@AlarmiJa, also muss man es doch offiziell machen.
Alarmi schrieb:"So und soviel koennen sie geben. Mehr nicht." Ob das dann eine Warnung sein sollte oder eine Anleitung, wie man die Sache beschleunigen kann, war mir da nicht ganz klar! Und das ist dann definitiv schon grenzwertig, weil der Sterbende selbst nicht die ausfuehrende Kraft ist.
Also ich denke, es war dann ein Wink, aber juristisch einwandfrei.
Bei Medikamenten wird ja regelmäßig vor Überdosen gewarnt, muss ja auch, damit nicht versehentlich eine Überdosis genommen wird.
Die Angehörigen, die Medikamente verabreichen, hätten dann aber ein Problem, wenn sie die Überdosis vornehmen.