Abahatschi
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Coronavirus (Sars-CoV-2)
03.02.2021 um 15:24Lupo54 schrieb:So lang es um Tickets und private Veranstaltungen geht herrscht Vertragsfreiheit. Da haben die Verwaltungsgerichte nichts zu sagen.Richtig - aber es gibt Antidiskriminierungsgesetze und da wäre der Konzertveranstalter pflichtig nachzuweisen dass keine Diskriminierung aufgrund der Impfstatuten statt fand.
Das geht am Leichtesten wenn der Veranstalter eine vollständige Anwesenheitsliste* (inklusive Mitarbeiter), alle, 100% mit dem Impfstatus "geimpft" vorlegt. Ich weiß nicht ob man solche Listen aus Datenschutzgründen überhaupt anlegen darf.
Alternativ eine lückenlose Teststrategie mit allen Testergebnissen, ist aber eher schwach weil dann kann auch der Besucher getestet werden.
Außerdem sehe ich eine Schwierigkeit: Mitarbeiter von Konzertveranstalter sind auch eher in der letzten Gruppe (eher jung), woher sollen die Impfstoff bekommen? In Deutschland :D?