Bruderchorge schrieb:Immerhin sind ja auch Blutentnahmen unter Anwendung von Zwang möglich oder Medikation bei psychisch Erkrankten.
In Einzelfällen und nur mit richterlicher Anordnung.
knopper schrieb:Es gilt grundsätzliches Diskriminierungsverbot!
Nein. Es ist weder Diskriminierung, noch grundsätzlich.
Diskriminierung betrifft Eigenschaften, für die man nichts kann (zB Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität), und die anderen nicht alleine deswegen gefährden.
Jemanden mit einer ansteckenden Krankheiten hingegen muss man sich nicht ins Haus holen, schon gar nicht, wenn die Betreffenden sich weigern, irgendwelche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Also, eigentlich klar und deutlich sagen: Hallo, ich bin gekommen, um Dich gesundheitlich zu schädigen.
Es sind sogar die Erkrankten verpflichtet, ihre Krankheit nicht absichtlich zu verbreiten, und andere dürfen sehr wohl Schutzmaßnahmen für sich ergreifen.
Oder würdest Du Dich zwingen lassen, mit jemanden Sex zu haben, der/die geschlechtskrank wäre?
So, wie Du das auslegst, müsste ich einfach jeden, auch wenn sie Böses im Schilde führen, Tür und Tor öffnen.
Nichts anders verlangst Du nämlich gerade. Im Grunde genommen, versuchst Du gerade, alle zu zwingen, jemanden, von dem man weiß, der könnte eine potentiell tödliche Krankheit einschleppen, dies auch zu ermöglichen.