kleinundgrün schrieb:Die Frage ist aber: Warum? Ein Grundrechtseingriff muss eben gerechtfertigt sein und es gilt nicht der Umkehrschluss, dass man Gründe finden muss, Grundrechte nicht einzuschränken.
Aber der Zensus mit seinen Fragen zur Wohnsituation ist doch gerechtfertigt. Ich kritisiere ja nur die Form der Datenerhebnung welche ineffektiv ist und aufgrund ihrer nicht vollständigen Erhebung im Ergebnis nicht die optimale Bedürfnisanalyse bereitstellen kann. Von anderen Annehmlichkeiten einer Zentralisierung mal abgesehen.
kleinundgrün schrieb:Und diesen Vorgang kann er nicht selber anlegen? Oder irgendeinen Vorgang zur Verknüpfung wählen?
Beides. Da wird man dann schon in Erklärungsnot kommen beim Erstellen, weil man diesen Vorgang ja konstruieren muss. Und das es für das Stalkingopfer einen Vorgang gäbe, wäre ja auch eher Zufall, genauso wie es Zufall wäre das ein Zugriff auf diesen Vorgang gerechtfertigt wäre für diesen Polizisten.
Die Hürden sollten schon höher sein als heute mit Unterschrift.
Auch hier könnte KI helfen und auffällige Zugriffe herausfiltern welche man dann prüfen kann.