Coronavirus (Sars-CoV-2)
02.05.2021 um 23:11Irenäus schrieb:Eben nicht! Das Gesetz muss allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten! Steht doch da!Das bedeutet nicht, das nicht unterschieden werden darf, dass Gesetz muss nur allgemein sein. Auch dafür gibt es genügend Fallbeispiele. Der Absatz bedeutet explizit nicht das jedes Gesetz für alle und immer genau gelten muss.
Siehe Urteil BVG 2016 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/12/rs20161206_1bvr282111.html) :
Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG bestimmt, dass ein Gesetz, soweit nach dem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten muss. Das schließt die Regelung eines Einzelfalls nicht aus, wenn der Sachverhalt so beschaffen ist, dass es nur einen Fall dieser Art gibt und die Regelung dieses singulären Sachverhalts von sachlichen Gründen getragen wird. Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen
Irenäus schrieb:Es darf noch nicht einmal in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Öhm, wollte jetzt irgendwer das Grundgesetz ändern?