@MATULINE die Threaderstellerin hat offenbar gegen Sicherheitsvorschriften verstossen:
offenbar arbeitet sie in einer Filiale mit Bargeldkasse und Bargeldeinnahmen. Sie war verpflichtet, Geld zur Bank zu bringen, wenn der Bargeldbestand 3000 EUR überstieg, spätestens aber nach einer Woche. Sie hat dies versäumt und am Schluss auf einen Schlag 23.000 EUR bei der Bank eingezahlt.
Die Grenze, die Vorschrift, dass ab 3000 EUR das Geld zur Bank gebracht werden muss, war offenbar eine Vorgabe der Versicherung, die bei einer höheren Summe im Falle eines Überfalls oder Diebstahls nicht mehr Ersatz geleistet hätte, weil damit der Anreiz für einen Kriminellen und damit das Risiko eines Überfalls oder Diebstahls auf diese Filiale entsprechend deutlich stieg!
@Averses habe ich das richtig verstanden?
Zur Bewertung: ohne die genauen Umstände zu kennen, kann ich schon sagen, dass ein Verstoss gegen Sicherheitsvorschriften immer in der Tat ist das ein sehr schwerwiegender Verstoss ist. Die Threaderstellerin hat damit die Filiale, auch zum Beispiel ihre Kollegen einem deutlich erhöhten Risiko ausgesetzt. Wenn ein Krimineller zB. durch einen Tipp oder auch nur Beobachtung der Filiale mitbekommen hätte, dass sich dort in größerem Umfang Bargeld ansammelte in der Filiale, wäre das definitiv eine Summe gewesen, die manchen Kriminellen schon ziemlich reizen würde, auch beispielsweise mit Gewalt gegen die dortigen Angestellten sich dieses Geld zu holen! Eine Ansammlung von 23.000 EUR zeigt auch, dass dort nicht nur einmal ein Gang zur Bank versäumt wurde, sondern mindestens siebenmal am Stück!
Die TE hätte, falls es ihr zB. krankheitsbedingt wirklich unmöglich war, diese Aufgabe zu erledigen, sich unbedingt rechtzeitig bei ihrem Vorgesetzten melden müssen, damit dieser diese Aufgabe einem anderen hätte übertragen können.
Ich denke, dass dieses Versäumnis in der Tat sehr schwerwiegend war. Eine Abmahnung wäre auf jeden Fall geboten. Auch würde ich persönlich denken, dass dieses Fehlverhalten auch schon ohne vorangehende Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.
Verstösse gegen Sicherheitsvorschriften sind regelmäßig Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung! Immerhin hat die TE ja nicht nur den Betrieb in die Gefahr eines Vermögensschadens gebracht und sich selbst gefährdet, sondern auch ihre Kollegen in ihrem Arbeitsumfeld einer erhöhten Gefahr ausgesetzt.
Allerdings handelte es sich nicht um vorsätzliches Schädigen des Arbeitgebers. Auch scheint es im Betrieb mehr als eine Stelle zu geben, unter anderem vielleicht auch Aufgaben, die nicht mit dem Handling der Kassenbestände zu tun haben. Insoweit sollte es meiner Einschätzung nach dem AG zumutbar sein, die Arbeitnehmerin bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen, eben mit anderen, weniger verantwortungsvollen Aufgaben zu betrauen.