Hier ein sehr interessanter Brief bezüglich der geplanten rechtswidrigen Widerspruchslösung an umseren neu installierten profilierungssüchtigen "Gesundheitsminister":
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Transplantationsbeau ragte im Grenzbereich des rechtlich ZulässigenDabei bewegt sich der Transplantationsbeau ragte im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen.
Ihm obliegt die problematische Tätigkeit, potentielle Organspender zu identi zieren und zu
melden. Sobald ein Patient als »Hirntod« diagnostiziert ist oder ein Verdacht darauf besteht,
können dessen Daten zum Nutzen Dritter, aber zu Lasten eines sterbenden Patienten, der sich
nicht mehr wehren kann,
unter Missachtung der ärztlichen Schweigep icht und des Daten-schutzes an die DSO oder ein Transplantationszentrum weitergeleitet werden. Das verstößt
gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde. Diese mehr als fragwürdige Tätigkeit
des Transplantationsbeau ragten soll jetzt noch besser honoriert werden, damit noch mehr
Zeit für seine detektivische Tätigkeit zur Verfügung steht. Ihm wollen Sie ein uneingeschränk-
tes Zugangsrecht zu den Intensivstationen einräumen und eine uneingeschränkte Einsicht
in die Patientenakten zur Auswertung des »Spenderpotentials«.
Diese Art der Finanzierung
könnte man überspitzt gesagt als eine Art »Kopfgeld« bezeichnen.
Organentnahme: »justi ed killing« – gerechtfertigtes TötenDabei handelt es sich bei den potentiellen Spendern nicht einmal um verstorbene, sondern
sterbende Menschen, soweit die Hirntoddiagnose zuverlässig gestellt wurde. Ausgerechnet
an der Universität der USA, wo vor genau 50 Jahren explizit im Interesse der Transplanta-
tionsmedizin der »Hirntod« als Tod des Menschen verabredet wurde, rückte man bereits vor
Jahren von der Festschreibung dieses Irrtums ab – nicht jedoch von Organentnahmen. Jetzt
nennt u. a. Prof. Robert D. Truog von der Harvard University den Vorgang der Organentnah-
me »justi ed killing« – gerechtfertigtes Töten.
Vorausgegangen war eine Erklärung des ameri-
kanischen Nationalen Bioethikrats, Hirntote seien nicht notwendigerweise tot. Mit dem 1968
in den USA eingeführten Hirntod-Konzept habe man sich geirrt. Unter Verzicht jeglicher
wissenscha licher Begründung hält die Bundesärztekammer dennoch seit 50 Jahren weiter-
hin an dem Diktum Hirntod = Tod als Geschä sgrundlage der Transplantationsmedizin fest. Diese Erkenntnisse mögen immer mehr kritische Menschen trotz mangelnder Au lärung
erkennen und deshalb eine »Organspende« ablehnen. Ergebnisse von Meinungsumfragen pro
Organspende müssen deshalb nicht glaubha sein. Obwohl Ihr Ministerium, sehr geehrter
Herr Spahn, 2017 der Bundeszentrale für gesundheitliche Au lärung (BZgA) für Organ-
spende-Werbung einen Werbeetat in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung stellte, wurde die
Ö entlichkeit nicht seriös aufgeklärt.
Ein prominenter Transplantationschirurg gab dazu eine
ehrliche Antwort: »Wenn wir die Gesellscha über die Organspende au lären, bekommen
wir keine Organe mehr.« (R. Fuchs: »Die Hirntod-