AgathaChristo schrieb:Kaum vorstellbar und menschlich nicht in Ordnung, wenn nur Geimpfte ärztlich versorgt werden würden.
Nur weil ich geimpft bin, meine Nachbarin aber nicht, wäre es moralisch für mich nicht in Ordnung, wenn ich dann bevorzugt würde im Falle einer dringenden Notfallversorgung
Ich bin da mal ganz ehrlich, dass es bei mir auf die Person und die Gründe nicht geimpft zu sein ankommen würde, ob ich das moralisch vertreten könnte oder ein Problem damit hätte.
Darüberhinaus ist es ohnehin rechtlich nicht möglich und daran wird sich auch nichts ändern, Patienten
nur aus Gründen einer Nichtimpfung eine medizinische Notfallbehandlung zu untersagen bzw. diese notwendige und nicht aufschiebbare Behandlung zu unterlassen. Dürfte sowohl im Falle einer notwendigen Triage rechtswidrig sein und ohne diese erst recht.
Im Falle einer Triage bspw. dürfte man eine notwendige medizinische Behandlung
nur aus rein medizinischen Gründen unterlassen und A bevorzugen und B benachteiligen bzw. nicht behandeln. Und so ich wie ich das auch immer verstanden habe auch wirklich nur durch eine reine Unterlassung und nicht mal durch ein aktives Tun.
Also Patient X den Schlauch abklemmen, weil Überlebenschancen niedrig sind und Patient Y zur Verfügung stellen, weil Überlebenschancen höher sind, ist nicht mal im Falle einer Pflichtenkollison und einer dann leider notgedrungen anwendbaren Triage für die jeweiligen medizinischen Garanten erlaubt. Sollte das so nicht stimmen bzw. falsch verstanden haben, dann bitte korrigiert mich sofort.
Optimist schrieb:Wenn also Ungeimpfte freiwillig oder dann auch verpflichtend im Falle von Covid-Erkrankung (also nur dann) auf Behandlung verzichten, kann es durch diese auch keine Überlastung mehr geben
Selbst wenn dem so wäre, was ich auch glaube, da ja gerade bei Ungeimpften die Wahrscheinlichkeit hoch ist einen schweren Verlauf zu erleiden und dadurch unsere ITS zwar nicht ausschließlich aber doch erheblich belasten könnten, was auch sogar schon geschieht, dürfte es in der Realität nicht viel bringen, da freiwillig die wenigsten Ungeimpften wohl auf eine medizinische Behandlung verzichten wollen würden. Die würden freiwillig auch niemals eine Verzichtserklärung unterschreiben. Und sie zu einer solchen zwingen, also Verzichtserklärung per Zwang, ist auch nicht, da wahrscheinlich rechtswidrig. Nein nicht nur wahrscheinlich sondern mit Sicherheit sogar rechtswidrig.
Nobody.121212 schrieb:interessante Petition
Daher ist diese Petition auch nur höchstens in der Theorie und je nach Einzelfall und Motiv des jeweiligen Ungeimpften auch noch moralisch zwar nett gemeint und durchaus auch zu unterstützen, aber für die Realität, die Praxis, insbesondere natürlich aus rechtlicher Sicht gesehen, sinnlos. Würde ich als Laie jetzt mal behaupten.