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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:10
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Warum ist diese Feststellung nur für symptomlose mit Antikörpern relevant?
Ich sagte doch, mittelfristig dürfte das auch für Geimpfte und Genesene relevant werden. Ist ja jetzt keine ganz große Neuigkeit, das man bei Impfungen den Titer bestimmen muss und sich ggf. nachimpfen lässt.
Es gibt aber eben keine solide Studienlage (ich kenne überhaupt keine Studien dazu, ehrlich gesagt), in wie weit bei bestimmten Antikörperkonzentrationen die Wahrscheinlichkeit sinkt andere anstecken zu können. Da wird es mit Sicherheit einen Zusammenhang geben, aber wir kennen ihn eben noch nicht. Und genau dieser Mangel an Wissen macht es unmöglich einfach über einen Antikörpertest da ne Gleichsetzung hinzubekommen.
Das Geimpfte und Genesene nicht mehr ansteckend sind (okay, mit Ausnahmen, haste Recht, die gibt es immer), wurde hingegen in genügend Studien nachgewiesen - darum kann man das jetzt mit Schnelltests gleichsetzen. Ist doch ne feine Sache, das wir zumindest da schon mal soweit sind, ich verstehe da eigentlich die ganze Aufregung nicht.
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Ich kenne schon einige Leute, die mittels Bluttest Antikörper haben bestimmen lassen, deshalb ging ich davon aus, dass grundsätzlich von Bluttests die Rede war. Teuer war es jedenfalls nicht und das Ergebnis gab es auch schriftlich. Antikörperschnelltests gibt es natürlich auch.
Jo, teuer sind diese Tests nicht, aber im Moment kannst du damit auch wenig anfangen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:15
Zitat von MrsKMrsK schrieb:Oh, das glaube ich dir, dass es nervig ist, aber trotzdem lobenswert, dass ihr auf Nummer sicher geht :)
Als Nachtdienstler der allein arbeitet, teste ich mich sogar völlig unerlaubt alleine. Es gibt nichts Schöneres als sich mit Wattestäbchen eigenhändig durch die Nase das vordere Hirn zu massieren... Man, bei allem Coronagedöns, wenn das endlich wegfällt, wäre das für mich das Größte.
Zitat von MrsKMrsK schrieb:Wäre schön, wenn auch da dran geforscht werden würde.
Davon gehe ich mal ganz stumpf aus. Man brauchts ja eh wegen den Impfungen. Damit das Hand und Fuß hat, braucht man aber große Zahlen und (verhältnismäßig) lange Zeiträume.


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MrsK ehemaliges Mitglied

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:18
Zitat von paxitopaxito schrieb:Man, bei allem Coronagedöns, wenn das endlich wegfällt, wäre das für mich das Größte.
Das glaube ich dir sofort, dass das für dich das die größte Erleichterung wäre.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:19
Zitat von paxitopaxito schrieb:Da machst du es dir aber zu simpel. Die gesetzlichen Einschränkungen haben exakt einen Sinn - zu verhindern, dass man andere ansteckt. Diese Begründung fällt bei Geimpften aber weg, die sind für niemanden mehr infektiös.
Das wäre in etwa so, als würdest du eine Helmpflicht für Fahrradfahrer ablehnen, weil das dann auch für Fußgänger und Autofahrer gelten müsste. Natürlich gelten Gesetze (auch Einschränkungen der Grundrechte) zum Teil nur für bestimmte Personengruppen und das völlig unabhängig von irgendwelchen Notlagen. Deine Meinung in allen Ehren, mit der Realität geht das nicht konform.
Meine persönliche Meinung dazu:

Die gesetzlichen Einschränkungen sind wenn man so will Vorbeugender Natur. Wenn sich zB. eine Gruppe trifft, kann man im Voraus nicht wissen, wer ist tatsächlich ansteckend und wer nicht. Daher gilt dann vorbeugend für alle eine Einschränkung. Wir haben es hier mit Grundgesetzen zutun, das ist die Grundlage unseres Rechtsstaates! Das kannst du nicht mit Fahrradhelmen vergleichen. Wenn man an den Grungesetzen anfängt zu sägen, sägt man an den rechtlichen Grundlagen unseres Staates!

Grundrechte gelten eben nicht nur zum Teil für bestimmte Bürger oder Personengruppen, Grundrechte gelten grundsätzlich für alle! Sie galten bislang auch unabhängig von irgendwelchen Notlagen, weil wir bislang eine solche wie derzeit nicht hatten! Eigentlich müssten sie auch jetzt weiterhin gelten. Allerdings können sie eingeschränkt werden aufgrund einer Notlage nationalen Ausmaßes. Dann gehören sie allerdings auch allgemein, heißt für alle eingeschränkt und nicht nur für bestimmte Personengruppen. Zumindest solange es die Notlage erfordert.

Grundrechte kann man nicht aufteilen auf bestimmte Personengruppen, denen man sie gibt und anderen nicht. Um in den Genuss von Grundrechten zu kommen hat der Bürger dem Staat gegenüber auch keine Bringeschuld zu leisten, im Sinne einer Impfung, sich diese quasi zu erarbeiten! Deswegen ist es meines Erachtens auch völlig irrelevant ob tatsächlich eine Gefahr von einem Bürger ausgeht oder nicht, die Einschränkungen gelten allgemein für alle aufgrund der epidemischen Notlage. Bislang wurde auch nicht unterschieden, ob von jemanden, der Nachts rausgehen will eine Gefahr ausgeht oder nicht. Das ist auch gar nicht notwendig nachzuweisen. Die Einschränkung gilt für alle aufgrund der derzeitigen epidemischen Notlage und ist eine allgemeine Prophylaxe um die Ausbreitung des Virus einzuschränken.

Wenn man anfängt Grundrechte nur noch für bestimmte Gruppen einzurichten und für andere nicht, sind es keine Grundrechte mehr, sondern Privilegiertenrechte! Das sieht unsere Verfassung so nicht vor!


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:23
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wie kommt man überhaupt in die Situation, dass man weiß dass man genesen ist UND einen Antikörpernachweis hat, aber keinen wie auch immer gearteten Corona-Nachweis, durch den man ja dann als "genesen" zählt? Welche praktische Konstellation führt dazu, dass man das Eine hat, aber nicht das Andere? Kann ich mir gerade nicht vorstellen.
Da die Dunkelziffer der symptomlosen infizierten ja hoch sein soll, ist doch verständlich, dass viele einfach neugierig sind, ob sie bereits unerkannt infiziert waren. Ich kenne wie gesagt einige, die dich aus purer Neugierde haben deshalb auf Antikörper testen lassen und die Bluttests sind nicht teuer. Das Ergebnis beruhigt im positiven Fall auch durchaus die nerven. Alleine das wissen, dass man Antikörper hat nimmt den Druck irgendwo schnell eine Impfung herbekommen zu müssen (gerade wenn man weiss ja dass man noch Monate wird warten müssen) oder sich zu infizieren ( Dauerangst). Man lebt durchaus entspannter mit der Erkenntnis.

Im übrigen kann man durchaus mittels Bluttests unterscheiden ob eine frische Infektion vorliegt und wie hoch die Antikörper sind.

https://www.netdoktor.at/news/der-corona-antikoerpertest-10761539 (Archiv-Version vom 23.05.2021)
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Wenn man anfängt Grundrechte nur noch für bestimmte Gruppen einzurichten und für andere nicht, sind es keine Grundrechte mehr, sondern Privilegiertenrechte! Das sieht unsere Verfassung so nicht vor!
Grundrechte, die man sich erimpft hat, halten 6-12 Monate, die, die man sich erkämpft hat, ein leben lang( War natürlich als schlechter Scherz gemeint)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:26
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Grundrechte, die man sich erimpft, halten 6-12 Monate
Meine persönliche Meinung dazu:

Das ist auch so ein Punkt. Grundrechte mit Verfallsdatum? War das von den Vätern unseres Grundgesetzes wirklich so angedacht? ...


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:26
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Wir haben es hier mit Grundgesetzen zutun, das ist die Grundlage unseres Rechtsstaates! Das kannst du nicht mit Fahrradhelmen vergleichen. Wenn man an den Grungesetzen anfängt zu sägen, sägt man an den rechtlichen Grundlagen unseres Staates!
Moment mal, es gibt ne Helmpflicht für Motorradfahrer - siehe §21a StVO. Wo ist der grundlegende Unterschied zwischen eine Helmpflicht für eine bestimmte Gruppe (Motorradfahrer) zum Schutz der Gesundheit und der Maskenpflicht für eine bestimmte Gruppe (Ungeimpfte) zum Schutz der Gesundheit? Wo sägt das an den Grundlagen des Staates?
Weiter, im Moment gibt es defacto Berufsverbote für bestimmte Branchen, für andere nicht und die Begründung dafür ist die Pandemie. Da gehts definitiv um ein Grundrecht (Art 12) und um eine bestimmte Personengruppe - genau das, was du kritisierst ist bereits gängige Praxis. Also klar kann man Geimpfte von bestimmten Vorschriften entbinden, warum denn nicht?

Edit:
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Allerdings können sie eingeschränkt werden aufgrund einer Notlage nationalen Ausmaßes.
Sie können und werden andauernd eingeschränkt. Das völlig normal, ganz unabhängig von Notlagen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:31
Zitat von paxitopaxito schrieb:Wo ist der grundlegende Unterschied zwischen eine Helmpflicht für eine bestimmte Gruppe (Motorradfahrer) zum Schutz der Gesundheit und der Maskenpflicht für eine bestimmte Gruppe (Ungeimpfte) zum Schutz der Gesundheit
Der Helm schützt dich, die Maske schützt andere vor dir.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:37
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Der Helm schützt dich, die Maske schützt andere vor dir.
Das stimmt, ändert aber im Prinzip nichts. Aussuchen darfst du dir weder das eine noch das andere. Und wenn jetzt geimpfte keine Maske mehr tragen müssten, wäre das völlig unproblematisch. Lässt sich nur nicht sinnvoll umsetzen, man kann ja nicht im Supermarkt die Impfausweise kontrollieren lassen, die Mitarbeiter da haben anderes zu tun. Aber z.B. beim Friseur oder so kann ich mir das wirklich problemlos vorstellen - und wüsste auch echt nicht warum und wo da ein Problem sein soll.
Die Zweiklassengesellschaft haben wir längst durch die Priorisierung (sogar ne 4 Klassengesellschaft) und die Knappheit der Impfstoffe, das ist Realität, daran ändert sich auch nix wenn Geimpfte weiter so tun müssten als ob.

Edit: Ohje, das erste mal in meinem Leben gehöre ich damit zur Upperclass :D


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:41
Zitat von paxitopaxito schrieb:Moment mal, es gibt ne Helmpflicht für Motorradfahrer - siehe §21a StVO. Wo ist der grundlegende Unterschied zwischen eine Helmpflicht für eine bestimmte Gruppe (Motorradfahrer) zum Schutz der Gesundheit und der Maskenpflicht für eine bestimmte Gruppe (Ungeimpfte) zum Schutz der Gesundheit? Wo sägt das an den Grundlagen des Staates?
Weiter, im Moment gibt es defacto Berufsverbote für bestimmte Branchen, für andere nicht und die Begründung dafür ist die Pandemie. Da gehts definitiv um ein Grundrecht (Art 12) und um eine bestimmte Personengruppe - genau das, was du kritisierst ist bereits gängige Praxis. Also klar kann man Geimpfte von bestimmten Vorschriften entbinden, warum denn nicht?
Meine persönliche Meinung dazu:

Eine Helmpflicht steht nicht im Grundgesetz! Es geht mir um das Grundgesetz und unsere Grundrechte! Diese stehen über allen anderen weiterführenden Gesetzen und bilden die Grundlage unseres Rechtsstaates.

Die Maskenpflicht steht auch nicht im Grundgesetz! Man kann solche zusätzlichen Regelungen zwar aufstellen, aber sie berühren damit nicht zwangsläufig unsere Grundrechte.

Wenn man aber Grundrechte einschränkt und anschließend sagt, in Zukunft bekommen diese nur noch Personen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, sind es keine Grundrechte mehr, sondern Privilegiertenrechte. Und das würde dann schon an den Grundlagen unseres Staates gehörig sägen! Denn damit würde eine Zweiklassengesellschaft etabliert. Das sieht das Grundgesetz so aber nicht vor.

Die Berufsverbote stehen meines Erachtens auch im Widerspruch zum Recht auf freie Berufsausübung und anderes. Aber hierbei geht es nicht darum jemanden weil er zB. Gastwirt ist, das Recht auf Ausübung seines Berufes zu verweigern. Obwohl man darüber streiten kann, ob hier wirklich insbesondere bei der Aussengastronomie ein hohes Risiko besteht. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Ob das gängige Praxis ist, ist für mich auch nicht entscheidend, sondern nur ob es rechtmäßig ist.

Von bestimmten Vorschriften kann man von mir aus Geimpfte entbinden. Es ist ja nicht so, als würde ich es ihnen nicht gönnen. Aber Grundrechte kann man meiner Ansicht nach nicht einfach einkassieren und dann nur unter bestimmten Bedingungen nur an bestimmte Personengruppen zurückgeben und an andere nicht. Wie schon gesagt, dann sind es keine Grundrechte mehr, sondern Privilegiertenrechte.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:44
Zitat von paxitopaxito schrieb:Sie können und werden andauernd eingeschränkt. Das völlig normal, ganz unabhängig von Notlagen.
Meine persönliche Meinung:

Nein, Grundrechte dürfen nicht andauernd eingeschränkt werden. Und nein, das ist nicht normal und auch nicht unabhängig von Notlagen!


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02.05.2021 um 21:44
Zitat von paxitopaxito schrieb:Sie können und werden andauernd eingeschränkt. Das völlig normal, ganz unabhängig von Notlagen.
Das ist korrekt, sofern es sich nicht um vorstaatliche Grundrechte (also Menschenrechte) handelt.

@Irenäus
Bevor du hier immer wieder mit Grundrechten argumentierst, setze dich doch erst Mal in einer ruhigen Minute mit dem Thema Grundrechte und Einschränkbarkeit dieser auseinander.
Wir unterscheiden zwischen vorstaatlichen Grundrechten, staatlichen Grundrechten, Menschenrechten und Bürgerrechten. Ebenso ist es wichtig zu verstehen, dass Grundrechte auf drei Arten völlig legal eingeschränkt werden können (und dies, wie oben @paxito schon korrekt angemerkt hat, ständig und im Interesse der Mehrheit geschieht), nämlich aufgrund einer Verfassungsänderung, auf Grund eines Gesetzes oder durch Gesetz (ja, aufgrund und durch Gesetz sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten).

Nicht böse gemeint, lediglich meine Meinung.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:45
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Es geht mir um das Grundgesetz und unsere Grundrechte! Diese stehen über allen anderen weiterführenden Gesetzen und bilden die Grundlage unseres Rechtsstaates.
Nein, das ist doch schon völlig falsch, bei etlichen Grundrechten steht doch sogar extra dabei dass sie durch einfache Gesetze eingeschränkt, begrenzt oder in ihrer Ausübung reguliert werden können.


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02.05.2021 um 21:48
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Eine Helmpflicht steht nicht im Grundgesetz!
Eine Maskenpflicht steht auch nicht im Grundgesetz. Auch keine Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren. Schränkt aber alles Grundrechte ein, das ist bei ziemlich vielen Gesetzen der Fall.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Diese stehen über allen anderen weiterführenden Gesetzen und bilden die Grundlage unseres Rechtsstaates.
Zweifelt ja auch keiner an. Trotzdem schränken Gesetze Grundrechte ein, ziemlich häufig, völlig normal.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Die Maskenpflicht steht auch nicht im Grundgesetz! Man kann solche zusätzlichen Regelungen zwar aufstellen, aber sie berühren damit nicht zwangsläufig unsere Grundrechte.
Nicht zwangsläufig, richtig. Kommt immer drauf an. Da sind wir völlig einer Meinung.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Wenn man aber Grundrechte einschränkt und anschließend sagt, in Zukunft bekommen diese nur noch Personen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, sind es keine Grundrechte mehr, sondern Privilegiertenrechte.
Du hast das Grundrecht nicht "verloren" wenn es eingeschränkt wird und bekommst es auch nicht "verliehen" wenn diese Einschränkungen wieder zurück genommen werden. Das Grundrecht bleibt, drum heißts ja Grundrecht.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Die Berufsverbote stehen meines Erachtens auch im Widerspruch zum Recht auf freie Berufsausübung und anderes. Aber hierbei geht es nicht darum jemanden weil er zB. Gastwirt ist, das Recht auf Ausübung seines Berufes zu verweigern. Obwohl man darüber streiten kann, ob hier wirklich insbesondere bei der Aussengastronomie ein hohes Risiko besteht. Das ist aber wieder ein anderes Thema. Ob das gängige Praxis ist, ist für mich auch nicht entscheidend, sondern nur ob es rechtmäßig ist.
Ist völlig rechtmäßig. Nochmal: das Grundrechte eingeschränkt werden ist wirklich keine Seltenheit. Frag mal Militärangehörige in wieweit für die die Grundrechte nur eingeschränkt gelten.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Von bestimmten Vorschriften kann man von mir aus Geimpfte entbinden. Es ist ja nicht so, als würde ich es ihnen nicht gönnen.
Um was anderes geht es doch auch nicht.
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Aber Grundrechte kann man meiner Ansicht nach nicht einfach einkassieren und dann nur unter bestimmten Bedingungen nur an bestimmte Personengruppen zurückgeben und an andere nicht.
Das ist auch nie geschehen. Sieh mal, wenn die Grundrechte nicht mehr gelten würden, wie könnte man dann vors BVG ziehen und klären lassen, ob Maßnahme XYZ (z.B. Ausgangsbeschränkungen) rechtens ist? Überhaupt nicht. Die Grundgesetze gelten weiter, auch dann wenn sie eingeschränkt werden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:50
Zitat von paxitopaxito schrieb:Ist völlig rechtmäßig. Nochmal: das Grundrechte eingeschränkt werden ist wirklich keine Seltenheit. Frag mal Militärangehörige in wieweit für die die Grundrechte nur eingeschränkt gelten.
Dass das Grundrecht auf freie Berufswahl nicht heißt, dass jeder machen kann wie er will ist ja direkt offenkundig wenn man z.B. berücksichtigt, dass es einfachgesetzliche Regelungen über Ladenöffnungszeiten, vorgeschriebene Prüfungen und Qualifikationen, Sicherheitsstandards und noch vieles mehr gibt.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:51
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Das ist auch so ein Punkt. Grundrechte mit Verfallsdatum? War das von den Vätern unseres Grundgesetzes wirklich so angedacht? ...
Natürlich nicht. Mir brauchst du das nicht sagen, ich empfinde das Vorgehen als ungerecht. Nicht nur, weil dem überwiegenden Teil der Bevölkerung immer noch kein impfangebot gemacht werden konnte, sondern auch weil ich der Meinung bin, dass, wenn ich mittels dem sicheren Bluttest nachweisen kann, dass ich Antikörper in ausreichender Menge habe, gehöre ich den geimpften und genesenen gleichgestellt, erst Recht, wenn es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern immer von einer sehr grossen gruppe von Menschen geredet wird, die symptomlos infiziert waren und sein sollen.
Zitat von paxitopaxito schrieb:Die Zweiklassengesellschaft haben wir längst durch die Priorisierung
Das heisst aber nicht, dass man Mehrklassengesellschaften weiter befeuern muss durch immer neue Klassen, die Mal hiermit, Mal dortmit privilegiert werden, erst Recht nicht, wenn der Bürger darauf keinen Einfluss hat. Ob ich einen Helm trage kann ich durchaus selbst bestimmen, wann ich mit impfen dran bin, nicht. Ich hätte durchaus Verständnis, wenn man diese Regelung getroffen hätte, nachdem allen Bürgern ein impfangebot gemacht worden wäre und jeder Bürger die Möglichkeit hatte, dieses warzunehmen, aber eben nicht jetzt, wo dem Grossteil diese Möglichkeit noch nicht Mal angeboten wurde.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:52
Zitat von dieLaradieLara schrieb:aufgrund einer Verfassungsänderung, auf Grund eines Gesetzes oder durch Gesetz
Meine Meinung:

Das geht aber nicht mal eben so und ist auch nicht andauernd der Fall.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 21:57
Zitat von paxitopaxito schrieb:Du hast das Grundrecht nicht "verloren" wenn es eingeschränkt wird und bekommst es auch nicht "verliehen" wenn diese Einschränkungen wieder zurück genommen werden. Das Grundrecht bleibt, drum heißts ja Grundrecht.
Meine Meinung:

Was nutzt mir ein Recht, was auf dem Papier steht, wenn ich es nicht in Anspruch nehmen darf oder kann?
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das ist auch nie geschehen. Sieh mal, wenn die Grundrechte nicht mehr gelten würden, wie könnte man dann vors BVG ziehen und klären lassen, ob Maßnahme XYZ (z.B. Ausgangsbeschränkungen) rechtens ist? Überhaupt nicht. Die Grundgesetze gelten weiter, auch dann wenn sie eingeschränkt werden.
Naja, einige Klagen liegen inzwischen ja auch beim BVG diesbezüglich schon vor. Und ein Eingeschränkter Modus ist nunmal nicht identisch mit dem ursprünglichen Vollmodus.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 22:04
@Irenäus
Hast du dich schon mal gefragt , warum sich die Politik derzeit so relativ schwer tut mit eindeutigen Regelungen zu den Rechten für Geimpfte?
Das kann noch eine Weile dauern , bis Sie das in einen verbindlichen, bundesweit geltenden Beschluß umsetzen .
Anders als bei der Notbremse , die ratz Fatz durchgewunken wurde , spielt man hier etwas auf Zeit .
Man will in der Zwischenzeit die Impfquoten noch hoch bekommen . Natürlich wissen unsere Politiker , dass das ein ganz schmaler Grat ist , auf dem hier gewandelt wird.
Noch mehr Polarisierungen , nach 14 Monaten Ausnahmemarathon , kann eine Gesellschaft nicht gebrauchen .
Was Du zu den Grundrechten schreibst , ist etwas , worüber ja nicht nur unter uns debattiert wird . Das ist eine Frage ,um die derzeit weltweit Ethiker, Verfassungsrechtler und Juristen streiten . In den USA zB fanden genau diese Debatten auch statt . Aber eben nicht so lange wie hier, weil sie Impfangebote früh für sehr viele hatten .
Da ergibt sich eben die Frage nach Gerechtigkeit so nicht .
Wir hier in Deutschland haben dabei eben noch das parallele Problem, daß hier bisher so relativ wenig verimpft wurde.
Wir müssten diese traurige Debatte gar nicht führen , wenn es mit der Dynamik rund um das Impfen besser und schneller gelaufen wäre.
Genug Impfstoff hätte bedeutet , weniger Priorisierung usw .
Du sprichst von gleichen Rechten für alle , nach dem Motto, alle in einem Boot , bis zum Ende der Pandemie .
So war es am Anfang der Pandemie . Uns wurde Solidarität abgefordert für zB die Vulnerablen . Momentan wird mit der Notbremse Solidarität mit den Intensivstationen abgefordert . Trotzdem sind nicht alle gleichsam zu Abstrichen bei den Rechten verdonnert.
Ich sage hier nur das Wort systemrelevant .
Mit dieser Zuschreibung wurden bereits Sonderrechte , Freiheiten gewährt , lange bevor ein Impfstoff am Markt war .Sonderrechte zB auf Kinderbetreunng oder einfach das Recht auf Berufsausübung .
An meinem Beispiel dargelegt . In den letzten 14 Monaten durfte ich exakt 7 Monate meinem Beruf nachgehen . Unser Kind war Ca 4 Monate vom Kita Besuch ausgeschlossen , obwohl wir rein rechtlich einen Vertrag mit der Kita haben .
So könnte man das beliebig fortsetzen .
Das bedeutet , viele von uns haben bereits seit über einem Jahr mehr oder weniger Rechte als andere Teile der Bevölkerung .
Nur jetzt auf den letzten Metern scheint es für manche so nicht mehr hinnehmbar , weil es keine logischen Gründe mehr gibt für eine Beschränkung .

Dieser seltsame Zustand zwischen geimpft und nicht geimpft ist mit Sicherheit nur von relativ kurzer Dauer .
Aber Du hast Recht , es ist eine sehr seltsame Debatte , die momentan geführt wird .
Erwas zu verhandeln , was eigentlich per Gesetz nur bedingt verhandelbar ist . Man muss abwarten , was unsere Verfassungsrichter dazu sagen .
Aber ich befürchte oder vermute , bevor wir mit der Debatte durch sind , hat sich das ganze Problem erledigt .
Wenn jetzt das Impfen mal etwas zügiger vorangeht , wird man solche Diskussionen um Sonderrechte nicht mehr brauchen .
Lass uns lieber darüber nachdenken , wie wir es anstellen im Sommer als ganze Familie inclusive Oma zu vereisen , wenn Vati noch nicht geimpft ist .
Lassen wir ihn zu Hause ? Bleiben wir aus Solidarität bei Vati zu Hause ?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

02.05.2021 um 22:06
Zitat von IrenäusIrenäus schrieb:Das geht aber nicht mal eben so und ist auch nicht andauernd der Fall.
Die Verfassungsänderung nicht, dass stimmt, aber aufgrund eines Gesetzes und durch Gesetz werden und wurden die Grundrechte permanent eingeschränkt.

Als Beispiel:
Laut Artikel 2 Grundgesetz ist die Freiheit der Person unverletzlich. Daraus folgt, dass du dich im Bundesgebiet überall aufhalten darfst. Ebenfalls im Artikel 2 steht auch das jeder die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit hat. Dazu zählen Hobbys.
Ich reite zum Beispiel sehr gerne. Ich entfalte u.a. durch mein Hobby meine Persönlichkeit. Ich reite auch gerne im Wald. Doch darf ich leider nicht Querfeldein reiten, sondern muss auf Wegen bleiben, auf denen es mir gestattet ist zu reiten. Werden hier also zwei meiner Grundrechte verletzt? Klipp und klar- ja! Denn ich möchte etwas tun, was mir durch die öffentliche Verwaltung verboten wird. (Bundeswaldgesetz). Ist die Beschränkung zulässig? Antworten: Ja, ist sie, da sie, da mein reiten Querfeldein gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.
Gibt es Gruppen, die Querfeldein reiten dürfen? Auch ja, Jägern z.b. ist es nicht verboten, sich dabei von Pferden tragen zu lassen.

Du siehst also, Einschränkungen, die ggf. für bestimmte Personengruppen gelten oder eben auch nicht gelten gibt es ständig und überall.


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