Coronavirus (Sars-CoV-2)
09.02.2021 um 14:07Aniara schrieb:Grundsätzlich stimmt das so, aber aktuell gilt eben die Beschränkung auf eine weitere, haushaltsfremde Person.Das wird zwar immer wieder so kolportiert, ist und bleibt aber falsch.
Im Lockdown Anfang Januar wurden die Kontaktbeschränkungen erneut verschärft. Trotzdem gelten sie in NRW und vielen anderen Bundesländern weiterhin nur für den öffentlichen Raum. Große Zusammenkünfte im privaten Raum, sprich in Wohnungen und bewohnten Häusern, sind zwar unerwünscht, aber nicht verboten.Quelle:
Einzig Parties sind verboten, aber auch dieses Verbot können sie sich an den Hut stecken, allein schon, weil es keine exakte Definition einer Party gibt.