Averses schrieb:Laut meinem Anwalt ist eine Kündigung unwirksam ,wenn für die Person die die Kündigung unterzeichnet hat keine Vollmacht beiliegt
Das stimmt so nicht. Die Kündigung ist nicht per se unwirksam, aber der Gekündigte kann sie unverzüglich zurückweisen. Sofern das passiert ist, besteht da eine gewisse Chance. Da hängt es eben davon ab, ob Du davon ausgehen konntest, dass die "rechte Hand Deines Chefs" zu Kündigungen berechtigt sein soll oder nicht.
Wobei das nicht gerade nach einer "unverzüglichen" Zurückweisung klingt, das ist doch schon 14 Tage her und das erscheint mir dann doch recht lang.
Auf jeden Fall ist das alles ziemlich schräg und unprofessionell, wie Dein AG das angegangen ist.
Delicious1 schrieb:Meine Güte, ist dein AG ein Idiot. Schade, dass der AN unter sowas immer leiden muss.
Für den AG ist das in dem Fall eher gut. Hätte der AG von Anfang an richtig gehandelt, sähe das nach einem solchen Pflichtverstoß doch eher düster aus.
Aber umso wichtiger ist es, mit solchen Dingen zu jemandem zu gehen, der sich mit so was auskennt und der alle Umstände des jeweiligen Falls kennt.