Fichtenmoped schrieb:Jetzt wird es noch abstruser... Welche Tanke hat Tintenpatronen und wer nutzt heutzutage beruflich noch Tintenstrahldrucker?
In Oberfranken gibt es einen bekannten selbstständigen Schichtarbeiter, dem würde ich zutrauen dass er seine Schriftsachen mit Tanke-Patronen druckt. Aber der hat auch Prepaidstrom
:DJohnJamesRambo schrieb:Wo steht dass ich dauerhaft damit Gewinne erzielen muss?
Ist eine der Grundvorraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit (im Gegensatz zur Liebhaberei) im Steuerrecht. Kann man ja mal als Anhaltspunkt nehmen.
JohnJamesRambo schrieb:Vielleicht will ich auch kurzfristig und einmalig damit gewinn machen.
Wäre als Gelegenheitsgeschäft dann ähnlich einzuordnen wie ein Ebay-Geschäft o.Ä., also keine Berufstätigkeit
JohnJamesRambo schrieb:Vielleicht will ich auch nur eine Geschäftsanbahnung erreichen oder meine Brand awareness pushen.
Ohne konkreten Geschäftsbezug ebenfalls keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
JohnJamesRambo schrieb:Wer hat bitte wo festgelegt dass es Voraussetzung ist, dauerhaft mit dem Blogartikel Gewinne erzielen zu müssen
Wer dauerhaft drauflegt betreibt das Geschäft per Definition aus Liebhaberei.
JohnJamesRambo schrieb:Und wann würde ich das nachweisen? Im Jahre 2030?
Die Frist teilt dir das Amt schon mit, keine Bange.