Optimist schrieb:um den schwarzen Peter kommt die Politik aber dennoch nicht drum rum, haben sie doch selbst schon mal Empfehlungen an die Wirtschaft ausgesprochen (sh Posts weiter oben) ... soweit hatte dann die Cleverness nicht gereicht, Lieschen Müller kann es also alles durchschauen ;)
Das ist nicht vergleichbar. Ein direkter Eingriff des Staates hat immer eine andere Dimension, als eine private Regelung. Im ersten Fall ist es schwer, sich als Bürger zu wehren. Der Zivilgerichtsbarkeit sind hier enge Grenzen gesetzt, sofern das Gesetz handwerklich gut gemacht ist. Wenn du Pech hast, steht die Polizei vor deiner Tür und setzt die Regelung durch. Im Zweifelsfall müsste am Ende das Bundesverfassungsgericht befasst werden, um das Gesetz oder einzelne Regelungen zu prüfen. Das kann einige Jahre dauern. Private Regelungen (Verträge) können dagegen immer im Rahmen von Zivilprozessen angefochten werden.
Eya schrieb:Für Kinder gibt es derzeit jedoch noch keinen Impfstoff und es ist sogar fraglich ob die geimpft werden müssen.
Dann könnte man sie ja von der Impfpflicht ausnehmen. Ich schrieb ja explizit von einer sinnvollen Ausgestaltung der Reglung.
Eya schrieb:Aber, es ist ja nicht schwer. Solange es keine Impfpflicht von staatlicher Seite gibt, kann man jeden Veranstalter etc. wegen Diskriminierung verklagen. Wird eine amüsante Zeit.
Natürlich darf man dich nicht abweisen, nur weil du z.B. eine gewisses Religion o.ä. hast. Wie das mit der Impfung aussieht, weiß ich nicht. So oder so steht natürlich jedem das Recht zu, vor einem Zivilgericht zu klagen. Ein guter Anwalt wird einen Ansatzpunkt finden. Und das ist auch gut so, solche Prozesse gehören zum Rechtsstaat.
Eya schrieb:Wo man dennoch ausgeschlossen werden kann?
Von einer staatlichen Einrichtung wie einem Kindergarten sicher nicht (bei privaten Trägern mag es anders aussehen). Auch ein Arbeitgeber wird dir nicht so einfach kündigen können, solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Es ist m.E. allerdings schon fraglich, ob ein Gastwirt oder eine Fluggesellschaft deinen Impfausweis überhaupt kontrollieren darf. Das müsste wahrscheinlich gesetzlich geregelt werden, zumindest beim Personalausweis ist das bzgl. Alterskontrolle ja zulässig. Dagegen wird im Fall des Falles sicher jemand klagen, und nach dem Gang durch die Instanzen werden wir es wissen. Grundsätzlich finde ich es nicht verwerflich, wenn jemand im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sein Hausrecht ausübt. Damit muss man halt leben, wenn man sich für oder gegen etwas entscheidet.
EZTerra schrieb:ahh, kommt jetzt die impfpflicht durch die hintertür? dann wird es sicher ärzte geben, die einen eine impfung bescheinigen, ohne das man geeimpft wurde. so wird es sicher kommen...
Das denke ich nicht. Aber ein Attest wirst du dir sicher besorgen können, das geht heute ja schon bei den Masken problemlos.