aolani schrieb:Das Risiko trägt jeder selbst.
Das Problem bei Infektionskrankheiten (u.a.) ist aber, dass nicht jeder nur das Risiko für sich selbst trägt. Sondern auch durch sein Handeln das Risiko für andere erhöht (oder senkt).
Diese Überlegung muss man mit einbeziehen. Es ist nun so, dass die Freiheit des einen, alles zu machen, was er will, in die Freiheiten anderer unmittelbar eingreifen kann.
Da gibt es keine pauschale Richtung, wie so etwas zu behandeln ist. Sondern das ist dann immer eine Frage der konkreten Situation. Wie sehr werden die jeweiligen Rechte aller Beteiligten eingeschränkt und was kann man machen, die Einschränkungen fair zu verteilen.
aolani schrieb:Wenn eine Impfung existiert die im Allgemeinen gut verträglich ist und man lässt sie nicht durchführen, handelt man dann schuldhaft wenn man einen Mitmenschen infiziert und der bleibende Schäden davonträgt?
Die Voraussetzungen, die ich genannt hatte, waren nicht abschließend. Was auch noch für eine Strafbarkeit hinzu kommt, ist eine objektive Zurechenbarkeit des Ergebnisses zu der Handlung. Also eine sozial nicht adäquate Handlung, die kausal für das schädigende Ereignis ist.
Bei einer Impfung würde es letztlich davon abhängen, ob es eine Pflicht gegeben hätte, diese Impfung durchzuführen. Wenn nicht, kann man dafür auch nicht belangt werden. Auch das ist eine Ausprägung des Rechtsstaates.
Darüber hinaus wäre es auch schwierig, in so einem Fall eine Kausalität nachzuweisen. Es müsste ja so sein, dass man beweisen könnte, dass mit einer Impfung die andere Person nicht erkrankt wäre. Bei einer Impfung, die "nur" zu 90% funktioniert und wenn man davon ausgehen kann, dass die andere Person sich auch woanders angesteckt haben könnte, dürfte das ausgeschlossen sein.
Moralisch ist das aber eine andere Sache. Da würde ich ziemlich klar eine Verantwortung bejahen, wenn man sich objektiv grundlos nicht impfen lässt.