Coronavirus (Sars-CoV-2)
27.12.2020 um 23:26Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du es.JohnJamesRambo schrieb:Da steht gar nichts bevor.
Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du es.JohnJamesRambo schrieb:Da steht gar nichts bevor.
Nein es wurde nichts erklärt von jemandem der beruflich dazu über Fachkenntnisse verfügt, wie von mir erbeten, sondern jeder interpretiert hier was rein, wie er die Verordnung gerne hätte. Jedoch ist die Verordnung eindeutig und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.Aniara schrieb:Dann ist doch gut und wir können diese sinnlose Diskussion beenden. Es wurde dir alles erklärt, aber verstehen musst du es
Hallo Herr Selbstständiger; Dann erklären Sie uns doch mal, warum Ihre Immobiliensuche ausgerechnet zu der Zeit der Ausgangssperre stattfinden muss und nicht auch tagsüber erledigt werden kann?JohnJamesRambo schrieb:Doch nach leerstehenden Büroflächen zu suchen ist eine berufliche Tätigkeit wenn ich meine beruflichen Kosten dadurch optimieren will, ein günstigeres Mietobjekt zu finden.
Joah, willkommen in einem MYSTERY-FORUM. Was hast du erwartet? Rechtsberatung solltest du hier mal so gar nicht erwarten.JohnJamesRambo schrieb:Nein es wurde nichts erklärt von jemandem der beruflich dazu über Fachkenntnisse verfügt
Ja, dann verstehe ich deine Frage nicht, wenn sie doch eindeutig ist. Was ist dein Problem? :DJohnJamesRambo schrieb:Jedoch ist die Verordnung eindeutig
Zum einen bin ich Single und niemand ist beitragsfrei mitversichert, zum anderen bin ich jung daher ist die Wahrscheinlichkeit das Covid19 schlimm für mich wäre recht gering.Andante schrieb:Deinen mickrigen monatlichen Beitrag zur GKV kannst du komplett vergessen, wenn du dir anschaust, was du plus deine beitragsfrei mitversicherte Sippe die Kasse selbst im Normalfall kostest. Ohne Zuschüsse aus dem allgemeinen Steueraufkommen läuft bei der GKV schon lange nichts mehr. Und dann noch deine täglichen Kosten bei Intensivbehandlung wg. Corona.
Das kannst du bis in die übernächste Steinzeit nicht im Entferntesten abarbeiten.
Lieber Rhapsody, das tut nichts zur Sache. Ich kann auch tagsüber danach suchen, jedoch habe ich am Tag bereits andere berufliche Dinge erledigt. Zeigen Sie mir bitte in Ihrer Verordnung, wo steht dass ich nur berufliche Dinge erledigen darf die SIE für notwendig befinden? Wo steht das?rhapsody3004 schrieb:Hallo Herr Selbstständiger; Dann erklären Sie uns doch mal, warum Ihre Immobiliensuche ausgerechnet zu der Zeit der Ausgangssperre stattfinden muss und nicht auch tagsüber erledigt werden kann?
Naja, doch. Denn wenn du das schon seit 30 Jahren so machst, dann dürfte diese Tätigkeit bestimmt durchgehen. Aber wenn du das erst seit der Corona-Maßnahmen machst, dann dürfte dir wohl die entsprechende Begründung fehlen, warum du nachts nach Immobilien schauts, obwohl du das auch am Tag machen könntest.JohnJamesRambo schrieb:und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.
Das tut entscheidend zur Sache. Viel Spaß dir aberJohnJamesRambo schrieb:Lieber Rhapsody, das tut nichts zur Sache
Und was zum Henker musst Du in Deinem Tätigkeitsfeld Nachts außerhalb Deiner Wohnung machen?JohnJamesRambo schrieb:Jedoch ist die Verordnung eindeutig und regelt überhaupt nicht die Nachts erlaubten Tätigkeitsfelder meiner Arbeit.
Du darfst Dir gerne so ein Schreiben ausstellen. Aber ob man Dir glauben wird?JohnJamesRambo schrieb:Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.
Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.Aniara schrieb:Ja, dann verstehe ich deine Frage nicht, wenn sie doch eindeutig ist. Was ist dein Problem?
Es geht nicht darum was ich muss. Ich habe als Unternehmer doch freien handelsspielraum zu welcher Uhrzeit ich welche Tätigkeiten durchführe. Wenn ich 16 Stunden arbeite, mache ich zu dem Zeitpunkt dieses und zum anderen Zeitpunkt jenes. Niemand hat verfügt WAS ich darf und WAS NICHT.Fichtenmoped schrieb:Und was zum Henker musst Du in Deinem Tätigkeitsfeld Nachts außerhalb Deiner Wohnung machen?
Du kannst dir auch bescheinigen der Papst zu sein, ist rechtlich genau so relevant.JohnJamesRambo schrieb:Hast du meine Frage gelesen? Sie ging darum, ob ich mir selbst ein Schreiben ausstellen kann als Selbständiger.
Weil die Polizei nunmal ein anderes Rechtsverständnis hat als die meisten hier im Forum. Die wissen z.B. das es nicht darauf ankommt was ich tue, solange ich es imFichtenmoped schrieb:Wenn Du schon uns hier im Forum nicht überzeugen kannst - wie willst Du die Polizei überzeugen? Denk mal darüber nach.
Denk mal an die vielen Unternehmer, die seit Monaten gar nicht arbeiten können.JohnJamesRambo schrieb:Ich habe als Unternehmer doch freien handelsspielraum zu welcher Uhrzeit ich welche Tätigkeiten durchführe.
Ich bin nicht im Einzelhandel und der interessiert mich nicht. Der Grund warum die geschlossen sind, ist weil sie Kundenverkehr haben.Eisenhut schrieb:Denk mal an die vielen Unternehmer, die seit Monaten gar nicht arbeiten können.
Ah, was für eine tolle Rechtsauffassung. Praktisch. Nur leider kein Hinderungsgrund für Exekutive und Gerichte, Dich zu erwischen und zu bestrafen.JohnJamesRambo schrieb:Maßnahmen die ich nicht verstehe, kann ich nicht akzeptieren.
Denke ich nicht. Zumal sich von denen keiner wegen eines Trotzkopfes aus dem Bett holen lassen wird. Solche Typen lässt man genussvoll schmoren.Fichtenmoped schrieb:Der darf Dich dann auch zu Zeiten der Ausgangssperre besuchen.
Zum Glück entscheiden nicht Menschen wie Du vor Gericht, was erlaubt ist und was nicht, sondern Richter, die Verordnungen und Gesetze gelesen haben und sie verstehen und nicht nach Gefühl beurteilen.JohnJamesRambo schrieb:Zum Glück entscheiden nicht Menschen wie du vor Gericht was erlaubt ist und was nicht, sondern Richter, die Verordnungen und Gesetze gelesen haben und sie verstehen und nicht nach Gefühl beurteilen
Na, er ist Einbrecher und arbeitet deshalb vorzugsweise nachts. Sollte doch mittlerweile klar geworden sein. ;)Aniara schrieb:Was ist denn deine plausible Begründung für nächtliche Besuche von Gebäuden?
Darum geht es ja. Die können mich nicht dafür bestrafen zu arbeiten. Und niemand hat zu entscheiden was ich arbeiten darf und was nicht. (es sei denn ich wäre im einzelhandel)off-peak schrieb:Ah, was für eine tolle Rechtsauffassung. Praktisch. Nur leider kein Hinderungsgrund für Exekutive und Gerichte, Dich zu erwischen und zu bestrafen.
Das Was entscheiden sie nicht, aber "sie" sind nicht so blöde, wie Du offenbar meinst, und können daher sehr wohl unterscheiden, ob jemand zur Ausübung seiner Arbeit unbedingt nach der Sperrstunde raus muss.JohnJamesRambo schrieb:Und niemand hat zu entscheiden was ich arbeiten darf und was nicht.
Daran dass ich mich nicht mehr prostituieren darf muss ich mich wohl gewöhnen 😂 und meine arme Spielhalle wird bald zwangsversteigert 🤣Eisenhut schrieb:Nächtliches Gewerbe wie Prostitution und Nachtclubs, Spielhallen usw. auch.