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Euthanasie / Sterbehilfe

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Selbstmord, Freitod, Sterbehilfe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 21:31
Hallo alle Zusammen. Ich habe die letzten Wochen im Religionsunterricht über Euthanasie diskutiert und wollte wissen was ihr davon haltet. FAlls ihr nicht wiss wobei es sich darum ahndelt, lest euch den folgenden Text durch:

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe wird das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verstanden. Darunter fällt:

* keine Beatmung
* keine Dialyse
* keine Ernährung
* keine Flüssigkeitszufuhr
* keine Medikamente mehr, außer Schmerzmittel und Beruhigungsmittel

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Aktive (direkte) Sterbehilfe

Unter aktiver Sterbehilfe wird das aktive Herbeiführen des Todes eines unheilbar kranken Menschen verstanden. Darunter fällt:

* Überdosis an Schmerz- und Beruhigungsmitteln
* Überdosis an Narkosemittel
* Kaliuminjektion

[Bearbeiten]

Indirekte Sterbehilfe

Im Gegensatz zur direkten (aktiven) und passiven wird unter der indirekten Sterbehilfe nicht die gewollte oder gezielte Tötung eines Patienten verstanden, sondern die Inkaufnahme des vorzeitigen Todes zugunsten einer besseren und stärkeren Schmerzbehandlung. Es geht also um die "innere Einstellung" und um die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden bei der Verabreichung von Medikamenten. Dies hat nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen, muß nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. (Die Nichtverabreichung notwendiger starker Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeizuführen, ist unärztlich und kann sogar wegen der nicht ausreichend behandelten Schmerzen als Körperverletzung geahndet werden).
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Probleme der Sterbehilfe

Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht und Autonomie, zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch und individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht und Notwehr beziehungsweise Nothilfe, zwischen Medizin und Behandlungsabbruch. Die Abgrenzung von aktiver zur passiven StH oder auch der indirekten StH ist im Einzelfall schwierig, wobei zu beachten ist, dass die indirekte fast nie, die passive manchmal und die aktive Sterbehilfe fast immer (zumindest in Deutschland) strafbar ist. Auch ist die Abgrenzung der Hilfe beim Suizid zur Sterbehilfe schwierig, wobei die Frage der "Handlungsvollmacht" und "Handlungsherrschaft" bei Entschluss, Beschaffung von Mitteln und der Art der Ausführung und gegebenenfalls der persönlichen Anwesenheit eines Sterbebegleiters wichtig sind.

Oft findet eine Verwechslung mit ähnlichen Begriffen wie "Sterbebeistand", "Sterbebegleitung" oder "Hilfe beim Sterben" (im Gegensatz zur Hilfe zum Sterben) oder der "Beihilfe zum Freitod" statt. Die Sterbehilfe-Frage befindet sich zudem im ständigen politischen und ethischen Wandel und muss immer wieder einmal neu diskutiert werden. Als Möglichkeit der Vorsorge wird von einigen Kreisen das Aufsetzen einer Patientenverfügung und deren Hinterlegung bei geeigneten Stellen empfohlen. Eine solche Verfügung, heißt es, ermögliche, dass der "mutmaßliche Wille" im Ernstfall nicht ausgedeutet oder interpretiert werden müsse, sondern in konkreten Worten und "zweifelsfreien" letztwilligen Verfügungen jeder bzw. jedem Verantwortlichen vorgelegt werden könne.

Besonders wichtige Fragen zur Sterbehilfe-Debatte sind u.a.:

* Wer definiert den Zustand "unheilbar krank"?
* Wer kontrolliert den Missbrauch der Sterbehilfe?
* Wer kontrolliert, dass der Kranke nicht gegen seinen Willen am Leben erhalten wird, z. B. aus religiösen, ideologischen oder finanziellen Gründen?
* Wer kontrolliert die Einhaltung der Selbstbestimmung der Kranken?
* Wer darf entscheiden, ob Schwerstleidende länger leiden oder früher sterben dürfen/sollen?
* Wer traut sich im Ernstfall eine richtige Entscheidung zu?
* Wer will oder soll verantwortlich sein zur Durchführung einer Sterbehilfe, wer soll (weisungsgebunde?) eine (aktive) Sterbehilfe ausführen?


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 21:34
Ich selbst finde die Passive und Indirekte Sterbehilfe als angemessen.

Die Passive finde ich gut da jeder Mensch auch sterben sollte wenn seine Zeit vorbei ist.

Die Indirikte find ich insofern gut das die MEnschen ihre letzten TAge/wochen/MOnate dann zumindest noch geniessen können.

Ein gute Lösung ist auch das Hospiz, das meiner Meinung nach in Deutschland zu wenig unterstützt wird:

Hospiz (franz. hospice: Gasthaus) war ursprünglich eine kirchliche oder klösterliche Verpflegungsanstalt für Bedürftige, Fremde oder Kranke (Entstehung des Begriffs Hospital). Der Begriff ist außerdem im Alpenraum geläufig, wo er ein Gasthaus und eine Unterkunft für in Not geratene Bergwanderer bezeichnet. Diese Hospize finden sich auf oder in der Nähe der Passhöhen von bedeutenden Alpenübergängen.

Heute wird der Begriff wesentlich weiter angewandt: von Unterkunftsstätten mit christlicher Hausordnung bis zu spezialisierten Krankenhäusern (beispielsweise Hospiz für Palliativmedizin) und Einrichtungen der Sozial- und Wohlfahrtspflege (Betreuung krebskranker Kinder).

Die Hospizbewegung hat sich zum Ziel gesetzt, unheilbar Kranken in ihrer letzten Lebensphase und beim Sterben eine menschenwürdige Umgebung und Betreuung zu schaffen und deren Angehörigen einen Beistand zu geben. Träger dieser Häuser der Sterbebegleitung sind sowohl Kirchen und gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe als auch Kommunen oder Bundesländer.


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 21:35
in ausnahmefällen durchaus vertretbar.

Oh mother, tell your children not to do what I have done.


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 21:36
# http://www.hospiz.net (Archiv-Version vom 03.02.2005) Informationen zur Hospizidee und deren Arbeit
# http://www.hospize.de Deutsche Hospizstifung
# http://www.alfa-ev.com (Archiv-Version vom 26.01.2005) ALfA Aktion Lebensrecht für Alle
# http://www.patiententestament.com/Pat/herfahrung.htm (Archiv-Version vom 17.02.2005) Erfahrungsbericht einer Tochter, deren Vater im Hospiz gestorben ist


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 22:00
bin auf jedenfall für sterbehilfe auch für aktive. ich meine was ist humaner: sich wochen-, monate- oder gar jahrelang zu quälen, zugedröhnt mit schmerzmitteln oder ein ruhiger tod im schlaf?

allerdings sollte diverse auflagen da sein:

1) das leben des menschen wäre definitiv vorbei (unheilbare, todbringende krankheit)
2) die schmerzen wären hoch und nur mit starken schmerzmitteln betäubbar
3) der- bzw. diejenige ist im besitz seiner/ihrer geistigen kräfte

Tla Heavpes yotu Heacora isse tla Lope tla oe me silesile...
Don't eat, don't drink, don't think. Now you are free...and dead.
Weder die weibliche noch die männliche Spezies ist besser als die andere. Wir sind alle Menschen und alle gleich scheiße.



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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 22:11
2) die schmerzen wären hoch und nur mit starken schmerzmitteln betäubbar

ja sie sind eben betäubbar, ok die person ist dann zugedröhnt, dennoch kann sie freude empfinden, es wäre unmoralisch sie frühzeitgi in den tod zu schicken ohne ihr zumindest noch eine kliene freude zu machen


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 22:12
monate- oder gar jahrelang zu quälen, zugedröhnt mit schmerzmitteln

nach eingabe dieser medikamente haben die menschen meist nur noch ein kurzes leben, meist handel es sich dabei um stunden oder tage. monate sind da schon ne sehr krasse ausnahme


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Euthanasie / Sterbehilfe

27.01.2005 um 22:26
ausnahme ja, kommt aber vor. wie gesagt sofern diese auflagen da oben erfüllt sind, wäre ich dafür.

Tla Heavpes yotu Heacora isse tla Lope tla oe me silesile...
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Weder die weibliche noch die männliche Spezies ist besser als die andere. Wir sind alle Menschen und alle gleich scheiße.



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Euthanasie / Sterbehilfe

28.01.2005 um 10:57
Wie wäre es mal mit einer Auseinandersetzung des Rechtes des Menschen selbst zu entscheiden, was für denjenigen jetzt richtig und wichtig ist? Auch das Sterben ist und bleibt eine persönliche Angelegenheit.
"Jeder stirbt für sich allein."
Wer bereits in einer Situation sich befindet, keine Möglichkeit zu finden selbst sich zu töten, dem wird dann auch noch in aller Herrlichkeit die Selbstbestimmung aberkannt.
Oder die Frage an jeden: "Wie wünscht du, mal zu sterben, wenn du merkst es geht dem Ende entgegen?"
Schon mal gehört, dass Ärzte irgendwo uralt in Kliniken oder sonstwo liegen und ihr Schicksal in die Hände ihrer Kollegen legen?

Achtung! Dieser Bürger ist aus dem Zoo ausgebrochen.


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Euthanasie / Sterbehilfe

28.01.2005 um 12:10
@Zoddy

Unheilbar krank. Aber es gibt ja auch Fälle in denen unheilbar Kranke mit
einem mal gesund werden. Genau das ist doch die große Thematik bei der
Sterbehilfe.
Ich bin nicht wirklich für Sterbehilfe, aber mit Sicherheit bin ich ein Gegener
lebensverlängernder oder -erhaltender Massnahmen wenn die Persönlichkeit
dadurch beeinträchtigt wird.

Life is a bitch: it´s cheap, it´s fun and makes you fuckin´ crazy...


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Euthanasie / Sterbehilfe

28.01.2005 um 12:11
@AcidU:
mit unheilbar krank meine ich, das es keine aussicht auf eine heilung gibt. eventuelle "wunder" sind da ausgeschlossen. es ist ja seine eigene entscheidung und kein zwang.

Tla Heavpes yotu Heacora isse tla Lope tla oe me silesile...
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Weder die weibliche noch die männliche Spezies ist besser als die andere. Wir sind alle Menschen und alle gleich scheiße.



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Euthanasie / Sterbehilfe

28.01.2005 um 12:33
@AcidU
Aber so wie die Situation in Deutschland ist, muss dass wohl immer explizit vom Gesetz definiert werden. Unser System ist in dieser Weise einfach zu starr. Man muss zuviel festlegen.

Es ist nicht so einfach bei uns...

"Kein Geist ist in Ordnung, dem der Sinn für HUMOR fehlt." (J.E. Coleridge)


"Es ist weder Zukunft noch Vergangenheit, und man kann nicht sagen, es gibt drei Zeiten, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, sondern... vielleicht muss man sagen es gibt drei Zeiten, die Gegenwart des Vergangenem, die Gegenwart vom Gegenwärtigen und die Gegenwart vom Zukünftigen... Die Gegenwart des Vergangenen ist Erinnerung, und die Gegenwart des Zukünftigen ist die Erwartung" (Aurelius Augustinus 354-430 v.Chr.)



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Euthanasie / Sterbehilfe

28.01.2005 um 14:56
Wenn du entscheiden willst was mit dir passiert wenn du unheilbar krank bist und du nicht mehr selbst entscheiden kannst, weil du nix sagen kannst (Koma) oder geistig eingeschränkt bist (Hirnschäden) dann solltest du dir eine Patientenverfügung anschaffen.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist juristisch gesehen eine Willenserklärung. Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Auch ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ist an die Patientenverfügung gebunden.

Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch Patiententestament, da es – anders als beim Testament – um eine Verfügung geht, die nicht nach, sondern vor dem Tod beachtet werden soll.

Die Verfügung wird in aller Regel in schriftlicher Form hinterlegt. Da die Patientenverfügung im geschriebenen deutschen Recht bislang nicht erwähnt wird, gibt es keine Formvorschriften für ihre Errichtung. Die gelegentlich festzustellende Beschränkung des Inhalts von Mustern für Patientenverfügungen auf den Fall des nahen Todes bezeichnet zwar den in der Praxis häufigsten Fall, setzt dem möglichen Inhalt einer Patientenverfügung aber rechtlich keine Grenze. Eine Patientenverfügung kann Art und Umfang der ärztlichen Behandlung auch für den Fall regeln, dass der Patient eine Genesung anstrebt. Eine Patientenverfügung kann jederzeit vom Verfasser – ebenfalls ohne bestimmte Form, also auch mündlich – aufgehoben oder abgeändert werden.

Die meisten Patientenverfügungen werden von älteren Menschen erstellt. Vor allem die Angst, als Pflegefall wehrlos einer grausamen Behandlung ausgeliefert zu sein, ist das Hauptmotiv dafür. Abgelehnt wird in Patientenverfügungen am häufigsten die Dialyse, die Beatmung und die künstliche Ernährung.

Die Patientenverfügung ist keine Arbeitserleichterung für Angehörige und Ärzte, sondern eine rechtlich verbindliche Anweisung. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung kommt Angehörigen oder Ehegatten in diesem Zusammenhang keinerlei Entscheidungsbefugnis zu. Die Äußerungen dieser Personen können lediglich dann, wenn der wirkliche Wille nicht (z.B. durch eine Patientenverfügung) fest steht, herangezogen werden, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu erforschen. Ausschließlich der Wille des Patienten und nicht, was andere in seiner Situation tun würden, ist für die Behandlung und deren Abbruch nach geltendem deutschen Recht die alleinige Richtschnur. Der Bundesgerichtshof formuliert in seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (Aktenzeichen: XII ZB 2/03):

„Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor – etwa in Form einer sog. Patientenverfügung – geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell – also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen – zu ermitteln ist.

Liegt eine solche Willensäußerung, etwa – wie hier – in Form einer sogenannten ‚Patientenverfügung‘, vor, bindet sie als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Selbstverantwortung des Betroffenen den Betreuer; denn schon die Würde des Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 GG) verlangt, daß eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch respektiert wird, wenn er die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden inzwischen verloren hat.

Die Willensbekundung des Betroffenen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf deshalb vom Betreuer nicht durch einen ‚Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen‘ des Betroffenen ‚korrigiert‘ werden, es sei denn, daß der Betroffene sich von seiner früheren Verfügung mit erkennbarem Widerrufswillen distanziert oder die Sachlage sich nachträglich so erheblich geändert hat, daß die frühere selbstverantwortlich getroffene Entscheidung die aktuelle Sachlage nicht umfaßt.“

Ein praktisches Problem der rechtlich wirksamen Patientenverfügung liegt darin, das sie bei einem Notfall oft nicht vorliegt. Deswegen werden Wiederbelebungsmaßnahmen häufig auch dann durchgeführt, wenn der Betroffene dies gar nicht wollte. Allerdings ist beim Verbot der Wiederbelebung darauf zu achten, ob der Verfügende diese nicht nur für den Fall seines Siechtums verboten hat und keine Einwände gegen notärztliche Maßnahmen bei einem Unfall oder plötzlichen Anfall erhoben hat.

Im Fall der Entscheidung über Leben und Tod kann ein Arzt, ein Betreuer/Bevollmächtigter oder das Personal eine Patientenverfügung aus Gewissensgründen und nach Maßgabe des Rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) missachten.

Nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit kann eine Patientenverfügung rechtswirksam eingerichtet werden. Von einer Einwilligungsfähigkeit ist auszugehen, wenn die Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Aber auch bei nicht vorhandener Geschäftsfähigkeit ist die Einwilligungsfähigkeit vorhanden, wenn Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der Maßnahme erfasst werden können. Im Zweifel dürfte ein entsprechendes ärztliches Attest von Vorteil sein.

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, die nicht den eigenen Willen zum Ausdruck bringt, sondern einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. In der Vorsorgevollmacht sollte daher darauf verwiesen werden, dass der Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden ist. Mit der Betreuungsverfügung unterbreitet der Verfügende dem Gericht lediglich einen Vorschlag für die Person des Betreuers. Dieser ist aber auch an eine Patientenverfügung gebunden.

Am 1. November 2004 wurde ein Referentenentwurf der Bundesregierung vorgelegt, der die Patientenverfügung betrifft und der die Patientenautonomie am Lebensende stärkt.


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Euthanasie / Sterbehilfe

29.01.2005 um 11:47
Hi!

Könnte wohl ganz richtig sein für manche Menschen sicher auch besser... wird aber auch in Ländern wie: Holland,Belgien und in der Schweiz sehr oft Ausgenützt um an das Erbe zu kommen oder anderes...

Seelenkraft

Es gibt dir die Kraft,
Das du es immer wieder schaffst.



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Euthanasie / Sterbehilfe

29.01.2005 um 11:51
mhm, das stimmt, in holland wo die aktive sterbehilfe erlaubt ist vermutet man oft die gier nach dem erbe des todkranken als hintergrund der sterbehilfe. ich bin für patientenverfügung und wenn nicht vorhanden hospiz (+gegebenenfalls indirekte hilfe) oder passiv


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Euthanasie / Sterbehilfe

30.01.2005 um 21:02
Wenn ihr euch eine Patientenverfügung austellen lassen würdet, was würdet ihr reinschreiben lassen?
Falls ihr gegen eine Patientenverfügung seid, dann schreibt bitte warum.


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Euthanasie / Sterbehilfe

01.04.2011 um 15:50
Einfach einschlafen und nie wieder aufwachen.


Wer wünscht sich nicht, einmal so zu sterben?

Ich bin ein befürworter des freien Willens, und frage mich, warum es in unserer Gesellschaft verboten ist, zu sterben wann wir es wollen? Warum müssen die, die es wollen, ihren Tod gewaltsam herbeiführen, wäre nicht eine Pille um zu sterben wünschenswert, für die, die es wirklich wollen?


Was ist eure Meinung dazu? Haben wir nicht als Mensch die Wahl, ob wir lieber Leben oder sterben wollen, gibt es nicht genug Menschen, die sich des Lebens erfreuen, warum lassen wir die, für die es eine Qual ist, nicht einfach gehen.

lg nehtefa


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Euthanasie / Sterbehilfe

01.04.2011 um 15:52
Zitat von du_selbstdu_selbst schrieb:Ich bin ein befürworter des freien Willens, und frage mich, warum es in unserer Gesellschaft verboten ist, zu sterben wann wir es wollen?
Wo steht denn geschrieben, dass es verboten ist zu sterben, wann man will?


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Euthanasie / Sterbehilfe

01.04.2011 um 15:53
Auch mir wäre es ein Graus, künstlich am Leben erhalten zu werden. Wann ich sterbe, wird einzigst und allein mein Ding sein, und wehe dem, der mich daran hindert! Ich werde ihm als böser Spukgeist das Leben zur Hölle machen.


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Euthanasie / Sterbehilfe

01.04.2011 um 15:54
Kenn mich mit den Paragraphen nicht aus, aber wenn ich jetzt diese totbringende Pille auf den Markt bringen würde, bin ich überzeugt, es lässe sich ein Artikel finden der dagegen spricht.

@martialis


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