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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

272 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schwester, Sorgerecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:13
Zitat von AversesAverses schrieb:ch muss ja was vorzeigen oder meine Leistung vorweisen . Sonst hätte ich da ja nur mein Schulabschlusszeugniss.
Warte doch ab, wie dein Zeugnis ausfällt. Wichtig finde ich, dass du erstmal gesund wirst und weniger an die Arbeit denkst.
Erkundige dich über die finanziellen Mittel, die dir zur Verfügung stehen. Ich war auch mal in so einer Situation. Krank und Krankengeld gestrichen, musste zum Sozialamt. Dank meines Arbeitgebers, bei dem ich viele Jahre beschäftigt war, konnte ich es dann doch noch abwenden.
Es gibt Sozialverbände, die dich beraten können. Kostet so ca. 60 Euro im Jahr. Die haben auch Anwälte.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:15
Zitat von YoooYooo schrieb:2. Recht und Gerechtigkeit sind ohnehin zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Das kann ich nur unterstreichen!


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:23
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Wenn ein Arbeitnehmer voraussichtlich weger einer längeren Krankheit pausieren muss und bekannt ist, kann der Arbeitgeben ihm kündigen, dafür einen Ersatz einstellen oder andere Mitarbeiter die Arbeit übernehmen.
So einfach ist das nicht. Hier die entsprechenden Erläuterungen eines Anwalts für Arbeitsrecht:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1

Wie ich schon sagte, es kommt auf die Zukunftsprognose an. Im Kleinbetrieb (nicht mehr als 10 MA) sieht das natürlich anders aus, aber das scheint hier wohl nicht vorzuliegen.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:28
Zitat von otternaseotternase schrieb:die Threaderstellerin hat offenbar gegen Sicherheitsvorschriften verstossen:
offenbar arbeitet sie in einer Filiale mit Bargeldkasse und Bargeldeinnahmen. Sie war verpflichtet, Geld zur Bank zu bringen, wenn der Bargeldbestand 3000 EUR überstieg, spätestens aber nach einer Woche. Sie hat dies versäumt und am Schluss auf einen Schlag 23.000 EUR bei der Bank eingezahlt.
Die Grenze, die Vorschrift, dass ab 3000 EUR das Geld zur Bank gebracht werden muss, war offenbar eine Vorgabe der Versicherung, die bei einer höheren Summe im Falle eines Überfalls oder Diebstahls nicht mehr Ersatz geleistet hätte, weil damit der Anreiz für einen Kriminellen und damit das Risiko eines Überfalls oder Diebstahls auf diese Filiale entsprechend deutlich stieg!
@Averses
Tut mir Leid, aber ich finde das die Kündigung gerechtfertigt ist und du froh sein müsstest, wenn du so glimpflich davon kommst.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:29
Zitat von YoooYooo schrieb:2. Recht und Gerechtigkeit sind ohnehin zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Jein, VOLLKOMMEN unterschiedlich sicher nicht. Das Problem ist es müssen beide Seiten halbwegs zufrieden gestellt werden. Im Arbeitsrecht bedeutet das in der Regel die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung. Die Höhe,. welche vor Gericht meistens ausgehandelt wird, ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des AGs und der Verschulden des ANs.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

06.02.2019 um 19:33
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Im Arbeitsrecht bedeutet das in der Regel die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung.
Kenne ich auch nur so.
Ich sitze schon 3 Monate zuhause.
Voll bezahlt.
Nicht weil ich krank bin, sondern das Unternehmen umgebaut wird.
Ist wohl billiger wie eine Abfindung, ist vermutlich nicht aus Nächstenliebe so.

Das Arbeitnehmerrecht für Unbefirstete ist recht gut in D, da lohnt sich auch mal zum Anwalt zu latschen.

Was davon jetzt Recht ist und was Gerechtigkeit, das ist eine andere Sache.
Das will ich damit nur sagen.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 00:57
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Wenn ein Arbeitnehmer voraussichtlich weger einer längeren Krankheit pausieren muss und bekannt ist, kann der Arbeitgeben ihm kündigen, dafür einen Ersatz einstellen oder andere Mitarbeiter die Arbeit übernehmen.
Richtig, dem AN kann gekündigt werden aber definitiv NICHT durch fristlose Kündigung. In Frage kommt eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit unter Einhaltung der tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 10:03
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Richtig, dem AN kann gekündigt werden aber definitiv NICHT durch fristlose Kündigung. In Frage kommt eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit unter Einhaltung der tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen.
So kenne ich das auch! Eine fristlose Kündigung rechtfertigt wohl neben Krankheitsausfälle auch schlechtes Arbeitsverhalten, was wiederum durch Krankheit auch ausgelöst werden kann. Bei @Averses scheint es ja so zu sein.

Ob es sich nun lohnt, dagegen zu klagen, möchte ich bezweifeln. So eine Klage kann sich hinziehen, fördert noch vorhandene Depressionen und kann die Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz verbauen.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 10:12
1. Bei einer Kündigung seites des Arbeitgebers: keine Sperrfrist beim Arbeitsamt, dafür steht das aber klipp und klar auf dem Arbeitszeugnis. Selbst wenn dieses also sehr positiv formuliert wäre, würde sich jeder potentiell neue Arbeitgeber fragen, warum gekündigt wurde.

2. Bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers: Sperrfrist beim Arbeitsamt, aber der negative Aspekt bei Punkt 1 entfiele.

3. Aufhebungsvertrag: Sperrfrist, aber ich kenne Fälle, da konnte man diese - durch rechtzeitiges Bescheidgeben beim Arbeitsamt und Erklärung der pers. Situation - dennoch umgehen.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 10:17
@Kältezeit

naja so oder so Käse....
Bzw. ja warum steht es überhaupt auf dem Arbeitszeugnis, also das die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte? Gibt es da ein Gesetz das dies so sein muss? oder ist es eine Art Ausgleich dass wenn der AG das schon macht, dies wenigstens so mit vermerken kann?
Ich meine warum genau die Kündigung erfolgte steht ja eben nicht mit drauf...so könnte es auch wegen geringer Auftragslage usw... der Fall sein. Etwas was bei einem neuen Arbeitgeber dann plausibel klingt.

Naja und bzgl. der Wichtigkeit...zählt denn der vorherige Arbeitgeber so massiv bei einer neuen Bewerbung? Ich denke die allgemeine Berufserfahrung und vorherige Zeugnisse usw. zählen ebenfalls.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 10:20
Zitat von knopperknopper schrieb:Naja und bzgl. der Wichtigkeit...zählt denn der vorherige Arbeitgeber so massiv bei einer neuen Bewerbung? Ich denke die allgemeine Berufserfahrung und vorherige Zeugnisse usw. zählen ebenfalls.
Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass Arbeitszeugnisse immer mehr wiegen, als irgendwelche alten Schulabschlüsse von vor 10-20 Jahren.
Praxis ist eben wichtiger, als Theorie.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 10:29
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:1. Bei einer Kündigung seites des Arbeitgebers: keine Sperrfrist beim Arbeitsamt, dafür steht das aber klipp und klar auf dem Arbeitszeugnis. Selbst wenn dieses also sehr positiv formuliert wäre, würde sich jeder potentiell neue Arbeitgeber fragen, warum gekündigt wurde.
Auch bei einer Kündigung durch den AG kann eine Sperre erfolgen.
Was das Zeugnis betrifft: Eine Kündigung durch den AG kann durchaus unproblematisch sein, sofern nicht krumme Datumsangaben drin stehen und man aus dem Zeugnis auch betriebsbedingte Gründe heraus lesen kann. Da hängt es letztlich vom AG ab, wie er sich gegenüber dem AN verhalten möchte.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:2. Bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers: Sperrfrist beim Arbeitsamt, aber der negative Aspekt bei Punkt 1 entfiele.

3. Aufhebungsvertrag: Sperrfrist, aber ich kenne Fälle, da konnte man diese - durch rechtzeitiges Bescheidgeben beim Arbeitsamt und Erklärung der pers. Situation - dennoch umgehen.
Eine Sperre ist nicht zwingend, aber meistens schon. Es kommt auf die Gründe an, Aufhebungsvertrag oder wer gekündigt hat, ist da nur ein Indiz.

Es gilt einfach folgendes:
Ei­ne Sperr­zeit bei Ar­beits­auf­ga­be kann die Ar­beits­agen­tur gemäß § 159 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 Nr.1 SGB III nur verhängen, wenn drei Vor­aus­set­zun­gen ge­ge­ben sind:

1. Der Ar­beits­lo­se hat sein Beschäfti­gungs­verhält­nis gelöst oder durch ar­beits­ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten An­lass für die Lösung des Beschäfti­gungs­verhält­nis­ses ge­ge­ben.
2. Durch die­ses Ver­hal­ten hat er vorsätz­lich oder grob fahrlässig die Ar­beits­lo­sig­keit her­bei­geführt.
3. Für das ver­si­che­rungs­wid­ri­ge Ver­hal­ten gemäß Punkt 1.) und 2.) hat der Ar­beits­lo­se kei­nen wich­ti­gen Grund.

Wenn das o.g. kumuliert vorliegt, wird eine Sperre (wirksam) verhängt, sonst nicht.


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07.02.2019 um 10:31
Zitat von knopperknopper schrieb:Naja und bzgl. der Wichtigkeit...zählt denn der vorherige Arbeitgeber so massiv bei einer neuen Bewerbung? Ich denke die allgemeine Berufserfahrung und vorherige Zeugnisse usw. zählen ebenfalls.
Da hat Kältezeit schon recht. Natürlich kann man auch ein schlechtes Arbeitszeugnis erklären, vor allem wenn man sonst gute Zeugnisse hat. Aber gut ist das nicht.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 11:20
Ich überlege wirklich ob es nicht besser wäre das auf sich beruhen zu lassen . Vlt den Arbeitgeber anschreiben und sich zu versuchen auf ein gutes Zeugniss zu einigen .

Ich habe dafür keine Kraft und habe erfahren das ich Montag schon in der Tagesklinik anfangen kann .
Ich hätte schon gerne ein zeugniss gehabt was meine sehr guten Leistungen zeigt . Schließlich habe ich sie erbracht . Aber die Letzten Sachen werden es wohl entscheiden und dagegen kann ich nicht vorgehen glaube ich . Die Kündigung würde ich dann so belassen ist ja immernoch besser als eines wo drauf steht Verhaltensbedingt oder ?

Das einzige was relativ neu ist und was ich vorzeigen könnte wäre mein 1.8 er Msa Zeugniss. Alles andere liegt weit zurück und es wäre mit meinem jetzigen stand eh nicht mehr einstimmig .


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 11:42
@Averses
Die Frage ist einfach, wie verhärtet die Fronten sind.

Natürlich wäre ein Gespräch mit Deinem AG, in dem Du die Situation erklärst und ihm begreiflich machst, wie es zu diesen Fehlern gekommen ist, grundsätzlich nicht schlecht. Arbeitgeber sind in aller Regel auch normal empathische Menschen und möchten Dir in aller Regel nicht einfach aus Boshaftigkeit eins rein drücken.
Dein AG wird auf dem Standpunkt stehen, dass Du einen riesen Mist gebaut hast und jetzt auch noch das Maximale an arbeitsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen möchtest. Das wird ihn vermutlich ärgern und er wird daraufhin Dir das in gewisser Weise "heimzahlen" wollen.

Da kann es schon helfen, wenn Du einerseits zu Deinen Fehlern stehst und Deinem AG andererseits Deine Situation vor Augen führst. Da hängt es letztlich davon ab, wie verfahren die Situation ist und wie fortgeschritten die Meinungsbildung.

Ein klarer Schnitt kann helfen, auch wenn es u.U. eine Sperre bedeutet. Möglicherweise hilft es Dir aber auch, Deine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das kann hier eben keiner sagen, weil Dich keiner kennt und weil hier auch keiner die Situation kennen kann. So wie Du sie wahr nimmst oder erzählst, muss sie ja nicht von Deinem AG geteilt werden.

Manchmal ist es sinnvoll, nicht auf seinem Recht zu beharren und manchmal nicht. Letztlich musst Du entscheiden, welcher Weg Dich weniger belastet. Und letztlich wird es auch eine Rolle spielen, ob Du Dir das finanziell leisten kannst.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 12:32
@Averses
Meine Empfehlung: Kündigungschutzklage -> Einigung mit Abfindung und gutem Zeugnis.
Eine fristlose Kündigung ohne Begründung und den ganzen Druck grenzt an Mobbing und da verstehen Arbeitsrichter keinen Spaß.

Vielleicht habe ich es übersehen: warst Du beim Gericht?


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Averses Diskussionsleiter
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07.02.2019 um 12:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Vielleicht habe ich es übersehen: warst Du beim Gericht?
Noch nicht Ich bin verunsichert . Mir erscheint die Gefahr das ich Ende verliere oder nicht wirklich was erreiche ist gegeben und ich weiß momentan nicht ob es die Kraft am ende wert sein wird .

Eine Sperre bekomme ich vom Amt nicht wurde mir heute gesagt .


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 12:39
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass Arbeitszeugnisse immer mehr wiegen, als irgendwelche alten Schulabschlüsse von vor 10-20 Jahren.
Praxis ist eben wichtiger, als Theorie.
Aber auch ein gutes Arbeitszeugnis sagt eigentlich nichts aus, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, nichts Negatives reinzuschreiben, da man ihn sonst verklagen kann.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

07.02.2019 um 12:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Kündigungschutzklage -> Einigung mit Abfindung und gutem Zeugnis.
Eine fristlose Kündigung ohne Begründung und den ganzen Druck grenzt an Mobbing und da verstehen Arbeitsrichter keinen Spaß.
Dass es heir eine solche Einigung geben könnte, ist nicht gerade nahe liegend. Sofern eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wirksam ausgesprochen ist, wird es wenig Raum für einen solchen Vergleich geben. Sofern es für die Kündigung nicht reicht und der AG den TE unbedingt loshaben möchte, vielleicht.
Dennoch ist es nicht unbedingt ein guter Rat, weil Du die Situation dafür nicht gut genug kennst.
Der AG hätte sich hier sicherlich klüger verhalten können, aber so ist das eben im Leben. Nicht immer handeln die Menschen klug und vorausschauend.


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07.02.2019 um 12:42
Zitat von Sonnenblume91Sonnenblume91 schrieb:Aber auch ein gutes Arbeitszeugnis sagt eigentlich nichts aus, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, nichts Negatives reinzuschreiben, da man ihn sonst verklagen kann
Warum kommen bei solchen Themen stets so viele falsche Ratschläge im vollen Brustton der Überzeugung?
Selbstverständlich kann ein Zeugnis auch schlechte Bewertungen enthalten, werden sie zu schlecht ist das Problem letztlich nur, dass dafür die Beweislast beim AG liegt.


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