Ob die außerordentliche Kündigung wirksam ist, kann hier mangels genauer Kenntnis des Sachverhaltes keiner sagen. Vermutlich eher nicht. Vielleicht aber doch.
Ob diese außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umgedeutet werden kann, kann hier mangels genauer Kenntnis des Sachverhaltes keiner sagen.
Ob eine ordentliche Kündigung wirksam ist, kann hier mangels genauer Kenntnis des Sachverhaltes keiner sagen.
So sind die Fakten.
Alles andere ist stochern im Trüben und Ratschläge, die wie Wissen klingen sind im Zweifel schlecht.
Sonnenblume91 schrieb:Das heißt also ich müsste ein schlechtes Zeugnis einfach hinnehmen?
Nein, hinnehmen muss man es nicht. Es muss halt richtig und auch wohlwollend sein.
Das Problem hier dürfte sein, dass die (der?) TE sich einen ziemlich heftigen Fehler übe reinen wohl längeren Zeitraum geleistet hat. Da ist eine schlechte Bewertung dieses Aspektes im Zeugnis nun mal nicht allzu problematisch. Hier wäre ein "good will" des AG u.U. die bessere Wahl.
Klar, wenn die Kündigung auf wackligen Beinen steht, kann der AN in einem Prozess so was faktisch auch erzwingen. Es ist dann halt mit dem Risiko verbunden, dass es nicht so läuft, wie beabsichtigt. Der AN trägt hier letztlich das deutlich größere wirtschaftliche Risiko. Der AG zahlt im Zweifel halt Geld und muss sein Ego bezüglich des Zeugnisses etwas knicken. Für den AN kann es um seine wirtschaftliche Existenz gehen.
Da sollte man sich mit Ratschlägen dann doch zurück halten, auch wenn es in den Fingern juckt.