Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?
15.02.2019 um 18:30Ja ich mache mich da zu sehr kirre . Ich warte jetzt einfach mal ab er hält mich ka auf dem Laufenden . hoffe es zieht sich nicht ewig hin alles .
Averses schrieb:hoffe es zieht sich nicht ewig hin allesDenke nicht. Die Kündigungsschutzklage hat ja eine Frist, und danach ging es bei den mir bekannten Fällen eigentlich recht fix.
mildmr schrieb:Rede mit deinem Anwalt über deine Ziele, der wird wissen was realistisch ist.auf jeden Fall sinnvoller Rat.
Averses schrieb:Wäre es zu hoch gepokert wenn ich möchte das die Fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird + Nachzahlung meines Gehalts bis zum Ende der Frist ?ja, das klingt von aussen betrachtet sinnvoll und wäre auch die höchste Priorität
Averses schrieb:Sowie ein gutes Zeugnis?naja, ein "gut" wäre angesichts dessen, was passiert ist, vielleicht nicht unbedingt drin, wie gesagt, meiner Ansicht nach waren Deine "Verfehlungen", insbesondere dass Du mindestens hintereinander siebenmal (!) es versäumt hast, das Geld zur Bank zu bringen, schon schwerwiegend. Mit sowas kann man ein "gut" nicht unbedingt erzwingen... Ich würde mich mal eher mit einem "befriedigenden" Zeugnis anfreunden...
naja, ein "gut" wäre angesichts dessen, was passiert ist, vielleicht nicht unbedingt drin, wie gesagt, meiner Ansicht nach waren Deine "Verfehlungen", insbesondere dass Du mindestens hintereinander siebenmal (!) es versäumt hast, das Geld zur Bank zu bringen, schon schwerwiegend. Mit sowas kann man ein "gut" nicht unbedingt erzwingen... Ich würde mich mal eher mit einem "befriedigenden" Zeugnis anfreunden...Ehrlich gesagt, finde ich auch ein "Befriedigend" unter solchen Umständen recht großzügig.
Befriedigend:https://arbeits-abc.de/formulierungen-im-arbeitszeugnis-und-ihre-bedeutung/
… hat die Ihm oder Ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
… waren mit der Leistungen jederzeit zufrieden.
… erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht.
… Arbeitsqualität war überdurchschnittlich
… das Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich
… zeigte Engagement und Initiative
Averses schrieb am 01.02.2019:Ich habe vor einpaar Tagen ein Foto von meiner Abmahnung bekommen . Per Whatsapp .Aha. Foto... Per Whattsveräppel.
Pallas schrieb:Ehrlich gesagt, finde ich auch ein "Befriedigend" unter solchen Umständen recht großzügig.Heißt weil mir in den Letzten Wochen Fehler passiert sind ist meine ganze gute Arbeit die ich die ganzen Jahre geleistet habe für nichts ?
Heißt weil mir in den Letzten Wochen Fehler passiert sind ist meine ganze gute Arbeit die ich die ganzen Jahre geleistet habe für nichts ?Das heißt es nicht, aber es heißt, dass Du eben auch nicht "sehr gut" gearbeitet hast, vor Allem, weil das über mehrere Wochen so dahin ging. Egal, was der Grund dafür war.
Averses schrieb:Heißt weil mir in den Letzten Wochen Fehler passiert sind ist meine ganze gute Arbeit die ich die ganzen Jahre geleistet habe für nichts ?Nein. Deine gute Arbeit kann dir auch noch in Zukunft etwas bringen. Immerhin hast du in diesem Bereich ja schon Erfahrung gesammelt.
Gucky87 schrieb:Da würde ich gar nicht drauf reagieren: Ist halt nicht angekommen. Ende.Oh, da meldet sich aber ein Super-Experte zu Wort.
Den Gegenbeweis zu erbringen, dürfte schwer sein, denn dazu müssten sie Dich vor Gericht zerren - Mit Handy.
Averses schrieb:Heißt weil mir in den Letzten Wochen Fehler passiert sind ist meine ganze gute Arbeit die ich die ganzen Jahre geleistet habe für nichts ?deshalb hatte ich ja auch geschrieben, dass Du ein "befriedigendes" Zeugnis anstreben kannst, aber "gut" kannst Du angesichts dessen eben nicht mehr unbedingt erwarten!
off-peak schrieb:Oder würdest Du Dich etwa nicht auch über einen Handwerker beschweren, der zwar vieles richtig, aber eben doch etwas Gravierendes falsch gemacht hätte? Und das vor allem über einen längeren Zeitraum? Würdest Du von dem behaupten, er hätte "sehr gut" gearbeitet?Du hast recht natürlich. Ich würde aber denken ,dass die Kündigung Strafe genug ist und wenn diese Person eig gute Arbeit geleistet hat und aufgrund von was auch immer Fehler passiert sind nicht auch noch versuchen extra Der Person zu schaden.Die Fehler waren ja kein persönlicher Angriff. Ich würde eher das gesamtBild betrachten. Aber das ist natürlich nur meine Meinung .
otternase schrieb:Es geht dabei ja nicht um ein Augenblicksversagen, sondern um das fortgesetzte Versäumen einer wichtigen Dienstpflicht über mehrere Wochen! Das kann nicht mehr so vollständig durch die gute Arbeit in den Vorjahren aufgehoben werden!Ich bin da (leicht) anderer Meinung: auch der Arbeitgeber hat gepennt und ist seiner Aufsichtspflicht mehrere Wochen nicht nachgekommen...und was ist mit der Sorgfaltspflicht? Jemand schafft seine Aufgaben nicht, warum auch immer...da schauen wir einfach mal zu.
Abahatschi schrieb:auch der Arbeitgeber hat gepenntja, ein Organisationsversagen sehe ich da auch unbedingt.
Abahatschi schrieb:und was ist mit der Sorgfaltspflicht? Jemand schafft seine Aufgaben nicht, warum auch immer...da schauen wir einfach mal zu.Wenn jemand die Aufgaben aus der Aufgabenbeschreibung seines Arbeitsplatzes nicht schafft, dann erbringt er doch keine "gute" Leistung. Ja, der AG sollte in dem Fall aus Sorgfaltspflicht heraus den AN umsetzen, ihn unterstützen oder von Aufgaben befreien. Aber eine "gute" Leistung erbringt der AN jedenfalls nicht.
Abahatschi schrieb:Ein "gut" sehe ich drin...und wäre in der Verhandlung (sagt der name ja schon) auf jeden Fall anzubringen.Versuchen sollte man es, man muss ja auch Verhandlungsraum haben, etwas Pokern gehört dazu, aber ich würde daran den Gütetermin nicht scheitern lassen... Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung mit entsprechender Lohnfortzahlung und ein "befriedigendes" Zeugnis sollte als Ergebnis nicht verachtet werden.
Averses schrieb:Ich würde aber denken ,dass die Kündigung Strafe genug istAlso, Kündigung und Zeugnis sind zwei Paar Schuhe.
Averses schrieb:Kleine Rückmeldung meinerseits. Am Freitag war jetzt der Termin. Es wurde keine Einigung erzielt.Woran ist es denn gescheitert? (auch gerne per PN, wenn das öffentlich zu heikel ist).