Freki2.0 schrieb:Habe ich auch nie behauptet.
Nicht?
Freki2.0 schrieb:Für wen keine Heimarbeit in Frage kommt und somit bei Betriebsschließungen oder Ausgangssperre (oder was auch immer) nicht mehr arbeiten kann hat auch kein Anrecht auf Lohnfortzahlung
Freki2.0 schrieb:Aber man muss als AN mit Lohnkürzungen rechnen
Muss man nicht, müssen vorher vertraglich vereinbart sein. Man kann aber im allgemeinen darüber reden. Würde mein betrieb mir sagen, er bezahlt mich nicht für nichtgeleistete arbeit, nachdem er selbst die tore schließt, würde ich wohl um kündigung und spätere wiedereinstellung bitten, bevor ich mit laufenden kosten unbezahlt und ohne einnahmequelle auf unbestimtme zeit zu hause rumlungere. Das wäre mein finanzieller ruin und ich hätte dann das problem wieder zur arbeit zu kommen. Oder darf ich dann erwarten, dass mein arbeitgeber mich den ersten monat nach start von zu hause abholt, mich auch nach hause bringt und miete, strom, wasser und lebensmittel für mich als auch die tiere übernimmt? Dann kann er auch gleich den lohn zahlen für den vormonat, in dem ich zu hause war, kommt aufs gleiche hinaus.
Freki2.0 schrieb:Was bringt es den Arbeitnehmern mehrere Wochen dem AN zu schröpfen um dann nach einem Monat arbeitslos zu sein wegen Insolvenz?
Weit mehr. Fehlende oder unvollständige lohnzahlungen aufgrund eines insolventen betriebes werden vom arbeitsamt übernommen. Bei kündigung durch arbeitgeber folgt anspruch arbeitslosengeld. Als abreitnehmer ist es für mich leichter monate ohne gehalt zu überbrücken, wenn ich weiß, dass ich das fehlende später nachbezahlt bekomme, als wenn ich weiß, ich habe einen arbeitsvertrag, kann aufgrund der anordnung anderer nicht arbeiten und sehe das geld nie wieder, da nicht geleistete arbeit.