Coronavirus (Sars-CoV-2)
27.12.2020 um 23:26JohnJamesRambo schrieb:Da steht gar nichts bevor.Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du es.
JohnJamesRambo schrieb:Da steht gar nichts bevor.Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du es.
Aniara schrieb:Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du esNein es wurde nichts erklärt von jemandem der beruflich dazu über Fachkenntnisse verfügt, wie von mir erbeten, sondern jeder interpretiert hier was rein, wie er die Verordnung gerne hätte. Jedoch ist die Verordnung eindeutig und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.
JohnJamesRambo schrieb:Doch nach leerstehenden Büroflächen zu suchen ist eine berufliche Tätigkeit wenn ich meine beruflichen Kosten dadurch optimieren will, ein günstigeres Mietobjekt zu finden.Hallo Herr Selbstständiger; Dann erklären Sie uns doch mal, warum Ihre Immobiliensuche ausgerechnet zu der Zeit der Ausgangssperre stattfinden muss und nicht auch tagsüber erledigt werden kann?
JohnJamesRambo schrieb:Nein es wurde nichts erklärt von jemandem der beruflich dazu über Fachkenntnisse verfügtJoah, willkommen in einem MYSTERY-FORUM. Was hast du erwartet? Rechtsberatung solltest du hier mal so gar nicht erwarten.
JohnJamesRambo schrieb:Jedoch ist die Verordnung eindeutigJa, dann verstehe ich deine Frage nicht, wenn sie doch eindeutig ist. Was ist dein Problem? :D
Andante schrieb:Deinen mickrigen monatlichen Beitrag zur GKV kannst du komplett vergessen, wenn du dir anschaust, was du plus deine beitragsfrei mitversicherte Sippe die Kasse selbst im Normalfall kostest. Ohne Zuschüsse aus dem allgemeinen Steueraufkommen läuft bei der GKV schon lange nichts mehr. Und dann noch deine täglichen Kosten bei Intensivbehandlung wg. Corona.Zum einen bin ich Single und niemand ist beitragsfrei mitversichert, zum anderen bin ich jung daher ist die Wahrscheinlichkeit das Covid19 schlimm für mich wäre recht gering.
Das kannst du bis in die übernächste Steinzeit nicht im Entferntesten abarbeiten.
rhapsody3004 schrieb:Hallo Herr Selbstständiger; Dann erklären Sie uns doch mal, warum Ihre Immobiliensuche ausgerechnet zu der Zeit der Ausgangssperre stattfinden muss und nicht auch tagsüber erledigt werden kann?Lieber Rhapsody, das tut nichts zur Sache. Ich kann auch tagsüber danach suchen, jedoch habe ich am Tag bereits andere berufliche Dinge erledigt. Zeigen Sie mir bitte in Ihrer Verordnung, wo steht dass ich nur berufliche Dinge erledigen darf die SIE für notwendig befinden? Wo steht das?
JohnJamesRambo schrieb:und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.Naja, doch. Denn wenn du das schon seit 30 Jahren so machst, dann dürfte diese Tätigkeit bestimmt durchgehen. Aber wenn du das erst seit der Corona-Maßnahmen machst, dann dürfte dir wohl die entsprechende Begründung fehlen, warum du nachts nach Immobilien schauts, obwohl du das auch am Tag machen könntest.
JohnJamesRambo schrieb:Lieber Rhapsody, das tut nichts zur SacheDas tut entscheidend zur Sache. Viel Spaß dir aber
JohnJamesRambo schrieb:Jedoch ist die Verordnung eindeutig und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.Und was zum Henker musst Du in Deinem Tätigkeitsfeld Nachts außerhalb Deiner Wohnung machen?
JohnJamesRambo schrieb:Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.Du darfst Dir gerne so ein Schreiben ausstellen. Aber ob man Dir glauben wird?
Aniara schrieb:Ja, dann verstehe ich deine Frage nicht, wenn sie doch eindeutig ist. Was ist dein Problem?Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.
Fichtenmoped schrieb:Und was zum Henker musst Du in Deinem Tätigkeitsfeld Nachts außerhalb Deiner Wohnung machen?Es geht nicht darum was ich muss. Ich habe als Unternehmer doch freien handelsspielraum zu welcher Uhrzeit ich welche Tätigkeiten durchführe. Wenn ich 16 Stunden arbeite, mache ich zu dem Zeitpunkt dieses und zum anderen Zeitpunkt jenes. Niemand hat verfügt WAS ich darf und WAS NICHT.
JohnJamesRambo schrieb:Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.Du kannst dir auch bescheinigen der Papst zu sein, ist rechtlich genau so relevant.
Fichtenmoped schrieb:Wenn Du schon uns hier im Forum nicht überzeugen kannst - wie willst Du die Polizei überzeugen? Denk mal darüber nach.Weil die Polizei nunmal ein anderes Rechtsverständnis hat als die meisten hier im Forum. Die wissen z.B. das es nicht darauf ankommt was ich tue, solange ich es im
JohnJamesRambo schrieb:Ich habe als Unternehmer doch freien handelsspielraum zu welcher Uhrzeit ich welche Tätigkeiten durchführe.Denk mal an die vielen Unternehmer, die seit Monaten gar nicht arbeiten können.
Eisenhut schrieb:Denk mal an die vielen Unternehmer, die seit Monaten gar nicht arbeiten können.Ich bin nicht im Einzelhandel und der interessiert mich nicht. Der Grund warum die geschlossen sind, ist weil sie Kundenverkehr haben.
JohnJamesRambo schrieb:Maßnahmen die ich nicht verstehe, kann ich nicht akzeptieren.Ah, was für eine tolle Rechtsauffassung. Praktisch. Nur leider kein Hinderungsgrund für Exekutive und Gerichte, Dich zu erwischen und zu bestrafen.
Fichtenmoped schrieb:Der darf Dich dann auch zu Zeiten der Ausgangssperre besuchen.Denke ich nicht. Zumal sich von denen keiner wegen eines Trotzkopfes aus dem Bett holen lassen wird. Solche Typen lässt man genussvoll schmoren.
JohnJamesRambo schrieb:Zum Glück entscheiden nicht Menschen wie du vor Gericht was erlaubt ist und was nicht, sondern Richter, die Verordnungen und Gesetze gelesen haben und sie verstehen und nicht nach Gefühl beurteilenZum Glück entscheiden nicht Menschen wie Du vor Gericht, was erlaubt ist und was nicht, sondern Richter, die Verordnungen und Gesetze gelesen haben und sie verstehen und nicht nach Gefühl beurteilen.
Aniara schrieb:Was ist denn deine plausible Begründung für nächtliche Besuche von Gebäuden?Na, er ist Einbrecher und arbeitet deshalb vorzugsweise nachts. Sollte doch mittlerweile klar geworden sein. ;)
off-peak schrieb:Ah, was für eine tolle Rechtsauffassung. Praktisch. Nur leider kein Hinderungsgrund für Exekutive und Gerichte, Dich zu erwischen und zu bestrafen.Darum geht es ja. Die können mich nicht dafür bestrafen zu arbeiten. Und niemand hat zu entscheiden was ich arbeiten darf und was nicht. (es sei denn ich wäre im einzelhandel)
JohnJamesRambo schrieb:Und niemand hat zu entscheiden was ich arbeiten darf und was nicht.Das Was entscheiden sie nicht, aber "sie" sind nicht so blöde, wie Du offenbar meinst, und können daher sehr wohl unterscheiden, ob jemand zur Ausübung seiner Arbeit unbedingt nach der Sperrstunde raus muss.
Eisenhut schrieb:Nächtliches Gewerbe wie Prostitution und Nachtclubs, Spielhallen usw. auch.Daran dass ich mich nicht mehr prostituieren darf muss ich mich wohl gewöhnen 😂 und meine arme Spielhalle wird bald zwangsversteigert 🤣