Ich verstehe nicht so recht, warum man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gleich reformieren muss, nur weil man bestimmte Daten so oder so immer preisgeben muss?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist wie viele andere Grundrechte grundsätzlich
nicht unantastbar oder anders ausgedrückt grundsätzlich
nicht als Absolut zu verstehen. Auch dieses Recht der informationellen Selbstbestimmung soll uns, die Bürger, in erster Linie erstmal nur vor willkürlichem, ungerechtfertigtem, unsachlich begründetem Eingriff und Verwendung oder wie man es auch immer nennen will seitens des Staates schützen.
Darüberhinaus gilt aber aufgrund von bestehenden Rechtsgrundlagen oder anders aufgrund von Gesetzen (auch der Staat muss sich selbst und seine Bürger schützen, dafür besitzt der Staat verschiedene Eingriffsrechte) folgendes:
DerHilden schrieb:Der Staat greift dauernd in Persönlichkeitsrechte ein. Entscheidend ist die Güterabwägung, ob der Nutzen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte überwiegt.
Das, was der Hilden so schön und richtig geschrieben hat, lässt sich eigentlich bis auf wenige Ausnahmen auch auf jedes andere Grundrecht übertragen. Wie so oft kommt es dabei aber in der Regel auf den Einzelfall an.
Ps.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich jedenfalls habe nichts zu verbergen und darüberhinaus glaube ich auch nicht, kenne nicht jede einzelne Frage, dass unzumutbare, unverhältnismäßige oder vollkommen intime Fragen oder wie man es nennen will gestellt werden und zu beantworten sind/wären.