Pallas schrieb:Die Sache ist nur, wo Maßnahmen Sinn machen. Tägliches Testen im HomeOffice sehe ich weniger sinnvoll als bei täglichen Kundenkontakt. Maskenpflicht im Freien bei einer Inzidenz von rund 10 halte ich für Schikane, Maskenpflicht bei einer Inzidenz von etwa 100 in belebten Plätzen für überaus angemessen.
Das sehe ich auch so. Die einschränkenden Corona-Maßnahmen müssen ständig an die aktuelle Lage angepasst werden.
Man kann durchaus streiten, ob, wie es derzeit leider der Fall ist, zum Maßstab für Einschränkungen ganz allein die jeweilige Inzidenzzahl genommen wird oder ob man zusätzliche Kriterien beachten müsste.
Die Inzidenzzahl besagt nur, wie viele Personen, gemessen an 100.000 Einwohnern, innerhalb einer bestimmten Zeit sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Sie besagt aber absolut nichts darüber, ob die Infizierten Symptome haben, ob sie leicht erkranken oder schwer.
Und sie besagt absolut gar nichts darüber, ob das Gesundheitswesen mit den Infektionen fertig wird oder überlastet ist, obwohl ja dies die eigentlich entscheidende Frage sein müsste.
Jedenfalls halte ich es für rechtlich sehr bedenklich, grundrechtseinschränkende Maßnahmen lediglich an die Inzidenzzahl zu knüpfen anstatt an die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Das gilt erst recht, wenn diese Zahl im betreffenden Gebiet seit Tagen (!) bei 0,0 liegt.
Und da kann man weitreichende Grundrechtseinschränkungen nicht mit reinen Sicherheitsaspekten rechtfertigen wie dem Gedanken „Jahaa, JETZT ist die Zahl bei 0,0. Aber sie kann ja jederzeit wieder steigen“. Nein, bloße Sicherheitsgesichtspunkte sind eben insoweit nicht ausreichend, und das verstehen Epidemiologen nicht, die lediglich epidemiologisch argumentieren. Es gibt aber bei dieser Pandemie beileibe nicht nur Seuchenhygienisches zu beachten, sondern ebenso Gesellschaftspolitisches, Volkswirtschaftliches und natürlich auch Rechtliches. Das verkennen oder unterschlagen so hartgesottene Null-Covid-Strategen wie etwa eine Frau Priesemann.