kleinundgrün schrieb:Aber eine Entscheidung ist nur dann vorwerfbar falsch, wenn man schuldhaft einen Fehler begeht. Also die objektive Komponente: Fehler und Schaden. Und die subjektive Komponente: Man kann was dafür.
Jetzt kann man noch darüber streiten, ob man den Verantwortlichen (bzgl. Impfstoffbeschaffung) einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder sogar bedingten Vorsatz vorwerfen könnte. Natürlich hinsichtlich des Erfolges (des Schadens), der durch eine falsche Vorgehensweise entstanden ist.
Ich glaube, den bedingten Vorsatz können wir von vornherein streichen, da niemand aus welchen Gründen auch immer extra bewusst Menschenleben riskiert und dabei die möglichen Folgen, mögliche Schäden für Menschen als egal eingestuft haben dürfte.
Das bedeutet natürlich trotzdem nicht, dass die Verantwortlichen nicht falsch, nicht fehlerfrei gehandelt haben. Natürlich nicht. Wie du schon gesagt hast, Fehlverhalten dürfte ihnen vorzuwerfen sein.
Und ihnen dann irgendeine Form der Fahrlässigkeit vorzuwerfen, ist sicherlich nicht ganz unangebracht.
Aber vielleicht ist auch tatsächlich nur das System an sich schuld. Für die Zukunft sollte man daraus dann allerdings wirklich lernen, denn ansonsten macht man sich Fehlverhalten erneut schuldig. Bspw. Fehler in einem System zu erkennen und diese Fehler dann nicht auszubessern.
Wobei man dann auch wieder unterscheiden müsste zwischen nicht umsetzbar, Vergesslichkeit bzw. reines Versäumnis (am Unwahrscheinlichsten) oder bewusstem Aufschieben der Fehlerbehebung. Und natürlich käme es insbesondere bei letzterem auch auf die Gründe, Motive an, warum etwas immer und immer wieder aufgeschoben werden würde und wie offensichtlich oder weniger offensichtlich die möglichen (negativen) Folgen dieses Aufschiebens wären.