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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:48
Zitat von red5red5 schrieb:Ich vergaß, Du möchtest ja auch Maskenverweiger durch die Bundeswehr usw.
Ja, richtig. Weil ein halbes Jahr Appelle und Bitten an die Masken u Abstandsverweigerer, sowie VTler an manchen Orten leider nicht gefruchtet haben.


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Smas ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:50
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Weil ein halbes Jahr Appelle und Bitten an die Masken u Abstandsverweigerer, sowie VTler an manchen Orten leider nicht gefruchtet haben.
Deshalb soll die Bundeswehr nun genau was machen? Auf welcher Grundlage?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:52
Zitat von red5red5 schrieb:Dann sage ich Dir ganz klar: Da gehst Du fehl.
Und die Juristen werden einhellig ANDERE Meinung sein. Nix unterschiedlich.
Ich habe mich am WE genau über diesen Punkt mit zwei leitenden Richtern eines OVG unterhalten, die sehen das aber anders. Nach deren Meinung ginge das durchaus. Sicher nicht in MVP; aber da wo hohe Fallzahlen sind schon. Und vermutlich wie immer, sind Juristen nicht alle einer Meinung.


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red5 ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:52
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:manchen Orten leider nicht gefruchtet haben.
In München und Hamm oder von welchen Orten redest Du? Und was soll die Bundeswehr dann machen? Vor dem Supermarkt den Bürger auf Sein Fehlverhalten hinweisen? "Hey Bürger, Maske uff" Mit Maskenpistolen beschiessen?


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red5 ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:55
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:e mich am WE genau über diesen Punkt mit zwei leitenden Richtern eines OVG unterhalten
Ne Anekdote reicht leider nicht.

Ich hab die Regel nicht gemacht. But "this is not 'nam".


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 17:58
Red5 schrieb (Beitrag gelöscht):Wo kann ich darüber Lesen? Aka: Beleg bitte
Mal in die Nachrichten schauen, das ist nicht gerade "Spezialwissen" (schwer recherchierbar).
Berlin. Am Dienstag kommen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Länder zusammen. Welche neuen Maßnahmen könnten beschlossen werden?
Quelle: https://www.waz.de/politik/merkel-gipfel-welche-neuen-corona-regeln-kommen-id230538042.html


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:00
Zitat von red5red5 schrieb:"Hey Bürger, Maske uff" Mit Maskenpistolen beschiessen?
Sorry, Du bist offenbar intellektuell noch im Kindergarten stehen geblieben. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.


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red5 ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:02
@Anaximander
Cool. Schon das zweite Mal seit Beginn der "Pandemie"

Klartext: Merkel Gipfel?
Klingt nicht nach Regelmäßig. Das ist zu wenig.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:03
@red5

Nö, es gab vielmehr.

Außerdem ist Infektionsschutz Ländersache, Maßnahmen werden i.d.R. für einige Wochen (nicht Monate) beschlossen und dann ggf. verlängert, verschärft oder zurückgenommen (je nach Lage). Genau aus dem Grund, dass sie regelmäßig überprüft werden (müssen).

Wie das bei Dir im Bundesland genau ist, müsstest Du Dich selbst erkundigen, ich weiß ja nicht wo Du wohnst.


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red5 ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:11
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Außerdem ist Infektionsschutz Ländersache
Warum kommt dann was über einen Merkel Gipfel? Nebelkerze?

So bin für heute raus. Das ganze Lachen hat mich hungrig gemacht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:15
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:GhOuTa schrieb:
Lol du nur, Sinn machts kaum. Die Mehrheit der Juristen ist Papiers Auffassung dass die epidemische Notlage verfasssungswidrig ist.

Das steht nicht in dem Link.

Da steht:

Letzterer sprach im Namen der “überwiegenden Mehrheit im rechtlichen Schrifttum”.

Das ist eben die Rechtslehre. Die ist oft anderer Meinung als die vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung. Das ist auch gut so. Aber "die Mehrheit der Juristen" stimmt eben nicht.
Und maßgeblich - im Sinne der Gewaltenteilung - ist die Rechtsprechung.
"Rechtliches Schrifttum" ist nicht "Rechtslehre". Das sind alle Juristen die sich äußeren. Dh von denjenigen juristischen Experten die sich überhaupt äussern, ist die überwiegende Meinung (also ab 75% aufwärts) der Auffassung, dass die aktuelle Situation die Verfassung bricht. Was die anderen dnken ist unbekannt.
Deine Darstellung dass "die vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung" das anders sehe, ist ein Witz, dazu müsstest Du die Meinung der Rechtssprechnden erst einmal dokumentieren. Und auch dann ist sie nicht wegweisender als die der anderen, die ja eindeutig ist.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist nur eine Meinung ohne Begründung. Das kann man sicher so sehen, je nachdem, wie man was gewichtet. Aber das müsstest Du machen.
Also die medizinischen Aspekte quantifizieren und qualifizieren und dann die sozialen oder wirtschaftlichen. Und dann eben darlegen, was warum überwiegt.
Jeder der versteht dass die Corona-Massnahmen einen hohen Preis kosten - also jeder der seinen Verstand noch halbwegs beisammen hat - muss gewichten, ob sie mehr helfen oder schaden. Sonst könnte er/sie überhaupt keine Einschätzung abgeben. Jemand, der wie Du der Auffassung ist, dass der Nutzen überwiegt, muss die Menge des aus seiner Vermutung geretteten Leben genauso quantifizieren können (und auch erst einmal belegen dass mehr Leben und Lebensjahre gerettet als geopfert werden, das ist ja auch erst einmal eine unfundierte These) und mit den Schäden die die Massnahmen fordern, aufrechnen, wie diejenigen, die den Schaden als gravierende reinschätzen.
Dh die Aufgabe diese unterschiedlichen Grössen und Qualitäten (gerettete Lebensjahre versus geopferte Lebensjahre, gerettete Lebensjahre versus geopferte Arbeitsplätze, Lebensperspektiven, Firmen, Abgleiten des Wirtschaftsstandorts, verschlechterte Lebensqualitiät, Armut, Auswirkung Armut auf psychische und physische Gesundheit, psychische Erkrankungen und Tode durch Massnahmen direkt usw etc pp) in dieselbe quantifizierbare, vergleichbare Grösse zu transponieren, muss jeder machen der eine Einschätzung zu dem Schaden und Nutzen der Massnahmen abgibt. Hast Du das?
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Allein der Begriff Epidemie besagt dass sich eine Krankheit rasend schnell ausbreitet und eine stetige Zunahme zu verzeichnen ist (Dh R-Wert durchgehend und lange deutlich >1, aber nicht nur 1,1, oder 1,2).
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Eigentlich nicht. Es beschreibt eher den Umstand, dass sich eine Krankheit großflächig ausbreitet. Und das haben wir. Und die noch geringen Zuwächse haben wir auch nur wegen dieser kritisierten Maßnahmen.
Epidemie und Endemie sind definiert. Egal wie Du es drehst und wendest.
Aber endemische Notlage gibt es nicht.
Epidemiologische Beschreibung
Im Unterschied zu einer Endemie – bei der eine Krankheit innerhalb einer Population fortwährend mit etwa gleicher Fallzahl auftritt (Reproduktionsrate = 1) – verbreitet sich eine Epidemie mit einer größeren Reproduktionsrate (> 1). Dies bedeutet bei einer Infektionskrankheit, dass die Zahl an Infizierten zunimmt und die Zahl an Neuinfektionen ansteigt. Für die Ausbreitung bedeutsam ist die Rate, mit der durch Kontakt mit Infizierten neue Infizierte auftreten; sie entspricht zu Beginn der Basisreproduktionszahl (R0). Anfangs erhöht sich die Zahl an neuen Infektionsfällen pro Zeitintervall im Vergleich zum vorigen um einen ungefähr gleichen Anteil und wächst exponentiell. Der Anstieg neuer Infektionsfälle in absoluten Zahlen fällt daher zunächst eher gering aus und wächst mit fortschreitendem Geschehen stärker an.
Quelle: Wikipedia: Epidemie#Epidemiologische Beschreibung
Bei dem endemischen Status einer Infektionskrankheit in einer bestimmten Region ist die Zahl der Krankheitsfälle in der lokalen Bevölkerung anhaltend erhöht und bleibt ungefähr gleich. Epidemiologisch betrachtet ist damit also das Produkt von Grundvermehrungsrate (Basisreproduktionszahl R0) und Empfänglichkeitsrate (Suszeptibilitäts­zahl S) gleich eins: R 0 × S = 1 {\displaystyle \ {R_{0}}\times {S}={1}} {\displaystyle \ {R_{0}}\times {S}={1}}.
Quelle: Wikipedia: Endemie

Das heißt zwischen Mai und September gab in D'land keine Covid-19 Epidemie sondern eine Endemie.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:16
@red5

Wo bitte habe ich Dich beleidigt? Wegen des Hinweises, mal Nachrichten zu schauen (wird stündlich gesagt, dass es morgen den Gipfel gibt)?

Wie gesagt, ist juristisch gesehen der Infektionsschutz Ländersache (Bundesgipfel gelten der Koordinierung).

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung z.B. in NRW datiert auf den 16. September, das ist gerade mal 12 Tage her.

https://www.land.nrw/corona

Die Maßnahmen werden also alle paar Wochen von Regierung und Parlament, also den gewählten Volksvertretern auf der Landesebene überprüft, neu bearbeitet und veröffentlicht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:19
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:mit den Schäden die die Massnahmen fordern
Zunächst einmal wäre zu fragen, ob die Maßnahmen Schäden anrichten, die trotz der Pandemie sonst nicht eingetreten wären.

Hättest Du dazu wenigstens ein Beleg oder ein Beispiel?
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Das heißt zwischen Mai und September gab in D'land keine Covid-19 Epidemie sondern eine Endemie.
Nein, denn die Basisreproduktionszahl von Covid ist deutlich über 1, die Reproduktionszahl wird durch die Maßnahmen ausgebremst. Wenn man sie weglässt, sind beide Werte gleich und etwa bei 3.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:21
Zitat von red5red5 schrieb:Panic mode: on!

Find ich grenzwertig, sonne Panikmache USt mehr als flüssig.
Merkel sagt wir könnten 19.200 tägliche Neuinfektionen in der Weihnachtszeit in Deutschland bekommen :D


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:25
@Anaximander
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Zunächst einmal wäre zu fragen, ob die Maßnahmen Schäden anrichten, die trotz der Pandemie sonst nicht eingetreten wären.

Hättest Du dazu wenigstens ein Beleg oder ein Beispiel?
Das klappte aber mal besser, langsam wird es zum müden Getrolle. Dazu hat man (speziell Dir) immer und immer wieder Quellen gepostet. Oder hast Du einfach den Überblick verloren?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:27
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Ich habe mich am WE genau über diesen Punkt mit zwei leitenden Richtern eines OVG unterhalten, die sehen das aber anders. Nach deren Meinung ginge das durchaus
Nein nein nein nein nein.
Der Einsatz im Inneren ist ganz klar reglementiert. Da gibt es auch nichts zu interpretieren. Die Bundeswehr kann und darf keine polizeilichen Maßnahmen (und nichts anderes ist die Sicherstellung der Einhaltung der Maskenpflicht) wahrnehmen.

Nehmen wir doch mal an, vor jedem Aldi stehen nun zwei Obergefreite und da kommt ein kleiner Hildmann und sagt "ihr könnt mir gar nichts, ich geh da jetzt so rein"

Was machen die beiden dann?
Welchen Einsatz der Mittel haben sie? Welche Gesetzesgrundlage greift da? Kann ja nicht die gleiche sein, die sie vorne an der Wache befugt.

Diese Fragen hätte ich gern von dir beantwortet. Sollte ja über dem KiGa Niveau sein.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

28.09.2020 um 18:28
@sooma

Dann sollte es doch kein Problem für Dich sein, das folgende zu finden:
- wirtschaftlicher Bereich, der durch die aktuellen Maßnahmen wirtschaftlich geschädigt wird, und zwar
- in einer Weise, dass eine Durchseuchung nicht den gleichen Schaden anrichten würde.

Bin gespannt...

@red5

Die letzte Debatte über Corona im Landtag von NRW fand vor 10 Tagen statt (falls ich nichts übersehen habe)

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPT17-101.html (Archiv-Version vom 26.10.2020)


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