bgeoweh schrieb:Auf die Person über 70 muss mindestens eine der Bedingungen zutreffen, damit ihre Kontaktpersonen ebenfalls Priorität 2 erhalten. Sie selbst hat alleine durch das Alter schon die Priorität 2.
Erstmal Danke für Deine Antwort.
Du hattest mir ja damals auch geantwortet.
Also hat es sich jetzt geändert. Damals meintest Du, es reicht, wenn die Person über 70 bzw. 80 ist.
Das ist echt alles sehr schwierig zu verstehen bzw. zu interpretieren.
bgeoweh schrieb:So wie das eben (amtlich) festgestellt wird: Liegt eine Pflegestufe vor? Wenn ja, dann ja, sonst nicht. Wird in der Regel über (amts-)ärtliches Attest festgesetzt.
Leider steht das nirgends so explizit. Das müsste doch dabei stehen, wenn zwingend eine Pflegestufe vorliegen muss.
Alles andere wäre einfach eine schwammige Darstellung.
Es geht in dem Fall meiner Bekannten bzw. Nachbarn speziell um folgende Konstellation:
Mann >80 wohnt mit seiner Tochter >40 zusammen in einem Haushalt.
Sie pflegt und unterstützt ihn zuhause, er hat aber, soviel ich weiß, keine Pflegestufe.
Er ist, aufgrund seines Alters, natürlich im gewissen Maße pflegebedürftig.
Sie hat Diabetes.
Beide wollen, wenn irgendwie möglich, in der Gruppenphase 2 zusammen geimpft werden.
Hier nochmals der genaue Wortlaut:
bis zu zwei enge Kontaktpersonen a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de
Nummer 1 ist >70
Nummer 2 ist verschiedene Erkrankungen
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 ist >80