Covid-19 - lasst ihr euch impfen?
10.04.2021 um 12:45nairobi schrieb:Aber wie gewährleistet man das in einem Drive-Impf?Ich denke schon, dass man das entsprechend durchdacht hat. Es sind Ärzt:innen vor Ort.
nairobi schrieb:Aber wie gewährleistet man das in einem Drive-Impf?Ich denke schon, dass man das entsprechend durchdacht hat. Es sind Ärzt:innen vor Ort.
nairobi schrieb:Drive-Impfgäbe es bei uns genug. Allein das Industriegebiet in Mülheim-Kärlich würde sich optimal dazu anbieten. Das gleicht seit Monaten einer Kulisse von 'The Walking Dead'. Da laufen z.B. Sonntags nur vereinzelte "Zombies" rum auf der Suche nach einem Imbiss.
fischersfritzi schrieb:Ich denke schon, dass man das entsprechend durchdacht hat. Es sind Ärzt:innen vor Ort.Technische Lösungen für sowas gibt es zuhauf. Man kann Ein- und Ausfahrt kontrollieren. Man kann das Parken intelligent managen (d.h. in Schlangen). Man kann im Nahbereich über die Auto-Radios arbeiten. Man kann "Pieper" verwenden wie es z.B. auch in größeren Biergärten oder Schnellrestaurants üblich ist (wenn man ein Zweiwege-System nutzt, kann man das auch gleich als Notrufknopf verwenden). Das sind alles Systeme, die nicht teuer sind (und die man sonst z.B. auch für Konferenzen oder Messen kurzfristig von Dienstleistern buchen kann).
nairobi schrieb:Heute habe ich über eine Kollegin erfahren, dass die Zweitimpfung mit Moderna erfolgen wird (Erstimpfung mit Astra Zeneca). Hoffentlich erfolgt da die Grundimmunisierung so, wie eigentlich vorgesehen. Es sind ja unterschiedliche Impfstoffe.Das ist aber eigenartig, denn die WHO hat gestern davon abgeraten mit einem anderen Impfstoff zu impfen, ich hatte es gestern hier verlinkt.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind. Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Bis zum 14. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=FD5DB378B8D8A20433F52F1D62A92ABB.internet112?nn=13490888#doc13516162bodyText13
Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung (asymptomatisch) PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Dieses Risiko muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten.Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
nairobi schrieb:Heute habe ich über eine Kollegin erfahren, dass die Zweitimpfung mit Moderna erfolgen wird (Erstimpfung mit Astra Zeneca). Hoffentlich erfolgt da die Grundimmunisierung so, wie eigentlich vorgesehen. Es sind ja unterschiedliche Impfstoffe.Das werdet ihr wohl im Nachhinein noch erfahren, wenn Daten aus England vorliegen. Dort wird ein entsprechender Mix gerade erprobt und ausgewertet.
obskur schrieb:Das ist aber eigenartig, denn die WHO hat gestern davon abgeraten mit einem anderen Impfstoff zu impfen, ich hatte es gestern hier verlinkt.Aber was wäre die Alternative, wenn sowohl AstraZeneca als auch Biontech / Moderna nicht empfohlen werden?
Karotte3 schrieb:Es gab übrigens die letzten Tage noch eine Neuigkeit, die hier, meine ich, noch nicht gepostet wurde. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass gegen eine Impflicht nichts einzuwenden ist, da es nicht gegen ein Menschenrecht verstoßen würde. Hier ging es speziell um die Masernimpfung und wird aber möglicherweise Auswirkungen auf die Debatte um eine Covid-Impfflicht haben.Warum verlinkst du ausgerechnet einen Artikel auf Englisch? Es war überall in den deutschen Medien.
https://www.dw.com/en/echr-rules-obligatory-vaccination-may-be-necessary/a-57128443
Waytogo schrieb:Die Impfpflicht in Tschechien beinhaltet Geldstrafen und das Verbot des Kindergartenbesuchs (nicht aber der Schule). Zudem ist ein Zwang nicht vorgesehen. Das nur als Ergänzung.Naja, es bleibt ja dem jeweiligen Land überlassen, was es dann daraus macht.
obskur schrieb:Das ist aber eigenartig, denn die WHO hat gestern davon abgeraten mit einem anderen Impfstoff zu impfen, ich hatte es gestern hier verlinkt.Die Stiko rät wohl zu. Betroffen sind ja um die 2 Millionen Menschen. Für die muss es ja eine Lösung geben 😑
Waytogo schrieb:Aber was wäre die Alternative, wenn sowohl AstraZeneca als auch Biontech / Moderna nicht empfohlen werden?In dem Artikel steht zumindest, dass man erstmal rät Astrazeneca auch als Zweitimpfung zu nehmen. Es sei noch zu wenig erforscht, ein anderes Mittel zu nehmen. Ob es jetzt hier auch so umgesetzt wird steht auch noch nicht fest, man hat die Entscheidung wohl vertagt.
obskur schrieb:In dem Artikel steht zumindest, dass man erstmal rät Astrazeneca auch als Zweitimpfung zu nehmen. Es sei noch zu wenig erforscht, ein anderes Mittel zu nehmen. Ob es jetzt hier auch so umgesetzt wird steht auch noch nicht fest, man hat die Entscheidung wohl vertagt.Meiner Meinung nach sollte man die Betreffenden wählen lassen. Ich würde Astrazeneca auch bei der Zweitimpfung nehmen, da ich es gut vertragen hatte.
nairobi schrieb:Meiner Meinung nach sollte man die Betreffenden wählen lassen. Ich würde Astrazeneca auch bei der Zweitimpfung nehmen, da ich es gut vertragen hatte.Naja wie soll denn ein Laie da jetzt die richtige Wahl treffen? Wenn es noch zu wenig erforscht ist und man garnicht weiß, ob die Wirkung am Ende ausreichend ist oder ob es vielleicht zu anderen Problemen führen könnte, kann man es nicht zulassen. Dann würde ich doch letztendlich auch eher dazu tendieren Astrazeneca nochmal zu nehmen, gerade wenn man es sehr gut vertragen hat. Traten die meisten Probleme nicht eh bereits nach der ersten Impfung auf?
Die Ü60 bekommen es ja.
obskur schrieb:Traten die meisten Probleme nicht eh bereits nach der ersten Impfung auf?Ich glaube, zu Zweitimpfungen kam es bei uns bisher nur vereinzelt.
Karotte3 schrieb:Ich glaube, zu Zweitimpfungen kam es bei uns bisher nur vereinzelt.Achso, also könnte es da erneut zu Nebenwirkungen kommen oder vielleicht sogar erst Recht? Ich wüsste jetzt auch nicht, wie damit umgehen. Aber wenn ich es richtig verstehe, wird einem die Entscheidung eh abgenommen, was doch besser ist.
Karotte3 schrieb:Naja, es bleibt ja dem jeweiligen Land überlassen, was es dann daraus macht.Klar, aber das was Tschechien daraus macht, war für das Gericht ausschlaggebend.
Karotte3 schrieb:Die deutschen Artikel habe ich komplett verpasst^^https://www.tagesschau.de/ausland/europa/egmr-impfflicht-corona-tschechien-101.html
obskur schrieb:Naja wie soll denn ein Laie da jetzt die richtige Wahl treffen?Das frage ich mich auch.
emz schrieb am 05.04.2021:https://www.enkreis.de/gesundheitsoziales/gesundheit/faq-corona/impfzentrum/einblicke-ins-impfzentrum.html (Archiv-Version vom 14.05.2021)
Also wenn das kein Service ist. Anschaulich geschildert, wie es abläuft, ist es auch.
Auf dem Parkplatz des Impfzentrums haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Autoradio die UKW-Frequenz 89,4 MHz einzustellen. Auf dieser Frequenz läuft eine Impfaufklärung: Ludger Keßel von der ärztlichen Leitng des Impfzentrums beantwortet im Interview Fragen rund um Covid-19 und die Schutzimpfung. Außerdem erfolgt über das Radio ein Aufruf mit Ihrem Termin-Code, wenn Sie das Impfzentrum betreten können. So können Sie bis zum Aufruf bequem in Ihrem Auto warten. Wenn Sie ohne Auto zum Impfzentrum gekommen sind oder kein Autoradio nutzen können, gehen Sie einfach zur vereinbarten Uhrzeit zum Eingang des Impfzentrums.
Da könnte man fast Lust bekommen, sich impfen zu lassen.
Das Risiko, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben könnten, rechtfertige nicht die andauernden massiven Eingriffe in die Grundrechte, argumentierte der Patientenschützer. „Deshalb ist es überfällig, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren Klarheit schafft. Sonst macht das politische Konzept keinen Sinn, mit Impfen und Testen aus der Corona-Krise zu kommen“, so Brysch.Quelle: o.a. link