Averses schrieb:Ja aber muss man die Einwilligung als Mitarbeiter nicht schriftlich festhalten?
Du meinst, dass er den Mitarbeiter vorher informieren muss, wenn er den verdacht hat, dass er von ihm bestohlen wird?
Es kommt halt darauf an, was gefilmt wird und warum. Pauschal kann man das nicht beantworten.
Manche Videoinstallationen sind in Ordnung und manche nicht.
Sollte Dein Fall so liegen, dass Du erwischt wurdest, wäre wohl der Gang zum Rechtsanwalt die weitaus klügere Wahl, als in einem Mysteryforum auf eine einigermaßen belastbare Antwort zu hoffen. Auf der anderen Seite wäre es auch irgendwie fair, dass man die Konsequenzen für seine Handlungen trägt.
Wenn Dein Interesse eher allgemeiner Natur ist und Du einfach nur keine Kameras am Arbeitsplatz haben möchtest, sieht die Sache letztlich nicht viel anders aus. Im Grunde musst Du Dir die Frage stellen, ob Du was dagegen unternehmen möchtest oder nicht. Wenn nicht, spielt es auch keine Rolle, ob es rechtlich korrekt ist. Wenn ja, dann ist aber eine qualifizierte Einschätzung auf Basis der konkreten Situation auch äußerst sinnvoll. Es wäre ziemlich ungeschickt, Forderungen an seinen Arbeitgeber zu richten, die in der konkreten Situation unberechtigt sind.
Du könntest natürlich zum Äußersten schreiten und mit Deinem Arbeitgeber ein höfliches und vernünftiges Gespräch führen und Dich bezüglich der Kameras erkundigen. Aber nur im äußersten Notfall, solche Gespräche klären oftmals eine Situation viel zu schnell und viel zu einfach.