat geklagt, weil er wegen Nicht-Gendern gekündigt wurde, ist in dem Video ganz klar ersichtlich. Wenn du das nicht einsehen willst, trotz Belege, dann kann ich dir nicht weiterhelfen.
https://www.welt.de/politik/deutschland/video240912055/Verhandlung-am-Arbeitsgericht-Bonn-Arbeitnehmer-wehrt-sich-gegen-Gender-Zwang.html


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:35
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Schon allein das man sich verhaspeln kann beim sprechen und in 'alte gewohnheiten' zurück fällt, lässt das nicht zu.
In der Regel geht es überhaupt nicht um die mündliche Kommunikation, sondern um die schriftliche, interne und externe ö, Kommunikation eines Betriebes, einer Behörde, eines Vereins oder eines Trägers.
Mit der schriftlichen Kommunikation sind in der Regel auch nur bestimmte Mitarbeiter:innen befasst.

Möglicherweise gibt es für bestimmte mündliche Kommunikationen noch festgelegte Formeln. Wie z.B bei Ikea die Ansage: "liebe Kundinnen und Kunden wir schließen in einer halben Stunde" oder ähnliches.
Das war jetzt nur ein Beispiel ich weiß nicht ob bei Ikea beide Geschlechter genannt werden.
Aber für die allgemeine mündliche Kommunikation gibt es doch in der Regel keine Vorgaben.

Das werden, zum Beispiel bei einer Kaufberatung wohl auch kaum ständig Gelegenheiten auftauchen bei denen der oder die Kaufberater:in überhaupt ändern müsste.
Zitat von SpiderWebSpiderWeb schrieb:Anhand von verschiedenen Nationaliäten in Betrieben, wovon den meisten Gästen Gendern wohl am Allerwertesten vorbei geht, absolut nicht durchführbar und zulässig.
Über was für eine Art von Betrieben sprichst du? Was für Gäste? Bitte mal ein konkretes Beispiel für das was du meinst.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:43
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Falsch. Der Kläger hat geklagt, weil er wegen Nicht-Gendern gekündigt wurde, ist in dem Video ganz klar ersichtlich. Wenn du das nicht einsehen willst, trotz Belege, dann kann ich dir nicht weiterhelfen.
Doch, natürlich hat der Kläger eine Kündigungsschutzklage eingereicht, weil ihm fristlos gekündigt wurde.

Was er behauptet, steht dem gegenüber, was der Arbeitgeber behauptet und zu überprüfen ist für uns da nichts.
Oder hast du das Kündigungsschreiben gesehen?
Hast du das Klageschrieben gesehen?
Nein, also das ist eine schlichte Kündigungsschutzklage, nicht mehr und nicht weniger.

Natürlich muss ein Kläger irgendeine Begründung angeben, warum er die fristlose Kündigung als sachlich falsch ansieht.

Gerne zum letzten Mal noch mal:
Seine Begründung, dass er wegen des Genderns entlassen wurde und die Kündigung daher zurückgenommen werden muss, konnte er bei Gericht nicht durchbringen.

Wir können das jetzt auch einfach so stehen lassen.

Juristisch wurde bezüglich des Genderns in diesen Verfahren nichts entschieden. Und damit ist das Urteil im Hinblick auf das Gendern auch völlig uninteressant.

Am Ende des Tages ist das nichts weiter als ein arbeitsrechtliches Verfahren, gegen einen Mitarbeiter, der von den Arbeitgeber:innen als nicht mehr tragbar erlebt wurde.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:54
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Doch, natürlich hat der Kläger eine Kündigungsschutzklage eingereicht,
Das geht gar nicht, da es sich um ein Kleinbetrieb handelt und somit das Kündigungsschutzgesetz sowieso nicht greift. Von daher nein, er hat geklagt weil er der Annahme war wegen des Nicht-Genderns gekündigt worden zu sein. Deshalb auch diese Berichterstattung, die sich darauf bezieht.
Mit welcher Begründung der Richter letztendlich sein Urteil gefällt hat, steht auf einem anderem Blatt und auch nicht zur Debatte.
Der überaus laxe Maßstab, dass eine schlechte Atmosphäre zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kündigung unabhängig davon rechtfertigen kann, von wem diese Atmosphäre ausgeht, und welche (berechtigten) Interessen ihr zugrunde liegen, hat mit einer Besonderheit des Falls zu tun: Die BAG-S ist ein Kleinbetrieb mit weniger als elf Mitarbeitern.
Weil solche kleinen Teams besonders auf internen Zusammenhalt und reibungslose Zusammenarbeit angewiesen sind, gilt dort das Kündigungsschutzgesetz nicht. Schikanöse oder treuwidrige Kündigungen sind zwar auch dort verboten, aber unterhalb dieser Grenze hat der Arbeitgeber freie Hand. „Das ist einfach das Prinzip: Die Nase passt mir nicht“, fasst Richter Poguntke die Rechtslage zusammen./quote]

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240917989/Sprachvorgaben-Prozess-hat-sichtbar-gemacht-dass-Gendern-erzwungen-wird.html



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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 10:58
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Mit welcher Begründung der Richter letztendlich sein Urteil gefällt hat, steht auf einem anderem Blatt und auch nicht zur Debatte.
Doch genau das steht zur Debatte:
Gab es einen Grundsatzurteil zu Gender Verpflichtungen in einem Betrieb oder gab es eben keines ?
Und hier gab es ganz klar keines.

Das Urteil ist in Bezug auf die Verpflichtung zu Gendern am Arbeitsplatz vollkommen irrelevant.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 11:00
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Doch genau das steht zur Debatte:
Gab es einen Grundsatzurteil zu Gender Verpflichtungen in einem Betrieb oder gab es eben keines ?
Und hier gab es ganz klar keines.
Aus deiner Sicht, mir ging es gar nicht darum. Verfolge einfach den Strang, dann wird dir auch klar um was es mir ging. ;)
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das Urteil ist in Bezug auf die Verpflichtung zu Gendern am Arbeitsplatz vollkommen irrelevant.
Das weiß ich auch und trotzdem kann man diesbezüglich klagen und dann warten wir mal ab, was sich bis dahin noch so alles tut. :)


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 11:05
@CosmicQueen @fischersfritzi
Es ging doch zunächst nur darum, ob es überhaupt irgendeine Art von Zwang diesbezüglich gibt, und offenbar hat das Verfahren aufgezeigt, dass es durchaus Situationen geben kann, in denen ein Nicht-Gendern schlimme Konsequenzen nach sich ziehen kann. Was das Gericht letztlich aus welchen Gründen entschieden hat, ist doch irrelevant, denn der AG hat selbst eingeräumt, dass auch die Verweigerung des Genderns für die Kündigung mitverantwortlich gewesen ist.

In dem Video wird zumindest genau das ausgesagt.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 11:08
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Es ging doch zunächst nur darum, ob es überhaupt irgendeine Art von Zwang diesbezüglich gibt,
Du hast es richtig erkannt, darum ging es mir und nicht um irgendwelche Grundsatzurteile.


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20.04.2023 um 12:25
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Verfolge einfach den Strang, dann wird dir auch klar um was es mir ging.
Ich verfolge den Strang.
Und es geht in dem Strang eben nicht nur darum, um was es dir geht, sondern grundsätzlich darum ob und in welcher Form das Gendern bzw die Pflicht dazu arbeitsrechtlich relevant ist.
Und dazu leistet das von dir vorgetragene Beispiel eben einfach überhaupt keinen Beitrag.
Juristisch für die Causa Gendern vollkommen unerheblich.
Dass das für dich trotzdem eine Relevanz hat, nehme ich jetzt zur Kenntnis und ist ja auch völlig okay, auch wenn das in der Sache unerheblich ist.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 12:50
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:sondern grundsätzlich darum ob und in welcher Form das Gendern bzw die Pflicht dazu arbeitsrechtlich relevant ist.
Und dazu leistet das von dir vorgetragene Beispiel eben einfach überhaupt keinen Beitrag.
Warum nicht?

Der Reporter hat das deutlich so ausformuliert, dass der AG das Nicht-Gendern als einen von einigen Gründen benannt hatte, dem AN kündigen zu dürfen.
Wenn der AG diesen Grund mit angibt, der Grund auch vom Gericht als Verhandlungsgegenstand zugelassen wurde, und letztlich unter Anderem dazu beitrug, dass ein Vergleich geschlossen werden musste, dann ist dieser Grund auch von irgendeiner arbeitsrechtlichen Relevanz gewesen. Die Details dazu sind erstaml irrelevant, weil sie die Grundsätzliche Frage nach der Relevanz des Genderns gar nicht tangieren.

Das Beispiel zeigt also zunächst mal auf, dass sich das Gericht sehr wohl mit solcherlei Fragestellungen rund um das Gendern am Arbeitsplatz beschäftigt, weil sie offenbar alles andere als arbeitsrechtlich irrelevant sind.


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20.04.2023 um 12:56
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Warum nicht?
Weil darüber nicht entschieden wurde.


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20.04.2023 um 13:06
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Weil darüber nicht entschieden wurde.
Die Gründe für die Nicht-Entscheidung trotz Zulassung für die Verhandlung sind ja auch nicht bekannt. Demzufolge wäre hier zumindest festzuhalten, dass es durchaus arbeitsrechtliche Gründe diesbezüglich geben könnte, schließlich gab es wie gesagt eine Zulassung, eine Verhandlung darüber, und auch einen Vergleich. Allem Anschein nach geht die Sache auch in die nächste Instanz. Das alleine wäre schon ein nicht unerheblicher Beitrag, den das Beispiel hier leistet.

Davon mal abgesehen, ging es zunächst nur darum, ob überhaupt irgendwelche Zwänge und Konsequenzen benennbar sind, und das steht mit dem Beispiel völlig außer Zweifel.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 13:10
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Allem Anschein nach geht die Sache auch in die nächste Instanz..
Wie kommst du denn darauf?
Es wurde ein Vergleich geschlossen und der wurde in von beiden Parteien akzeptiert. In diesem Fall gibt es keine nächste Instanz.


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Gendern zur Pflicht machen?

20.04.2023 um 13:18
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wie kommst du denn darauf?
Weil der Kläger meinte, dass er viel Zuspruch bekommen hatte, und die Sache deshalb noch weiter vorantreiben wolle, nahm ich an, er würde eventuell noch eine Grundsatzklage oder Ähnliches vor einem anderen Gericht anstreben.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es wurde ein Vergleich geschlossen und der wurde in von beiden Parteien akzeptiert. In diesem Fall gibt es keine nächste Instanz.
Vermutlich hast du Recht. Vor dem Arbeitsgericht wirds damit wohl nichts mehr zu holen geben.


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