kleinundgrün schrieb:Wie gesagt, politische Entscheidungen sind überprüfbar. Maßnahmen, wie sie aktuell getroffen werden, verstoßen natürlich gegen Grundrechte (und schützen andere). Und sobald ein solcher Verstoß nicht mehr dadurch gerechtfertigt ist, ist eine Maßnahme verfassungswidrig. Und die Gerichte klopfen den Entscheidern auf die Finger. Passiert ständig
Da hast du natürlich recht. Sobald Umstände wegfallen, die Grundrechte L u. L nennenswert bzw. im erheblichen Ausmaß gefährden, so schnellstmöglich müssen auch Schutzmaßnahmen, die Eingriffe in andere Grundrechte darstellen, wieder aufgehoben werden. Würde man diese Schutzmaßnahmen dann nicht aufheben, so wären sie natürlich ungerechtfertigt und somit auch verfassungswidrig.
Allerdings kann man ja auch auf anderem Wege verfassungswidrig agieren bzw. die Verfassungswidrigkeit erfüllen.
Bspw. können zwar weiterhin Umstände vorliegen, die Schutzmaßnahmen rechtfertigen, aber kommt es ja dann auch auf die Art der Schutzmaßnahmen an.
Verfassungswidrig wäre es ebenso, wenn sich Schutzmaßnahmen bereits im Vorfeld als ungeeignet herausstellen würden, um einen nennenswerten Erfolg (Schutz) zu erzielen.
Anders sehe es allerdings aus, wenn im Vorfeld eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bestünde. Eine Garantie auf Erfolg ist also auch nicht nötig. Insbesondere dann nicht, so vermute ich mal, wenn Ereignisse relatives Neuland sind und sich vieles bereits im Vorfeld nicht so gut einschätzen lassen könnte.
Sollte sich dann allerdings im Laufe der Zeit wieder abzeichnen, dass Maßnahmen dann doch nicht den gewünschten Erfolg bringen, obwohl anfänglich Erfolgsaussichten als ausreichend wahrscheinlich eingestuft worden sind, so muss dann natürlich erneut ein Umschwenken her, möchte man nicht auf die Verfassungswidrigkeit zusteuern.
Desweiteren kann die Verfassungswidrigkeit erfüllt sein, wenn sich mehrere Maßnahmen bereits im Vorfeld eignen, kann ja tatsächlich sein, um Schutz zu gewährleisten, aber davon sofort nur die härteste Maßnahme zur Anwendung kommt, wohlwissend und das ist das entscheidende, dass auch mildere Maßnahmen, mildere Mittel, denselben Schutz gewährleisten könnten bzw. bereits mildere Mittel gleichen Erfolg herbeiführen würden.
Dann natürlich der einfachste Weg, um verfassungswidrig zu agieren, in dem man grundsätzlich ohne Rechtsgrundlage (wie bspw. das IfSG) handeln bzw. Maßnahmen verhängten würde, die in Grundrechte eingreifen.
Und zu guter letzt, was mir gerade noch einfällt, kann es auch dann verfassungswidrig sein, wenn Inhalte von Rechtsgrundlagen zu ungenau, zu unbestimmt definiert worden sind, zu viel Interpretationsspielraum übrig bliebe, sodass es nicht nur Bürgern, sondern auch Polizei und Ordnungsamt und Gerichten, die letztendlich immer entscheiden müssten, unnötig schwer gemacht werden würde korrekt zu handeln, sich an Regeln, an Maßnahmen zu halten.
Kurz:
Unterschiedliche Wege können zur Verfassungswidrigkeit führen.