breakup schrieb:oldzambo schrieb:
trotzdem glaube ich, dass die Kostenbeteiligung nicht funktioniert
....wenn Du Dich für kompetenter hältst (im Vergleich zu der KV etc.) dann ist das deine Meinung, nicht mehr
und nicht weniger.
wenn die KV so einen Blödsinn rausposaunt, dann ja, dann halte ich mich für kompetenter :-)
breakup schrieb:oldzambo schrieb:
Wenn du begründest, dass jemand finanziell beteiligt werden soll, weil er ja bewusst ein Risiko eingegangen ist, sehe ich die Ansteckung als irrelevant.
Du kannst Dich auch anstecken, wenn Du aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darfst und
Dich z.B. eine ungeimpfte Pflegerin angesteckt hat.
Also spielen wir das mal durch: Onkel Horst liegt ungeimpft auf der Intensivstation, nebenan liegt Oma Getrude, die sich nicht impfen lassen konnte und von Pflegerin Brita (ebenfalls ungeimpft aber tief bewandert in der Heilkunst mit Bachblüten) angesteckt wurde. Jetzt bekommt Onkel Horst - der das Ganze überlebt hat - eine Rechnung von seiner Krankenkasse, er soll sich an den Behandlungskosten beteiligen, weil er ungeimpft war und Oma Gertrude von der ebenfalls ungeimpften Brita angesteckt wurde. Onkel Horst gibt die Sache einem Anwalt und geht vor Gericht, wie wird das Gericht hier wohl entscheiden?
Oder soll lieber Brita für die Rechnung von Oma Gertrude aufkommen, quasi Schadenersatz? Aber moment, Brita hat sich ja nicht widerrechtlich verhalten, was jetzt. Und wenn Brita geimpft wäre und dann Oma Gertrude angesteckt hätte?
breakup schrieb:oldzambo schrieb:
Der Ungeimpfte und der Risikosportler gehen beide bewusst ein Risiko ein und müssen deshalb im Zweifelsfall behandelt werden.
Nein, denn das Risiko beim Risikosport ist individuell und betrifft den einzelnen. Ein freiwillig Ungeimpfter kann einen aus medizinischen Gründen Ungeimpften anstecken und damit in der Gesamtheit das Gesundheitssystem überlasten und andere gefährden, bis hin zum Tod.
Von daher, das Argument wurde hier schon 100 Mal durchgekaut und jedes Mal als schwachsinnig und völlig am Thema vorbei eingestuft.
Da bist Du nicht der Erste und vermutlich leider auch nicht der Letzte, der so argumtieren will.
Ja, es wurde schon des öfteren angesprochen, aber hat denn irgendjemand mal sauber argumentiert, wie man sowas rechtssicher durchsetzen möchte? Aus deiner Argumentation kommt der Wunsch nach Vergeltung für Ungeimpfte, das ist aber in DE keine Grundlage für Kostenübernahmen.
Man kann es nicht als Bußgeld o.ä. durchsetzen, weil das Ungeimpft sein ja keinen Verstoß gegen irgendeine Rechtsvorschrift darstellt, irgendwelche Idioten haben ja eine Impfpflicht ohne Not schon frühzeitig ausgeschlossen. Dummheit scheint in DE einen hohen Schutz zu genießen!
Im Sinne von Schadenersatz kannst du es nicht durchsetzen, weil du zum Geschädigten keine Kausalkette herstellen kannst, das fliegt dir vor jedem Gericht um die Ohren. Bliebe noch, die Corona-Behandlung für Ungeimpfte aufgrund des bewusst in Kauf genommenen Risikos aus dem Leistungskatalog herauszunehmen. Dann müssten Ungeimpfte eine Extra-Versicherung für so eine Behandlung abschließen, die hätte sich dann voraussichtlich gewaschen. Und dann ist aber die Frage, warum ein Extremsportler nicht auch eine solche Zusatzpolice abschließen muss. Den Weg halte ich noch am ehesten für durchführbar, aber eben mit der Konsequenz, dass du viele Leistungen ebenfalls ausschließen musst.
Nachtfuchs89 schrieb:So wird der Staat wahrscheinlich um die allgemeine Impfpflicht drum herumkommen. Irgendwann wird das den Leuten entweder zu teuer oder zu aufwendig sich jedes Mal vor Arbeitsbeginn testen zu lassen.
Die nächste Frage ist ja, wie der Staat eine Impfpflicht durchsetzen wollen würde. Gibt es da schon Ansätze? Werden die Hardcore-Impfverweigerer dann aus ihren Häusern gezerrt, gefesselt und geimpft? Oder per Geldbuße? Gefängnis? Und wer kontrolliert das?
MichellS. schrieb:So ist es. Wer was auf seien Mitarbeiter hält, zahlt die Tests oder lässt zu mindestens die Tests in Eigenverantwortung zu.. Alle die jetzt ihre Mitarbeiter im Stich lassen, brauchen sie wahrscheinlich auch nicht denn was gibt es denn gegen einen negativ getesteten Mitarbeiter einzuwenden zumal der Schnelltest nicht die Welt kostet.
behind_eyes schrieb:Der Test muss(!) beaufsichtigt dokumentiert werden. Glaub nicht das ein Chef sein Unternehmen für sowas riskiert..
Ich wage auch zu bezweifeln, ob es ein Ausdruck von Halten zum AN ist, wenn man unbegründete Impfverweigerung weiter forciert und dem AN noch Geld hinterherwirft.
Ich sehe es nicht als Aufgabe des Arbeitgebers, Impfverweigerer mit Druck zu überzeugen. Hat ja von Seiten der Politik schon nicht funktioniert, warum soll ich jetzt den Betriebsfrieden aufs Spiel setzen. Bei uns wurde frühzeitig per Impfangebot und Empfehlung von der Institutsleitung versucht, jedem Mitarbeiter eine Impfung zu ermöglichen. Jetzt ist die Situation wie sie ist und die Regeln werden umgesetzt, Schuldzuweisungen oder Ausgrenzungen versucht die Institutsleitung aber entgegen zu wirken.
MichellS. schrieb:Hier wird aber so getan das man der Gesellschaft etwas gutes tun will und alle anderen wären asozial.
Der zitierte Beitrag von breakup wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Ich denke schon, dass die meisten sich aus Gründen des Selbstschutzes haben impfen lassen. Und der Schutz für die Gesellschaft wurde ja offenbar auch überschätzt, das will man aber noch nicht so recht zugeben, weil man ja jetzt monatelang ein Szenario von der Achse des Bösen (Impfunwillig) und der Koalition der (Impf)willigen aufgeblasen hat. Da passt es jetzt nicht ins Konzept, dass auch Geimpfte ihren Beitrag zur aktuellen Welle leisten.