latexjunge schrieb:Warum das ganze wenn die Einschränkung der Grundrechte dann sowieso unendlich oft und quasi Begründungslos verlängert werden kann?
Das stimmt ja gar nicht, denn Voraussetzung ist die Feststellung einer Epidemie von nationaler Tragweite. Diese Entscheidung kann die Regierung gar nicht trefffen (sie hat keine Expertise das zu tun), sondern sie muss von den zuständigen Seuchenbehörden getroffen werden, also i.d.R. angefangen mit der WHO, zum ECDC zum RKI (auch das RKI kann also nicht einfach diese Lage festellen, sondern es gibt ein check and balances).
Fällt diese Lage objektiv weg (= das Coronvarius wird endemisch, es gibt über längere Zeiträume hin betrachtet auch kein exponentielles Wachstum mehr, ohne besondere Maßnahmen wie social distancing), dann kann keine Regierung eine Maßnahme aufgrund des IfSchG verhängen.
latexjunge schrieb:Ausgangssperren und Berufsverbote werden quasi mit Fingerschippsen verabschiedet, gleichzeit ist es aber nicht möglich einen Impfstoff per Notzulassung zuzulassen weil das laut EU Vertrag nicht so gedacht ist..........
Doch es ist möglich, auf nationaler Ebene eine Notfallzulassung zu beantragen, man hat sich dagegen entscheiden, weil die Nachteile überwiegen. Einziger Vorteile wäre ein Zeitgewinn von ein paar Tagen, in denen ohnehin kaum verimpft werden kann, aufgrund der bekannten Engpässe bei der Produktion.