Luke.Skywodka schrieb:Wenn man keine Nichte/Neffe hat und seine Eltern und Großeltern nicht mag, dann ja.
Dürfte aber auf die Wenigsten zutreffen.
Auch wenn es schwer fällt, aber gerade so Familienfeste sind derzeit halt eher schwierig, was die Infektionen betrifft. Und um so mehr sich jetzt noch zusammenreißen und um so besser es dann auch mit dem impfen klappt, um so schneller ist der ganze Scheiß vorbei.
Hammersbald schrieb:Habe allerdings n Häuschen und einen Garten. Anderen geht's echt mies...
Ja, einen Garten zu haben ist schon schön, gerade in solchen Zeiten. Man sah es auch letztes Jahr, dass die Nachfrage an Schrebergärten zugenommen hat, scheinbar ist vielen daheim die Decke auf den Kopf gefallen.
Aber ich war ja auch froh in den Garten zu können.
Luke.Skywodka schrieb:Die Impfung schützt nicht vor Ansteckung und Verbreitung!
Nun, erstens schützt keine Impfung vor einer Ansteckung. Selbst wenn du geimpft bist, dann kannst du dich weiterhin anstecken. Die Impfung sorgt ja nur dafür, dass dein Körper schon die passende Immunantwort auf diesen Virus parat hat.
Und zweitens, ist halt noch nicht gäzlich belegt, wie stark geimpfte Personen noch immer ansteckend sein können.
Wobei neue Studien wohl zeigen, dass Geimpfte weit eniger ansteckend sein sollen.
Krass dabei finde ich einen Fall aus einer Pflegeeinrichtung für Ältere. Alle Bewohner sind 2x geimpft worden und dennoch bleibt die Kantine zu. Die müssen weiter isoliert allein auf ihren Zimmern essen, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass Geimpfte nicht doch Dritte infizieren können. So hat es ein Gericht festgestellt.
Das finde ich schon völlig daneben.
Das Seniorenzentrum hatte bei der zuständigen Behörde beantragt, die Gastronomie wenigstens für die Heimbewohner wieder zu öffnen, die bereits geimpft sind oder eine Corona-Erkrankung überstanden haben. Arbeiten sollten dort zudem nur Mitarbeiter, die ebenfalls bereits geimpft worden sind oder erkrankt waren.
Die Behörde lehnte die Ausnahme von der geltenden Coronaschutz-Verordnung ab, woraufhin das Zentrum einen Eilantrag bei Gericht einreichte. Dieser wurde nun vom VG abgewiesen. Zwar könnten nach der geltenden Verordnung der Landesregierung aus wichtigem Grund einzelne Abweichungen von ihren Vorgaben zugelassen werden, dies sei jedoch im vorliegenden Fall nicht möglich.
VG: Virusübertragung weiterhin denkbar
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass derzeit nicht wissenschaftlich bewiesen sei, dass Geimpfte nicht dennoch mit dem Virus infiziert werden und dieses auch weiterreichen könnten. Da die Bewohner in jedem Fall noch Kontakt zu nicht geimpften Personen hätten, seien die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung nicht automatisch sinnlos und damit unverhältnismäßig. Unterdessen deutet die aktuelle Studienlage wohl darauf hin, dass jedenfalls der Impfstoff der deutschen Firma Biontech die Geimpften nicht nur vor eigener Erkrankung schützt, sondern diese wohl auch nicht mehr ansteckend sind.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-freiburg-8k435-21-seniorenzentrum-gastronomie-geschlossen-geimpfte/