Suppenhahn schrieb:Bei einer ausserordentlichen Kündigung ist zwingend ein Kündigungsgrund anzugeben UND dieser Grund muss eine ausserordentliche Kündigung auch rechtfertigen.
Das ist nicht richtig.
Hier eine gute Zusammenfassung eines Anwalts für Arbeitsrechts:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.htmlDort ist alles erklärt.
Averses schrieb:Ich erhalte hier so super Hilfe. Aber wissen die denn nicht das dass für die Tonne ist ?
Nein, für die Tonne ist die Kündigung sicherlich nicht. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, KANN eine außerordentliche durchaus in eine ordentliche (verhaltensbedingte) vom Gericht umgedeutet werden. Denn durch die außerordentliche gibt der AG zu verstehen, dass er mit dem AN nicht mehr zusammen arbeiten will, sein Wille, der dahinter steckt, ist klar. Etwas anderes wäre es, wenn ein Betriebsrat anzuhören wäre, aber ich vermute, so etwas gibt es nicht im vorliegenden Fall.
ich habe gerade mal diesen Thread überflogen. Hier kann es durchaus sein, dass eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtens ist.
Man sollte daher in der Güteverhandlung nicht zu hoch pokern, wenn man noch ein besser als befriedigendes Zeugnis haben will und die Kündigung betriebsbedingt erfolgen soll. So viel Verhandlungsspielraum gibt es da nicht. Es kann durchaus sein, dass nur die noch ausstehenden Gehaltszahlungen als Verhandlungsbasis dienen können. Ich befürchte, dass hier doch etwas früher anwaltlicher Rat notwendig gewesen wäre, Allmy ersetzt nie einen Anwalt! Vielleicht war das ursprüngliche Angebot des AG doch nicht so daneben.
Zwar bewirkt eine Einigung vor dem AG zu keiner Sperre, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist nicht früher liegt als den gesetzliche. Ob man das aber noch erreichen kann, kann man bezweifeln.
Eins sollte man wissen, Gerichte sind dazu per Gesetz verpflichtet, eine gütige Einigung zu unterstützen. Das wird schon bewirken, dass der Richter stark die Partei unter Druck setzt, die sich nicht einigungsbereit zeigt oder in den Augen des Richters zu hohe Forderungen hat. Darauf sollte man vorbereitet sein und diese Zeichen des Richters richtig deuten.