Coronavirus (Sars-CoV-2)
27.12.2020 um 23:02Darum geht es nicht. Es steht nicht in der Verordnung, welcher Tätigkeit ich nachgehen darf und welcher nicht. Und Ich kann mir aussuchen, wann ich welcher Tätigkeit nachgehe. Lies die Verordnung selbst.Groucho schrieb:Aber sicher keine, die man dir bei Ausgangssperre durchgehen lassen würde.
Welcher Makler schaut sich nachts Häuser an?
Die Smarten, weil man nachts besser sieht