Nr.1 schrieb:Ich gehe davon aus, dass die Pandemie spätestens im kommenden Jahr sozial beendet wird. Das Thema verliert in der öffentlichen Wahrnehmung an Bedeutung, und hat seit Omikron seinen Schrecken verloren.
Ich vermute auch, dass die kommende Urlaubssaison dazu führen wird, dass viele Menschen, wenn sie aus dem Urlaub im europ. Ausland zurückkommen und gesehen haben, wie es da abläuft, einen etwas anderen Blickwinkel auf die deutsche Pandemiepolitik haben.
Einstweilen wollen aber die Regierungspartner in Hamburg, dass die Bürgerschaft Hamburg zum Hotspot erklärt. Damit soll dann die Verlängerung der Maskenpflicht bis Ende April erreicht werden.
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-News-Ticker-Gesundheitssystem-in-MV-offenbar-unter-Druck,coronaliveticker1656.htmlNr.1 schrieb:Eine "drohende hohe Krankenhausbelastung" kann alles oder nichts sein. Das wird im Falle einer Umsetzung juristisch sowieso wieder kassiert.
Fragt sich nur, ob das absichtlich so schwammig formuliert wurde?
Ich finde die Formulierung im Gesetzestext „auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebiets körperschaft droht“
nicht besser und nicht schlechter als die bisherige „Hospitalisierungsrate“, eher besser.
Man kann ja nicht für jedes einzelne Krankenhaus ins Gesetz schreiben, wann bei ihm eine Überlastung droht. Und manche Landkreise haben bei ganz unterschiedlicher Einwohnerzahl nur ein einziges oder zwei Krankenhäuser, Großstädte neben Unikliniken diverse andere Krankenhäuser. Da müssen die Behörden dann ein Ermessen haben, wann in ihrer Gebietskörperschaft eine drohende Überlastung erreicht ist. Im allgemeinen lassen Gerichte Behörden den ihnen gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum auch und greifen erst ein, wenn der überschritten ist. Insofern ist die gesetzliche Regelung gar nicht so schwammig, wie manche meinen.